Aufsichtspflicht und Bildungsauftrag Eine zentrale Aufgabe von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ist die Erfüllung ihres Bildungsauftrags. Er unterscheidet sie von Spielgruppen und definiert ihre Rolle als erste Säule im Bildungssystem. Gleichzeitig muss die Aufsichtspflicht stets ausreichend erfüllt sein, um jederzeit eine sichere Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Die Personalbefragung zeigt, inwieweit diese beiden Kernaufgaben unter den aktuellen Rahmenbedingungen erfüllbar sind.
Aufsichtspflicht Frage: „Wie sehr stimmen Sie den folgenden Aussagen zu? Ich kann meine Aufsichtspflicht ausreichend erfüllen…“
Abbildung 35: Angaben zur Erfüllung der Aufsichtspflicht nach Gruppentyp und Träger
trifft teilweise zu trifft weniger zu
trifft nicht zu
trifft zu trifft eher zu
Kleinkindgruppen
1
Privater Träger
36
37
21
6
Öffentlicher Träger
32
33
27
8
Kindergartengruppen
Privater Träger
47
33
18
2
Öffentlicher Träger
24
42
25
7 2
Gesamtergebnis
27
39
25
7 1
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
n = 1.090 / Gesamtergebnis: n = 1.127
Abbildung 35 zeigt, dass ein Drittel der Befragten die Aufsichtspflicht nur teilweise oder noch schlechter erfüllen kann. Wenig überraschend schneiden private Einrichtungen auch in dieser Frage erneut besser ab. Glücklicherweise geben nur 7 Prozent der Befragten an, ihre Aufsichtspflicht eher nicht erfüllen zu können, und lediglich 1 Prozent erklärt, sie derzeit über- haupt nicht einhalten zu können.
Die Erfüllung der Aufsichtspflicht ist allerdings ein absoluter Mindeststandard für eine sichere Betreuung. Selbst eine teilweise Nichterfüllung ist in diesem Zusam- menhang äußerst problematisch.
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PERSONALBEFRAGUNG ELEMENTARE BILDUNG
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