Personalbefragung Elementare Bildung

Personal Jenes Personal, das sich in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen um die Kinder kümmert, wird im Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz als Betreuungspersonen definiert. Es wird zwischen pädagogischen Fachkräften und Assistenzkräften unterschieden, sowie innerhalb der pädagogischen Fachkräfte zwischen unterschiedlichen Ausbildungen differenziert. 2 Pädagogische Fachkräfte Pädagogische Fachkräfte sind laut KBBG mit der „Planung, Organisation und Durchführung der frühkindlichen und außerschulischen Bildung und der Betreuung“ betraut. 3 Sie müssen neben einer allgemeinen Eignung auch eine fachliche Befähigung nachweisen, die im KBBG gesondert geregelt ist. Damit ist eine formalisierte Ausbildung zwingend erforderlich. Assistenzkräfte hin- gegen müssen diese fachliche Befähigung nicht nachweisen. Laut KBBG ist ihre Rolle eine unter- stützende unter Anleitung von Fachkräften. 4 Pädagogische Fachkraft für Kleinkindgruppen Das KBBG und die dazugehörige Verordnung regeln die Ausbildung von pädagogischen Fachkräften für Kleinkindgruppen. 5 Pädagogische Fachkräfte für Kleinkindgruppen sind befähigt, eine Klein- kindgruppe zu leiten und nach einer entsprechenden Weiterbildung auch eine ganze Einrichtung zu leiten. Eine Assistenzkraft kann sich in einem modularen System weiter zu einer pädagogischen Fachkraft für Kleinkindgruppen höherqualifizieren. Pädagogische Fachkraft in einer Kindergartengruppe Die klassische Ausbildung zur Elementarpädagogin umfasst den Besuch eines Kollegs oder einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik. Elementarpädagog:innen benötigen eine Matura oder Berufsreifeprüfung und können sowohl Kindergartengruppen als auch Kleinkindgruppen leiten. Nach entsprechender Fortbildung können sie auch die Leitung von Einrichtungen übernehmen. Assistenzkraft Assistenzkräfte müssen nach gesetzlichem Stand keine fachliche Befähigung nachweisen, es gibt jedoch gesetzliche Vorgaben zu Alter, Verlässlichkeit und gesundheitlicher Eignung. Die meisten Assistenzkräfte haben eine Ausbildung absolviert und werden entsprechend höher bezahlt, bei- spielsweise laut Modellstellenverordnung. Assistenzkräfte unterstützen, wie im Gesetz definiert, unter Anleitung von pädagogischen Fachkräften bei der Betreuung. Helfer:innen Ebenso gibt es Modellstellen als Helfer:innen. Dieses Personal kümmert sich beispielsweise um hauswirtschaftliche Tätigkeiten, kann aber auch bei der Betreuung aushelfen. Sie fallen nicht unter den Überbegriff Betreuungspersonal und sind nicht im KBBG definiert. Erzieher:innen Erzieher:innen werden in dieser Personalbefragung als vereinfachter Sammelbegriff für Personal mit einer Ausbildung in Deutschland, entsprechend der Elementarpädagog:innen, verwendet. Erzieher:innen müssen ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, um in Vorarlberg als päda­ gogische Fachkraft tätig sein zu können. Für die Auswertung der Rückmeldungen zur Ausbildung war eine separate Erfassung sinnvoll.

Begriffserklärung

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