AKtion April 2024

12 Konsumentenschutz

April 2024

Wohnen muss endlich wieder leistbar sein! Dem Land ist die KIM-Verordnung ein Dorn im Auge. Da- bei schafft gerade diese Verordnung nachhaltige Vergabe- standards bei der Finanzierung von Wohnimmobilien. Statt an diesem Ast zu sägen, sollte die Landesregierung endlich die Wohnproblematik lösen, betont AK Präsident Bernhard Heinzle. Denn von der Miete bis zum Eigentum ist das Woh- nen in Vorarlberg kaum mehr zu bezahlen.

BASISWISSEN RASCH ERKLÄRT von MMag. Natalie Bertsch Konsumentenschutz der AK Vorarlberg

Kostenvoranschlag Du möchtest dein Bad renovieren, das E-Bike reparieren lassen, eine neue Terrasse errichten? Das Unternehmen kann im Rah- men der Vertragsfreiheit seine Preise grundsätzlich frei fest- setzen. Ohne eine Vereinbarung gilt dann ein angemessenes Entgelt als vereinbart. Die Angemessenheit orientiert sich da- bei am ortsüblichen Preis. Gerade bei größeren Summen zahlt es sich deshalb aus, Kostenvoranschläge von verschiedenen Unternehmen einzuholen und die Leistungen und Preise mitei- nander zu vergleichen. Es gibt unverbindliche oder verbindliche Kostenvoranschläge, sie sind grundsätzlich kostenlos: • Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag darf das Unternehmen diesen aus sachlichen und unvermeidlichen Gründen um bis zu 15 Prozent überschreiten. Wenn es zu einer Überschreitung der 15-Prozent-Marke kommt, ist das Unter- nehmen verpflichtet, auf die erhebliche Kostenüberschreitung hinzuweisen. Kommt er seiner Hinweispflicht nicht nach, verliert er den Mehranspruch. Erfolgt die Anzeige der beträcht- lichen Überschreitung durch das Unternehmen, hast du zwei Möglichkeiten: - Du kannst die Fortführung der Arbeiten ablehnen, musst aber die bis dahin geleistete Arbeit bezahlen. - Oder du stimmst der Überschreitung zu und musst für die zusätzlich anfallenden Kosten aufkommen. • Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag kann das Unternehmen nicht mehr als vereinbart verlangen. Der ver- anschlagte Preis stellt die garantierte Obergrenze des Entgelts dar und kann auch bei unvorhergesehenen Mehrkosten nicht erhöht werden. Fallen weniger Arbeitsstunden an oder wird weniger Material benötigt, darf das Unternehmen nur die tat- sächlichen Kosten in Rechnung stellen. Woran erkenne ich, ob es sich um einen verbindlichen oder einen unverbindlichen Kostenvoranschlag handelt? Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich, wenn • ihn das Unternehmen ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet oder • sich die Unverbindlichkeit des Kostenvoranschlags aus den sonstigen gewählten Formulierungen ergibt, wie zum Beispiel „Zirkapreise“, „Schätzpreise“, „Kostenschätzung“, „Abrechnung nach Bedarf“, „Abrechnung nach Naturmaßen“ etc.

WOHNEN. Das Finanz- markstabilitätsgremium (FMSG) bringt es auf den Punkt: Ziel der KIM-Ver- ordnung ist die Wahrung der Finanzmarktstabilität durch nachhaltige Kredit- vergabe. Denn eine höhere Verschuldung von Kredit- nehmer:innen taugt nicht dafür, nachhaltig leistbaren Wohnraum zu schaffen. Ähnliche Ansätze für einen Anreiz zu einer höheren Kreditaufnahme von priva- ten Haushalten haben inter-

ausreichend, um sich ein Eigenheim zu leisten. 2022 – nur elf Jahre später – sieht die Situation ganz anders aus. Mehr als ein Viertel der Haushalte, die Eigen- tum erwerben möchten, bräuchten einen Kredit von über zehn Jahreseinkom- men, um sich das leisten zu können. Weitere 25 Prozent brauchen einen Kredit in Höhe des Achtfachen, nur knapp 50 Prozent kommen mit dem sechsfachen Jah- reseinkommen aus. Im Westen am ärgsten Die regionalen Unterschie- de sind riesig: Im Burgen- land reicht vielleicht ein sechsfaches Jahreseinkom- men, in Vorarlberg sind wir längst jenseits des zehn- fachen Jahreseinkommens angelangt: „Mit einem mitt- leren Einkommen braucht man für eine durchschnitt- liche 90-m²-Wohnung ei- nen Kredit in der Höhe des 12,5-fachen Jahreseinkom- mens! Das ist absurd“, sagt Heinzle. „Wir leben nicht doppelt so lange, um dop- pelt so lange einen Kredit zurückzuzahlen.“ Vorarlberg weist neben Salzburg und Tirol mit Ab- stand die höchsten durch- schnittlichen Hauptmiet- zinse österreichweit auf. Von 2015 bis 2022 sind die Mieten in Vorarlberg um 26 Prozent gestie- gen (bundesweit um 22

