Arbeit und Bildung 5
September 2024
Altersteilzeit falsch berechnet: AK sichert 35.000 Euro
Die Fehler wurden glücklicherweise rechtzeitig erkannt. „Wir sind nicht nur für alle da, die noch mitten im Berufsleben stehen, sondern auch für jene, die bereits vor der Pension sind“, unter- streicht AK Präsident Bernhard Heinzle.
ARBEITSRECHT. Herr F. war über viele Jahre bei einem Vorarlberger Unternehmen angestellt. Als Dank für die gute Zusammenarbeit er- möglichte man ihm die Altersteil- zeit. Zwischen dem Betrieb und Herrn F. wurde eine Arbeitszeit- reduktion von 100 Prozent auf 60 Prozent vereinbart. In der Alters- teilzeitvereinbarung wurde neben der Arbeitszeit auch das monat- liche Gesamtentgelt vereinbart. Herr F. sollte künftig insgesamt 2.100 Euro brutto erhalten – 1.600 Euro Teilzeitentgelt und 500 Euro Lohnausgleich. So weit, so richtig. Zu wenig ausbezahlt Schon bei der ersten Altersteilzeit- Gehaltsabrechnung hatte Herr F. jedoch das Gefühl, dass etwas nicht stimmte. Beim Beratungstermin
bei der AK Vorarlberg stellte sich heraus, dass nur das Teilzeitent- gelt in Höhe von 1.600 Euro brutto abgerechnet und ausbezahlt wur- de. „Natürlich muss Herr F. mo- natlich sowohl das Teilzeitentgelt von 1.600 Euro brutto als auch den Lohnausgleich von 500 Euro brut- to ausgezahlt bekommen“, erklärt AK Arbeitsrechtsexpertin Julia Bischof. „Dauert die Altersteilzeit fünf Jahre, würde sich dieser Feh- ler auf einen Bruttobetrag in Höhe von EUR 35.000 summieren.“ Das war aber noch nicht alles: „Auch die Beitragsgrundlage für die So- zialversicherung stimmte nicht.“ Der Betrieb hatte nämlich den Be- trag übermittelt, den Herr F. nun in der Altersteilzeit erhielt. „Laut Ge- setz muss aber der Betrag vor der Herabsetzung der Normalarbeits-
stehen, sondern auch für jene, die bereits vor der Pension sind“, un- terstreicht AK Prä- sident Bernhard
zeit als Beitragsgrundlage gewählt werden.“ Andernfalls können die zukünftige Pension, etwaige Kran- kengeldzahlungen, die Abferti- gung und vieles mehr zu niedrig ausfallen. „Arbeitnehmer:innen, die die Altersteilzeit in Anspruch nehmen wollen, können sich vorab bei der AK Vorarlberg informieren und den Altersteilzeitrechner der AK nutzen“, informiert Expertin Julia Bischof. „Als AK sind wir nicht nur für alle da, die noch im Berufsleben
Heinzle. „Deshalb beraten und unter- stützen unsere Expert:innen auch beim Übergang in
B. Heinzle
Altersteilzeit und Pension.“
Altersteilzeit soll den Übergang in die Pension erleichtern. Fotos: anon / stock.adobe.com (KI-erweitert); Lukas Hämmerle
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Mehr als 2.200 Euro pro Jahr: So teuer ist Schule wirklich
Zuverdienst – wenn ein Job nicht reicht
Von wegen gratis: Auf dem Papier sind die Schulen in Österreich zwar kostenlos, in der Realität allerdings längst nicht. Die Schul- kostenstudie der Arbei- terkammer zeigt, wie teuer der Schulbesuch inzwischen tatsächlich geworden ist. BILDUNG. Ein Jahr lang haben über 2.500 Eltern mit 3.873 Kindern in ganz Österreich an der durch das Forschungsinstitut Foresight durch- geführten Dauerbefragung teil- genommen und alle mit der Schu- le verbundenen Kosten über das Schuljahr hinweg dokumentiert. Die Ergebnisse sind nicht repräsen- tativ, lassen aber tief blicken. Die befragten Eltern gaben bun- desweit im vergangenen Schuljahr durchschnittlich mehr als 2.200 Euro pro Schulkind aus – im Schnitt 9 Prozent ihres Haushaltseinkom- mens. Eingerechnet sind dabei lau- fende Kosten wie Schulsachen und Bücher, fachspezifische Schulmate- rialien, EDV-Ausstattung, Beiträge und Ähnliches sowie Nachhilfe- kosten. Zudem wurden bei den Fix- kosten neben möglichen Kosten für Privatschulen und Internate auch kostenpflichtige Nachmittagskurse und die Kosten für Nachmittagsbe- treuung sowie die Verpflegung und Kosten für die Ferienbetreuung ein-
