Personalbefragung Elementare Bildung

Begriffserklärung

Im Folgenden werden die wichtigsten Begrifflichkeiten definiert. Dabei wird sich an der aktuell geltenden Gesetzeslage des Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes orientiert.

Gruppen Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen werden im KBBG als „räumliche und organisatori- sche Einheiten“ definiert, in denen „Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in ihrer Entwick- lung unterstützt und betreut werden, sofern es sich nicht um Einrichtungen handelt, die vorrangig der Vermittlung spezifischer Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten in bestimmten Lebens­ bereichen, wie beispielsweise im Sport oder in der Musik, dienen.“ 1 Das Gesetz differenziert dabei zwischen vier maßgeblichen Gruppentypen, für die jeweils eigene personelle Anforderungen gelten. „Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtung“ ist der Über­ begriff für alle Einrichtungen, in denen die entsprechenden Gruppen eingerichtet sind. Kleinkindgruppen Werden durch das Gesetz als jene Einheiten einer Einrichtung definiert, in denen Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr betreut und unterstützt werden. Die Betreuung muss durch eine pädagogische Fachkraft erfolgen. Kleinkindgruppen werden im Folgenden mit „KKG“ abgekürzt. Kindergartengruppen Sind jene Betreuungseinheiten, in denen Kinder grundsätzlich ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt unterstützt und betreut werden. Die Betreuung muss durch eine pädagogische Fachkraft erfolgen. Kindergartengruppen werden im Folgenden mit „KGG“ abge- kürzt. Schulkindgruppen Sind Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen, in denen schulpflichtige Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr außerschulisch unterstützt und betreut werden. Die Betreuung muss durch eine pädagogische Fachkraft erfolgen. Kinderspielgruppen Kinderspielgruppen sind Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen, in denen Kinder über einen längeren Zeitraum bis zum Schuleintritt wiederkehrend betreut werden. Der Unterschied zu Kleinkind- und Kindergartengruppen besteht darin, dass die Betreuung nicht durch eine pädago- gische Fachkraft erfolgen muss. Einschränkungen der Zielgruppe Die vorliegende Umfrage beschränkt sich auf Personal aus Kleinkindgruppen sowie Kindergarten­ gruppen. Andere Bildungs- und Betreuungseinrichtungen wurden im Sinne der Umsetzbarkeit und einer zielführenden Auswertung in dieser Umfrage nicht berücksichtigt.

1 KBBG §4 Abs. 1 2 KBBG §14 Abs. 1 3 KBBG §10 Abs. 2 4 KBBG §14 Abs. 2-3 5 KBBG §16 Abs 1

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