national regelmäßig zu Im- mobilienkrisen mit hohen Folgekosten für Wirtschaft und Gesellschaft geführt. In Österreich hat die KIM- Verordnung die Vergabe- standards deutlich verbes- sert. Im Oktober 2023 hat das FMSG in einer Aussendung unterstrichen, dass über 50 Prozent der Banken nicht einmal die Hälfte der Aus- nahmekontingente aus- schöpfen. Den Banken sind diese Kredite viel zu riskant – es ist viel lukrativer, das Geld anderweitig zu inves- tieren! Das wahre Problem sind die explodierten Preise und die Einkom- men, die nicht annä- hernd mithalten kön- nen. 2011 war für 80 Prozent der österreichi- schen Haushalte ein Kre- dit in der Höhe von sechs Jahreseinkommen

Da kann man rechnen, wie man will: Bei den meisten Menschen Vorarlberg geht sich Eigentum Leben nicht aus. F oto: Mikhail Nilov / Pex

Prozent). Im Jahr 2023 gab es in Vorarlberg nochmals einen erheblichen Anstieg um 4,9 Prozent. Vorarlberg ist mittlerweile ein Land der Mieter:innen: 2022 lebten bereits 43 Prozent der Haus- halte nicht mehr im Eigen- tum. Der Anteil der gemein- nützigen Mietverhältnisse mit Mieten deutlich unter dem Marktwert liegt immer noch auf dem letzten Platz im Bundesländervergleich. Horrende Kaufpreise Wer sich unter die Käu- fer:innen mischen will, muss schon geerbt haben: Schließlich lagen die Qua- dratmeterpreise bei Haus bzw. Wohnung bereits 2022 bei etwa 5500 Euro, nur Wien war teurer. Die Häu- serpreise haben sich in Vor- arlberg von 2015 bis 2022 – in nur sieben Jahren – fast verdoppelt. (Das satte Plus von 91 Prozent liegt deut- lich über dem Österreichzu- wachs von 73 Prozent.) Die

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AK konnte enorm hohe Stornogebühr abwenden

Heinzle: „Das Land sollte den schwer belasteten Haushalten helfen, die fast die Hälfte des Einkommens für Wohnkosten ausgeben müssen.“ F oto: Lukas Hämmerle

GEPLATZT. Ein Kärntner Paar hatte seine Traumreise lange im Voraus gebucht, aber dann trennten sich die beiden. Da- mit starben auch die gemein- samen Reisepläne. Als sie ihre Buchung stornierten, beharr- te der Reiseveranstalter bei einem Gesamtreisepreis von 11.000 Euro auf Stornokosten in Höhe von 5800 Euro. Die AK Kärnten interve- nierte. Der Veranstalter wich kein Jota von seiner Forde- rung ab. Die Versicherung

aber, bei der das Paar eine Reisestornoversicherung abgeschlossen hatte, zahlte die gesamte Stornogebühr. Interessant ist die Begrün- dung: Weil die beiden zum Zeitpunkt der Stornierung bereits räumlich voneinan- der getrennt gelebt hatten, erkannte die Versicherung den Stornierungsgrund an. Die AK rät dringend, vor einer gemeinsamen Reise eine Rei- sestornoversicherung abzu- schließen.

Aktuelle Fälle aus der Wohn- beratung der AK Vorarlberg Ungerechtfertigte Provisionsfor- derung: Ein Immobilienmakler hatte erfolgreich ein Objekt vermittelt und hierfür vom Mieter ein Honorar in Höhe von etwas mehr als 2000 Euro verlangt und auch erhalten. Der Immobilien- makler hatte mit keinem Wort darauf hingewiesen, dass er für dieses Objekt gleichzeitig auch als Hausverwalter tätig ist. Da er den Mieter nicht darauf hinge- wiesen hatte, dass ein entsprechendes wirtschaftliches Naheverhältnis besteht, war die Provisionsforderung ungerecht- fertigt. Erst über mehrfache Intervention

der AK Vorarlberg und letztendlich Klage erklärte sich der Makler dann doch noch bereit, die von ihm zu Unrecht eingeho- bene Provision von etwas mehr als 2000 Euro zurückzuerstatten. *** Ungerechtfertigte Betriebskosten- nachforderung: Der Mieter wandte sich hilfesuchend an die Konsumentenbe- ratung der AK Vorarlberg, weil er eine Nachforderung an Betriebskosten in Höhe von ungefähr 1500 Euro erhalten hatte. Über Intervention der Arbeiter- kammer konnte letztendlich dann nicht nur diese Betriebskostennachforderung von 1500 Euro abgewehrt werden, der zu- ständige Referent entdeckte bei näherer

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KONSUMENTEN- SCHUTZ

▸ So erreichen Sie uns: Telefon 050/258-3000 zum Ortstarif oder 05522/306-3000, E-Mail konsumentenberatung@ak- vorarlberg.at, Fax 050/258-3001. Unsere Kontaktzeiten sind von Montag bis Donnerstag, 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr, sowie am Freitag 8 bis 12 Uhr.

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