Personalbefragung Elementare Bildung

Aufsichtspflicht und Bildungsauftrag Eine zentrale Aufgabe von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ist die Erfüllung ihres Bildungsauftrags. Er unterscheidet sie von Spielgruppen und definiert ihre Rolle als erste Säule im Bildungssystem. Gleichzeitig muss die Aufsichtspflicht stets ausreichend erfüllt sein, um jederzeit eine sichere Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Die Personalbefragung zeigt, inwieweit diese beiden Kernaufgaben unter den aktuellen Rahmenbedingungen erfüllbar sind.

Aufsichtspflicht Frage: „Wie sehr stimmen Sie den folgenden Aussagen zu? Ich kann meine Aufsichtspflicht ausreichend erfüllen…“

Abbildung 35: Angaben zur Erfüllung der Aufsichtspflicht nach Gruppentyp und Träger

trifft teilweise zu trifft weniger zu

trifft nicht zu

trifft zu trifft eher zu

Kleinkindgruppen

1

Privater Träger

36

37

21

6

Öffentlicher Träger

32

33

27

8

Kindergartengruppen

Privater Träger

47

33

18

2

Öffentlicher Träger

24

42

25

7 2

Gesamtergebnis

27

39

25

7 1

0 %

20 %

40 %

60 %

80 %

100 %

n = 1.090 / Gesamtergebnis: n = 1.127

Abbildung 35 zeigt, dass ein Drittel der Befragten die Aufsichtspflicht nur teilweise oder noch schlechter erfüllen kann. Wenig überraschend schneiden private Einrichtungen auch in dieser Frage erneut besser ab. Glücklicherweise geben nur 7 Prozent der Befragten an, ihre Aufsichtspflicht eher nicht erfüllen zu können, und lediglich 1 Prozent erklärt, sie derzeit über- haupt nicht einhalten zu können.

Die Erfüllung der Aufsichtspflicht ist allerdings ein absoluter Mindeststandard für eine sichere Betreuung. Selbst eine teilweise Nichterfüllung ist in diesem Zusam- menhang äußerst problematisch.

62

PERSONALBEFRAGUNG ELEMENTARE BILDUNG

Powered by