Politik und Soziales 3
Februar 2023
AK-MODELL BRINGT MEHR GERECHTIGKEIT So geht Pension!
AK-MODELL. „Unser bewährtes soziales Pensionssystem gilt es zu erhalten“, unterstreicht AK-Direktor Rainer Keckeis. Trotz der zuneh menden Anzahl an Pensionist:in nen und der steigenden Lebenser wartung ist der Anteil, den der Staat an Steuermitteln für die Pensions versicherung der Arbeitnehmer:in nen, Bäuerinnen und Bauern und Unternehmer:innen aufwänden muss, heute nur geringfügig höher als 2004 und liegt bei einem Anteil von knapp 2,7 Prozent am Brutto inlandsprodukt. „Die von unter nehmernahen Expert:innen immer wieder vorgebrachten Argumente über die angeblichen Schieflagen im staatlichen Pensionssystem waren sachlich fast immer falsch und im mer von einseitigen Kürzungs- oder Privatisierungsforderungen beglei tet. Mehr Gerechtigkeit im System und eine Harmonisierung aller Pen sionssysteme wurde hingegen nur selten zum Ziel erklärt.“ Was unter den blau-schwarzen Regierungen Schüssel 2003/04 aber
stärkere Belohnung jener Arbeit nehmer:innen, die am längsten in das Pensionssystem einzahlen. Mehr Flexibilität Das Pensionssystem erlaubt neben dem Regelpensionsalter von 65 – vereinfacht gesagt – für alle Versi cherten einen frühen Pensionsan tritt mit 62 Jahren bei relativ hohen Abschlägen. Ausnahmen davon gibt es zudem für Bauarbeiter, die bereits mit 59 in den Ruhestand treten kön nen, oder für Schwerarbeiter, deren Pensionsalter bei 60 liegt. Anstelle eines fix vorgegebenen Eintritts alters fordert die AK einen Korridor für den Pensionseintritt zwischen dem 60. und dem 70. Lebensjahr. In nerhalb dieses Rahmens sollte jede:r Arbeitnehmer:in selbst entscheiden können, wann er bzw. sie die Pen sion in Anspruch nimmt. Gleichzeitig aber – und das ist für die Arbeitnehmer:innen wichtig – muss ein verstärkter Kündigungs schutz aufgebaut werden, weil erst
der eine wirkliche Entscheidungs freiheit möglich macht. Ungerechtigkeit beseitigen Das Modell der AK Vorarlberg sieht vor, dass jene belohnt werden, die länger Beiträge in das Pensionssys tem leisten. Für die ersten 40 Ver sicherungsjahre sollte demnach ein Steigerungsbetrag von 1,75 Prozent zur Anwendung kommen. Danach soll der Steigerungsbetrag jährlich um 0,25 Prozentpunkte erhöht wer den, was nach beispielsweise 50 Bei tragsjahren zu einem Steigerungsbe trag von 4,25 Prozent führen würde. Dieses System belohnt jene, die lan ge Einzahlungen leisten, und besei tigt die derzeitige Ungerechtigkeit, dass ein:e Mitarbeiter:in trotz 45 Beitragsjahren bei Inanspruchnah me der Korridorpension mit 62 noch extrem hohe Abschläge hinnehmen muss, während ein:e Akademiker:in mit beispielsweise nur 35 Beitrags jahren mit 65 abschlagsfrei die Pen sion in Anspruch nehmen kann.
AK-Direktor Rainer Keckeis: „Ein Pensionsmodell nach dem AK- Modell wäre flexibler und gerechter.“
erzwungenen Teilzeitarbeit wegen Kinderbetreuungspflichten resultie ren langfristige Einkommensverlus te. Deshalb muss die an die Kindes geburt anschließende Teilzeitphase bis zum Ende der Elternteilzeit mit einem Steigerungsbetrag von 2,5 Prozent oder einem Zuschlag auf die Bemessungsgrundlage während dieser Jahre besser bewertet werden. Die AK Vorarlberg hat bereits 2011 einen deutlichen Schritt zur Vereinfachung des Pensionssys tems, aber vor allem auch zur Schaf fung von mehr Gerechtigkeit inner halb des sozialen Pensionssystems gefordert. „Wichtig ist der AK dabei, dass ihre Vorschläge zu einer lang fristigen Stabilisierung des Systems beitragen“, betont Keckeis. Der Re formvorschlag der AK sieht zwei wesentliche Eckpunkte vor: mehr Flexibilität für die Arbeitnehmer:in nen und mehr Gerechtigkeit und
tatsächlich gemacht wurde, war die Einführung des Pensionskontos und die lebenslange Durchrechnung. Das hat zu mehr Transparenz und auch versicherungsmathematischer Gerechtigkeit geführt, aber berufs tätige Frauen mit Kindern stark be nachteiligt. Aus der für viele Frauen und zum Teil heute auch Männer
Vortrag „Frauen und Pensionen. Wie Lebensentscheidun- gen die Absicherung im Alter beeinflussen“ Wann? Mittwoch, 8. März 2023, um 19.30 Uhr Wo? Kultursaal Wolfurt (Schulstr. 2, gegenüber Rathaus) Worauf muss man beim Pensionssplitting achten? Welche Auswirkungen haben Zeiten der Kindererziehung und der Pflege von Angehörigen? Verschaffen Sie sich Klarheit darüber, ob und wie Sie abgesichert sind! Referent: Mag. Alexander Nussbaumer, AK Feldkirch Der Eintritt ist frei.
Partnerleistung Nachdem die Unternehmer:innen nur 18,5 Prozent und die Bauern und Bäuerinnen nur 17 Prozent Pensionsbeitrag vom Einkommen leisten (Arbeitnehmer:innen 22,8 Pro- zent), trägt der Staat zusätzlich zum Defizit auch noch 18,9 Prozent der Pensionsbeiträge der Unternehmer:innen und 25,4 Prozent der Beiträge der Landwirt:innen. In Zahlen ausgedrückt (2019) erhöht der österreichische Steuerzah- ler mit jährlich rund 410.000.000 Euro die Pensionsbeiträ- ge der Unternehmer:innen und mit rund 161.000.000 Euro die Beiträge der Bauern und Bäuerinnen.
Bundesbeitrag zu den Pensionen 2005 2010
Zahl der Pensioonist:innen 2008
2015 2020 in Mrd.€ / in % 1) in Mrd.€ / in % in Mrd.€ / in % in Mrd.€ / in % in Mrd.€ / in % 2019
2018
2021
Arbeitnehmer:innen (PVA)
1.806.171
1.954.315
2.043.219
Arbeitnehmer:innen 2.637 / 12,1 %
4.167 / 15,7 % 4.409 / 15,3 %
3.707 / 11,2 %
5.518 / 14,3 %
Landwirt:innen Selbstständige
184.342
169.507
165.399
Landwirt:innen
0,961 / 76,8 % 1,253 / 83,9 %
1.463 / 86,2 % 1.540 / 83,9 %
1.618 / 84,8 %
162.289
192.509
204.816
Unternehmer:innen 0,709 / 35,4 %
1.061 / 41,8 %
1.303 / 41,2 %
1.347 / 36,1 %
1.745 / 44,0 %
Beamt:innen
323.611
327.844
328.078
1) des Pensionsaufwandes
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