15
»Wenn Sie die Teilpension in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie grundsätz- lich nur zwei Voraussetzungen erfüllen«, erläutert Franz Beck, Leiter der Sozial- rechtsabteilung der AK Vorarlberg. »Zum einen müssen Sie das Regelpensionsalter erreicht haben oder die Bedingungen für eine vorzeitige Pension erfüllen. Zum anderen müssen Sie Ihre Arbeitszeit nachweislich um mindestens 25 Prozent und höchstens 75 Prozent reduzieren.« Wie auch bei der Altersteilzeit müssen bei der Teilpension beide Seiten eine Einigung hinsichtlich der Dauer und des Ausmaßes der Arbeitszeitreduktion erzielen. Ein großer Unterschied zwischen Altersteilzeit und Teilpension zeigt sich in der Finanzierung und den Auswirkungen auf das Pensionskonto.
lich erhöhen, wenn man über das Regel- pensionsalter hinaus arbeitet (was bei Altersteilzeit nicht möglich ist). »Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Teilpension für Arbeitnehmer:in- nen durchaus Vorteile bringen kann«, erklärt Franz Beck.
Bei der Altersteilzeit erhalten Arbeit- nehmer:innen vom Arbeitgeber einen Lohnausgleich in Höhe von 50 Prozent der Arbeitszeitreduktion. Die Pensions beiträge werden dabei weiterhin auf Basis des ursprünglichen Vollzeitgehalts be- rechnet, was sicherstellt, dass die spätere Pension nicht sinkt. Bei der Teilpension wird ein Teil des Pensionskontos aufgelöst und eine Teil- pension, je nach Pensionsmodell, mit Abschlägen ausbezahlt. Da die Pensions- beiträge während dieser Phase nur noch auf Basis des reduzierten Teilzeitgehalts berechnet werden, fällt die endgültige Pension niedriger aus als bei der Alters- teilzeit – aber immer noch deutlich höher als bei einem sofortigen Pensionsantritt. Zudem kann sich die endgültige Pension durch längere Beitragszahlung noch deut-
Franz Beck leitet die Abteilung Sozialrecht.
Ruhestand in Griffweite? Jetzt den kostenlosen AK Pensionsservice nutzen.
↗ Mehr
Teilpension anhand eines Beispiels Angenommen, Sie arbeiten Vollzeit (40 h) für 3.500 Euro brutto und gehen in Teil pension. Wie viel bekommen Sie mit 25 %, 50 % oder 75 % weniger Arbeitszeit? So viel ist sicher: Es ist mehr als bei vorzeitigem Pensionsantritt (2.700 Euro brutto).
25 Prozent Arbeit 75 Prozent Pension Ihre Arbeitszeit beträgt noch 25 %
50 Prozent Arbeit 50 Prozent Pension Ihre Arbeitszeit beträgt noch 50 %
75 Prozent Arbeit 25 Prozent Pension Ihre Arbeitszeit beträgt noch 75 %
40 h x 0,25 = 10 h / Woche 3.500 x 0,25 = € 875,–
40 h x 0,5 = 20 h / Woche
40 h x 0,75 = 30 h / Woche
Vom Arbeitgeber erhalten Sie 25 %
Vom Arbeitgeber erhalten Sie 50 %
Vom Arbeitgeber erhalten Sie 75 %
3.500 x 0,5 = € 1.750,– 2.700 x 0,5 = € 1.350,–
3.500 x 0,75 = € 2.625,– 2.700 x 0,25 = € 675,–
Aus dem Pensionskonto erhalten Sie 75 %
Aus dem Pensionskonto erhalten Sie 50 %
Aus dem Pensionskonto erhalten Sie 25 %
2.700 x 0,75 = € 2.025,–
Bruttoeinkommen in der Teilpension
Bruttoeinkommen in der Teilpension
Bruttoeinkommen in der Teilpension
€ 2.900,–
€ 3.100,–
€ 3.300,–
AK Vorarlberg
Powered by FlippingBook