AKtion Juni 2023

Politik und Arbeit 5

Juni 2023

ENTUM g?

Erkenntnisse der AK • Zwei Drittel der Vorarlberger:innen haben kein Eigentum. • 10 % der Vorarlberger:innen besitzen zwei Drittel aller Wohnbauflächen. • Von diesen Wohnbauflächen sind 40 % unbebaut. Trotzdem wird von Bodenknappheit geredet. • Das Problem sind die Baulandhortung und Bodenspekulation für den Anlage- wohnbau. • Industrie und Gewerbe haben wenig Entwicklungspotenzial für den Ausbau. • Politik hat zu lange zugeschaut. Forderungen der AK • Endlich Lücken im Raumplanungs­ gesetz schließen! • Leistbares Wohnen ist ein Grund­ bedürfnis! • Schluss mit der Hortung und Spekulation – Böden kaufen nur bei nachgewiesenem Bedarf für mich oder meine Kinder! • Das Gesetz muss die Menschen vor Spekulation und Baulandhortung schüt- zen, so wie es beim landwirtschaftlichen Grundverkehr der Fall ist! • Bodenfonds jetzt statt übermorgen! • Die Landesregierung muss JETZT handeln!

Mach dir einen Plan.

Du kannst was im Einzelhandel.

Jetzt den Lehrabschluss nachholen.

Unfreiwillig in Teilzeit Mehr als jede zweite er- werbstätige Frau und gut jeder achte Mann gaben laut Statistik Austria im ersten Quartal 2023 an, auf Teil- zeitbasis zu arbeiten. Dabei erklärten 8,3 Prozent von ihnen, dass sie gerne mehr arbeiten würden und damit auch innerhalb von zwei Wochen beginnen könnten. Damit waren 80.900 Frauen und 32.500 Männer un- freiwillig unterbeschäftigt. „Anstatt Teilzeitbeschäftig- te mit Kürzungen bei Sozial- leistungen zu bestrafen, sollte es den Frauen möglich gemacht werden, überhaupt Vollzeit arbeiten zu gehen“, kommentierte ÖGB-Frauen- vorsitzende Korinna Schu- mann.

Ein Händchen für den Job, aber keinen Kopf für die Pensionsplanung?

Nutze unseren kostenlosen Pensionservice. ak-vorarlberg.at

Verschärfung von Maßnahmen gegen die Baulandhortung vor Gericht, insbesondere vor dem EuGH, nur schwer halten. „Umso unverständlicher ist es, dass im aktuellen Gesetzesentwurf zur Änderung des Raumplanungsge- setzes dieser wichtige Schritt wie- der nicht gesetzt wird“, kritisiert Heinzle. Das Land Tirol hat ein solches Ziel überörtlicher Raum- planung schon längst definiert. Grundverkehrsgesetz ändern Derzeit gilt in Vorarlberg beim Erwerb unbebauter Grundstücke ein „Erklärungsmodell“. Damit wird der Käufer eines unbebauten Grundstücks verpflichtet zu er- klären, dass er das Grundstück in- nerhalb einer Frist von zehn Jah- ren bebauen wird. Ausgenommen augrundstücksfläche sind zudem derzeit gsmethode der Studie 39,5% unbebaut. einer Größe von 4.116 ha und 7,3% des raumes in Vorarlberg. Insgesamt ist diese ntum von 62.909 Eigentümer:innen. stücke es in Vorarlberg Betriebsgrundstücke on 1.482 ha. Dies entspricht 2,6% des sraumes in Vorarlberg im Ausmaß von bsgrundstücken sind derzeit nach Erhe- der Studie 52,2% bebaut. Dies entspricht n 773 ha und 1,4% des Dauersiedlungs- arlberg. Insgesamt ist diese Fläche im .482 Eigentümer:innen. che sind zudem derzeit nach Erhebungs- udie 47,8% unbebaut. Dies entspricht einer ha und 1,2% des Dauersiedlungsraumes in gesamt ist diese Fläche im Eigentum von er:innen. er Prof. DI Dr. in Auftrag. d derzeit nach Erhebungsmethode der der Wohnbaugrundstücke bebaut. Dies r Größe von 6.297 ha. Insgesamt ist diese ntum von 129.584 Eigentümer:innen. Dies % des Dauersiedlungsraumes in Vorarl-

AK rettet für Mitglied über 26.000 Euro Juristen der AK Vorarlberg decken Rechenfehler mit unglaublichen Folgen auf

