12 Konsumentenschutz
April 2023
Maklergesetz: Was sich
COMPUTER- TIPP von Oliver Fink, Leiter der EDV- Abteilung der AK Vorarlberg
Wer ab 1. Juli 2023 auf ein Wohnungsinserat hin ein Maklerbüro kontaktiert, die inserierte Wohnung besichtigt und schließlich anmietet, darf davon ausge- hen, keine Provision mehr zahlen zu müssen.
NanaZip Wie unschwer aus dem Namen zu erraten ist – es handelt es sich bei NanaZip um ein Pack- programm (ähnlich Winzip oder Winrar), das auf 7zip aufbaut – aber einiges besser macht als eben dieses. So bindet sich NanaZip auch unter Windows 11 ins Kontextmenü (rechte Maus- taste auf einer Datei) ein und kann so schneller und einfacher aufgerufen werden. NanaZip unterstützt alle gängigen Zip-Formate wie 7z, XZ, BZIP2, GZIP, TAR, ZIP, RAR, WIM, ARJ, CAB, CHM, CPIO, CramFS, DEB, DMG, FAT, HFS, ISO, LZH und noch einige mehr. Wie immer ist auch dieses Programm OpenSource und kann von der Homepage des Herstellers (https://github.com/ M2Team/NanaZip/releases) frei heruntergeladen werden. Um es zu installieren, sollten Sie unter „Assets“ die „.msixbund- le“-Datei herunterladen. Diese kann unter Windows 10 und 11 direkt installiert werden. ▸ Kontakt: oliver.fink@ak- vorarlberg.at SIM-Daten auf keinen Fall weitergeben Einmal mehr gilt: Passwörter sicher verwahren! Das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor sogenanntem SIM-Swapping. Bei dieser Cyberattacke erhalten Kriminelle die Kontrolle über das Smartphone ihrer Opfer, indem sie sich eine Kopie oder neue SIM-Kar- te beim Netzbetreiber beschaffen. Hacker erlangen so Zugang zu den Onlinekonten der Betroffenen, können also zum Beispiel mit einem anderen Handy online be- zahlen. Kurz gemeldet • Diesel ist erstmals wieder billiger als Super. • Sommerurlaube sind durch- schnittlich rund 20 Prozent teurer geworden als vor der Pandemie. Auflösung des Rätsels von Seite 11
RECHT. Es war keine leichte Eini- gung der Koalitionspartner auf Bun- desebene. Hinter und zeitweise auch vor den Kulissen wurde um die Än- derungen des sogenannten Makler- gesetzes gestritten und viel darüber berichtet. Zur Jahresmitte ist es jetzt so weit. Die AK Vorarlberg erklärt die neue Rechtslage und vergleicht sie mit der alten, die Konsumentin- nen und Konsumenten oftmals gra- vierend benachteiligt hat. Der Immobilienmakler ist der- zeit berechtigt, sowohl gegenüber dem Vermieter als auch gegenüber dem Mieter eine Provision für die Vermittlung ein und derselben Wohnung zu verlangen. In der Pra- xis hat sich gezeigt, dass die Pro- vision des Maklers regelmäßig zu einem großen Teil oder sogar aus- schließlich vom Mieter zu zahlen ist. Das führt zu einer finanziellen Mehrbelastung für Mieter:innen, die den Makler weder beauftragt noch ausgesucht haben. Mit dem Nationalratsbeschluss soll dies ab 1. Juli ein Ende haben. Künftig soll der Erstauftraggeber des Maklers die
Provision alleine bezahlen. Das ist nach der herkömmlichen Praxis der Vermieter. Wenn Ihnen der Makler eine andere als die inserierte Wohnung anbietet, sollten Sie aufmerksam sein: Lesen Sie die Unterlagen genau durch! Denn auch in Zukunft kann
Vermittlung einer Mietwohnung unter Angabe des Datums schrift- lich oder auf einem anderen dauer- haften Datenträger festzuhalten. Wird die Dokumentationspflicht verletzt, droht droht Makler:innen eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1500 Euro. , Die Novelle macht es möglich, gesetz- widriges Verhalten eines Maklers bei der BH anzuzeigen. Es drohen ihm bis zu 3600 Euro Verwaltungsstrafe. Dr. Ulrike Stadelmann AK Wohnrechtsexpertin
man als Mieter:in provisionspflich- tig werden, wenn man als Erstauf- traggeber den Makler mit der Woh- nungssuche beauftragt und eine Wohnung vermittelt bekommt, für die der Makler vom Vermieter zuvor keinen Vermittlungsauftrag hatte. Dokumentationspflicht für Makler Ab Juli sind Makler:innen verpflich- tet, jeden Maklervertrag über die