Um über die Runden zu kommen, nehmen viele einen Zweitjob an. Doch Achtung: Es dro- hen Nachforderungen von ÖGK und Finanz- amt. STEUERRECHT. Immer öfter reicht das Einkommen nicht mehr aus und ein zweites Jobangebot wird angenommen. Doch nach einem Jahr kommt oft das böse Erwachen: Nachforderungen der ÖGK und des Finanzamts flattern ins Haus. Denn für die Berechnung der Sozialversicherung und der Einkommensteuer werden alle Be- züge zusammengerechnet. Sozialversicherung: Das gilt Nur wenn jedes Arbeitsverhältnis über der monatlichen Geringfü- gigkeitsgrenze liegt (2024: 518,44 Euro), wird die Sozialversicherung gleich von den laufenden Bezügen abgezogen. Andernfalls kommt es zu einer Nachverrechnung, wenn durch mehrere gleichzeitig aus- geübte Dienstverhältnisse die Ge- ringfügigkeitsgrenze überschrit- ten wird. Die Nachzahlung beträgt 14,62 Prozent der Bezüge, für die noch keine Sozialversicherung einbehalten wurde. Bei der Arbeit- nehmerveranlagung kann das aber steuermindernd bei den Wer- bungskosten geltend gemacht wer- den. Bleibt das Jahreseinkommen unter 12.816 Euro, wird ein Teil der
nachgezahlten Versicherungsbei- träge vom Finanzamt sogar als so- genannte Negativsteuer wieder zu- rückerstattet. Die ÖGK meldet sich hinsichtlich der Nachforderung im Folgejahr automatisch. Übrigens: Auf Antrag können die fälligen Beiträge auch monatlich im lau-
Im untersten Einkommensdrittel der teilnehmenden Eltern ist mehr als jede zehnte Familie nicht in der Lage, ihre Kinder adäquat für den Schulstart auszustatten. Besonders hohe Ausgaben sind auch bei der Nachmittagsbetreu- ung zu verzeichnen. Und: Je höher der angestrebte Bildungsabschluss, desto höher die zu erwartenden Ausgaben. „Das alles führt dazu, dass die Bildungswegentscheidung am Ende auch in Österreich zu oft immer noch eine finanzielle ist. So kann es nicht funktionieren mit der Bildungsgerechtigkeit“, mahnt AK Präsident Bernhard Heinzle. „Die Landesregierung hat den jun- gen Vorarlberger:innen Chancen- reichtum versprochen, dazu muss auch gehören, dass alle Kinder die Ausstattung erhalten, die sie für die Schule brauchen.“
gerechnet. Damit zeichnet die Stu- die ein umfassendes Bild der Kos- tenbelastung, die Eltern im Rahmen des Schulbesuches ihrer Kinder zu bewältigen haben. „Die Zahlen be- legen eine enorme Belastung für die Haushalte“, betont AK Präsident Bernhard Heinzle. „Besonders jene Eltern, die ohnehin schon unter der Teuerung leiden, kommen so noch weiter unter Druck.“ Schulstart besonders belastend Dabei kommt gerade der Beginn des Schuljahres die Eltern teuer zu stehen: 57 Prozent der 1.600 Eltern, die im Rahmen einer Zwischen- befragung der Schulkostenstudie zum letztjährigen Schulstart inter- viewt wurden, gaben an, durch die Ausgaben zum Schulstart belastet zu sein. Mehr als jede dritte Fami- lie (34 Prozent) macht Abstriche bei der Ausstattung ihrer Kinder und 5 Prozent der befragten Eltern kön- nen sich nicht alle notwendigen An- schaffungen für ihre Kinder leisten.
fenden Jahr bezahlt werden. Steuerliche Auswirkungen
Für die Steuerberechnung werden alle Bezüge ohne Sonderzahlungen addiert. Sozialversicherungsbeiträ- ge und mögliche andere Ausgaben werden abgezogen. Das Berech- nungsergebnis ist das steuerpflich- tige Jahreseinkommen. Liegt das unter 13.981 Euro, muss keine Arbeitnehmer:innenveranlagung eingereicht werden. Andernfalls kommt es in der Regel zu einer Steuernachforderung abhängig vom gesamten Jahreseinkommen und der bereits bezahlten Lohn- steuer. Die Höhe des Prozentsatzes, mit dem der Zuverdienst steuerlich belastet wird, ist abhängig von der Höhe des Hauptverdienstes. Je hö- her das Jahreseinkommen ist, des- to höher ist auch der Steuersatz, der für die Nachversteuerung beim Finanzamt angewendet wird. Der AK Zuverdienstrechner berechnet die zu erwartenden Nachzahlungs- beträge bei zwei parallelen Arbeits- verhältnissen bereits vorab.
▸ Alle Ergebnisse und Tipps für finanzielle Hilfen gibt es auf dem AK Blog.
Schule kommt Eltern teuer zu stehen. Foto: Marta Wave / Pexels
▸ Der Zuverdienstrechner der AK schützt vor bösen Überraschungen.
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