KW9 Ausgabe 2/2025

DEIN GUTES RECHT

12

Wenn‘s von Anfang an drückt

Wie bei neuen Schuhen zeigt sich auch im Job schnell, ob’s passt. Deshalb ist die Probezeit der entscheidende Testlauf. M anche Schuhe sehen fantastisch aus und drücken trotzdem an der Ferse. Oder am kleinen Zeh. Oder beides. Wer sie trotzdem kauft, hat meist keine Freude daran – höchstens Blasen. Auch ein Job kann sich nach außen perfekt präsen- tieren: Das Vorstellungsgespräch läuft reibungslos, das Team wirkt sympathisch, die Aufgaben klingen spannend – und doch fühlt sich der Arbeitsalltag nach wenigen Tagen nicht richtig an. Zu eng. Zu unbequem. Gut, wenn eine Probezeit vereinbart wurde oder diese im Kollektivvertrag geregelt ist. Die Probezeit darf maximal einen Monat dauern; kürzer ist erlaubt, länger nicht. In dieser Zeit können sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeit­ geber das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen beenden – sofort und ohne Kündigungsfrist. Probezeit heißt Klarheit Die Probezeit ist kein Misstrauens- votum, sondern ein Schutzraum. Für beide Seiten. Sie ermöglicht ein ehrliches

Kennenlernen: Passen Aufgaben, Atmo- sphäre und Kommunikation? Entspricht die Stelle den eigenen Erwartungen – und umgekehrt? Wichtig ist: Auch in der Probezeit gelten alle Regelungen des Arbeits­ vertrags. Wer arbeitet, hat Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. Auch eine Urlaubsersatzleistung steht zu. Aber: Wird man während der Probezeit krank und in dieser Zeit das Arbeitsverhältnis aufgelöst, erhält man für den restlichen Krankenstand kein Entgelt mehr. Nach dem Ende der Probezeit stellt sich oft die Frage, ob sich am Arbeits- vertrag etwas ändert. In der Regel ist das nicht der Fall – die Probezeit ist Teil des bestehenden Vertrags. Es folgt kein »neuer« Vertrag. In manchen Fällen schließt an die Probezeit eine Befristung an und geht erst danach in ein unbefristetes Dienstver­ hältnis über. Eine Befristung muss im Vertrag klar geregelt sein. Wenn’s nicht passt – und wie es weitergeht Wer als Arbeitnehmer:in merkt, dass es nicht passt, kann während der Probe- zeit ohne Einhaltung einer Kündigungs- frist und ohne Angabe von Gründen jederzeit aussteigen. Und wenn es passt? Umso besser – dann sitzt der Schuh, und man kann loslaufen.

Die wichtigsten Fakten zur Probezeit Dauer max. 1 Monat (kürzer möglich, länger nicht erlaubt) Beendigung jederzeit möglich, ohne Frist, ohne Begründung Ansprüche Entgelt und Urlaubsersatz­ leistung stehen zu Achtung keine Entgeltfortzahlung bei Auflösung während Krankenstand

Dr. Christian Maier leitet die Abteilung Arbeitsrecht.

Der Arbeitgeber beendete das Arbeitsverhältnis einen Tag zu spät. Die AK sichert die Ansprüche der Betroffenen.

↗ Mehr

KW9 Nr. 2

Powered by