Soll der Mieter die Provision be- zahlen, muss der Makler bei der Rechnungslegung anhand seiner Aufzeichnungen ihm gegenüber darlegen, dass er als Mieter:in der Erstauftraggeber war und kein Grund vorliegt, wonach der Mieter von der Provisionspflicht per Gesetz ausgenommen ist. Dr. Ulrike Stadel- mann vom Konsumentenschutz der AK Vorarlberg: „Es ist zu befürchten, dass kaum kontrolliert werden kann, ob ein Maklerbüro die Vermittlungs- aufträge für eine Wohnung und die Kontaktnahmen mit der Vermieter- seite lückenlos und in der richtigen Reihenfolge dokumentiert hat.“ Ausnahmen vom Bestellerprinzip Um Umgehungen des Erstauftragge- berprinzips zu verhindern, darf der Makler in den folgenden Fällen un- abhängig davon, wer sein Erstauf- traggeber war, von der Mieterseite
In Zukunft liegt die Beweislast beim Ma
So gehen Sie auf Nummer sicher! Beachten Sie vor Vertragsabschluss, wer nachweislich Erstauftraggeber hinsichtlich der vermittelten Wohnung ist bzw. wer das Maklerhonorar zu bezahlen hat. Womöglich steht dazu etwas in den übermittelten Unterlagen. Wenn nicht, sollte vom Makler schriftlich bestätigt werden, wer provi - sionspflichtig wird, bevor ein Besichtigungsschein oder ein Mietanbot für eine Wohnung unterschrieben wird. Wird schriftlich festgehalten, dass man nicht Erstauftraggeber war und kein Vermittlungshonorar zu bezahlen hat, ist man vor bösen Überra - schungen wie nachträglichen Honorarforderungen geschützt. Teures Service, um Verträge aufzulösen Xpendy lässt sich automatisierte Kündigung mit satten 29,95 Euro bezahlen.
nie Provisionen verlangen: • wenn das Maklerunternehmen an der Vermieterseite beteiligt ist oder selbst durch Organwalter oder andere maßgebliche Personen Ein- fluss auf die Vermieterseite nehmen kann • wenn im umgekehrten Fall der Vermieter an der Maklerfirma betei- ligt ist oder Einfluss auf das Unter- nehmen des Maklers nehmen kann • wenn der Vermieter oder sein
Mahlzeit!
VORGEFERTIGT. Sucht man im In- ternet nach Informationen, wie man einen Abovertrag kündigt, poppt gerne eine Google-Anzeige von Xpendy auf. Dabei handelt es sich um eine Firma in den Niederlanden, die sich großspurig als „Organisati- on“ im Interesse der Verbraucher:in- nen bezeichnet. Sie übernimmt gegen eine Gebühr die Kündigung von allerlei Verträgen. Das tun an- dere Unternehmen auch, die dafür weit weniger Geld verlangen – bei Xpendy kostet es satte 29,95 Euro in- klusive Mehrwertsteuer! Abgesehen davon, dass das di- rekte Kündigen eines Abovertrages per E-Mail oder per Brief (am besten eingeschrieben) in den allermeis- ten Fällen keine große Kunst ist:
Bei Xpendy stößt Konsumenten- schützer:innen auf, dass man nach Eingabe der Daten nicht klar darauf hingewiesen wird, dass Geld dafür zu bezahlen ist. Kontaktieren? Nicht so einfach: „Leider ist Xpendy tele- fonisch nicht erreichbar“, gibt das Unternehmen auf seiner Website bekannt. Man könne doch bitte eine E-Mail schreiben … Der Kündigungsvorgang im Na- men der Betroffenen erfolgt voll- kommen automatisiert mit vorge- fertigten Inhalten. Nach eigenen Angaben habe Xpendy von über 1000 Firmen wie Zeitungen und Zeitschriften, Fitnesscentern, Tele- fonanbietern, Verkehrsclubs und anderen „alle Informationen (Kon- takt, Adresse) rausgesucht“.
D E T I R O K E S E N E L
A E R O O Z I K K U R A T
E M M I C O U P G G M
T R A N S F E R L U A A T
R O D E L N X P L A Q U E
T A N G E N S O S I N A U
A L U M N A T B A N D A G E
N E D A Y R A S D N S
I S E R E C T L E I T E
N U A L M A T Y M S T
A B F U H R L S L I R I
U R E N S E N N E R
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▸ So erreichen Sie uns: Telefon 050/258-3000 zum Ortstarif oder 05522/306-3000, E-Mail konsumentenberatung@ak-vorarlberg.at, Fax 050/258-3001. Unsere Kontaktzeiten sind von Montag bis Donnerstag 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr.
KONSUMENTEN- SCHUTZ
Wer sein Fahrrad, E-Bike oder Lastenrad gegen Diebstahl oder Beschä- digung versichern möchte, sollte unbedingt vorher Preise vergleichen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat zehn Anbieter ver- glichen und dabei große Unterschiede bei den Prämien festgestellt.
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