davon ist der einmalige Erwerb ei- nes unbebauten Baugrundstücks in der Größe von maximal 800 Quadratmetern bzw. eines Be- triebsgebiets mit maximal 3000 Quadratmetern Fläche. Wird in- nerhalb von zehn Jahren nicht gebaut, ist das Grundstück der Gemeinde zum Kauf anzubieten. Gibt es kein Einvernehmen und liegen keine begründeten Aus- nahmen vor, ist das Grundstück zu versteigern. Dieses Modell gilt freilich nicht für bebaute Flächen, zu- dem sind Bauträger davon aus- genommen. Sie können Flächen von über fünf Hektar (50.000 Quadratmeter) ankaufen, ohne eine Erklärung über die Bauab- sicht abgeben zu müssen. Damit sind Investoren und Spekulan- ten Tür und Tor geöffnet. Der AK Präsident fordert des- halb, „dass ein Kauf von Bauland bzw. Bauerwartungsland nur noch nach einer Bedarfsprüfung erfolgen kann“. Die Kriterien für eine Genehmigung sind so fest- zulegen, dass nur berechtigte Interessen wie der Bedarf an dem zu erwerbenden Grundstück für Wohnen oder betriebliche Tätig- keit einen Kauf ermöglichen. Ebenfalls zu überlegen ist, den Verkehr mit landwirtschaft- lichen Grundstücken und Frei- flächen einer Bedarfsprüfung zu unterziehen und dem endlich einzurichtenden Bodenfonds bzw. gemeinnützigen Bauverei- nigungen oder Gemeinden vor- rangig vor privaten Investor:in- nen den Kauf zu ermöglichen. ▸ Studie Die ganze Studie steht

ARBEITSRECHT. Die Abrechnun- gen ständig und insbesondere die Endabrechnung des Arbeitgebers zu überprüfen, empfiehlt sich – auch bei sehr großen Dienstgebern mit vielen Mitarbeitenden und daher einer großen Erfahrung in der Lohn- verrechnung. Zuletzt konnten die Rechtsberater der AK einem lang- gedienten Mitarbeiter auf dem Weg in die Pension mehr als 26.000 Euro brutto zusätzlich verschaffen! Falsche Berechnungsgrundlage Herr P. war über 30 Jahre in einem international tätigen Unternehmen aus Vorarlberg beschäftigt. Nach längerem Krankenstand trat er sei- ne Pension an und das Arbeitsver- hältnis endete. Die Endabrechnung des Dienstgebers ließ Herr P. von seiner Arbeiterkammer überprü- fen – glücklicherweise. Denn da- bei stellte sich heraus, dass bei der Berechnung der Abfertigung und der Urlaubsersatzleistung nicht die maßgeblichen Durchschnittsein- kommen unter Berücksichtigung der Überstunden und Zulagen zu- grunde gelegt wurden. Eine rück- wirkende Überprüfung der Entgelt- fortzahlungen infolge der Krankheit ergab zudem, dass auch hier die durchschnittlichen Überstunden und Zulagen nicht richtig berück- sichtigt wurden. Die Arbeiterkammer inter- venierte und erwirkte, dass vom Arbeitgeber eine Abfertigungsdif-

Nachverrechnung von mehr als 24.000 Euro brutto kam. Doch damit nicht genug: Durch die zu niedrige Entgeltabrechnung während der Krankheit war auch die der ÖGK gemeldete Bemes- sungsgrundlage zu niedrig, sodass es zu einer Krankengeldnach- zahlung von mehr als 1700 Euro netto kam. Bei einem schwankenden Ein- kommen und regelmäßiger Abrech- nung und Auszahlung von Zulagen und Überstunden empfiehlt es sich daher, die Abrechnungen im Falle von bezahlten Abwesenheiten wie Krankheit und Urlaub zu prüfen. Wenn die Dienstgeber die durch- schnittlichen Bezüge nicht richtig verrechnen, hat das wesentliche Auswirkungen auf das laufende Entgelt und damit auf die Beitrags- grundlagen für die Kranken- und Pensions- sowie auf die Arbeitslo- senversicherung, was zu erhebli- chen Folgefehlern führen kann. Im Hinblick auf mögliche Verfallsfris- ten sollten Dienstnehmer:innen die monatlichen Abrechnungen stets prüfen oder bei Fragen mit der Ar- beiterkammer Kontakt aufnehmen.

Nachprüfen lohnt sich.

ferenz von mehr als 10.000 Euro brutto nachbezahlt wurde. Die Be- rechnungsgrundlagen teilte der Arbeitgeber jedoch nicht mit. Be- treffend die Urlaubsersatzleistung und die Entgeltfortzahlung erfolgte zunächst keine Nachverrechnung. Folgefehler mit Auswirkungen Die Arbeiterkammer prüfte aber- mals und schritt erneut erfolgreich ein: Das Unternehmen hat in wei- terer Folge die Abrechnung noch einmal korrigiert und eine weitere Differenz an Abfertigung von über 4700 Euro brutto, eine Differenz an Entgeltfortzahlung von mehr als 6000 Euro brutto und eine Differenz an Urlaubsersatzleistung von mehr als 3300 Euro brutto nachverrech- net, sodass es insgesamt zu einer

rozentanteile der einzelnen ngskategorien in Vorarlberg

0,3 %

3,9 %

2,6 %

0,6 %

3 %

Flächenanteile in Hektar [ha]

59,6 %

ARBEITS- RECHT ▸ So erreichen Sie uns: Telefon 050/258-2000 zum Ortstarif oder 05522/306-2000, E-Mail arbeitsrecht@ak-vorarlberg.at, Fax 050/258-2001. Unsere Kontaktzeiten sind von Montag bis Donnerstag 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie am Freitag 8 bis 12 Uhr.

kostenlos zum Download auf ak-vorarlberg.at

e sind Flächen, die als Wohn-, Kern- und Mischgebiet uerwartungsfläche gewidmet sind.

WEM GEHÖRT DAS LAND?

Powered by