Arbeitsrecht 5
Februar 2024
Zuschläge: für Bäcker
Studium und Nebenjob: Tipps für mehr Budget
BILDUNG. Nebenher arbeiten, so viel sich ausgeht? Das müssen Stu- dierende gar nicht – denn es gibt ei- nige Dinge, die das Budget schonen, ohne dass das Studium leidet. Unter 13.981 Euro steuerfrei Bis 13.981 Euro im Jahr – das sind 1.165 Euro monatlich – bleibt das Gehalt steuerfrei. Alles darüber muss versteuert werden – aber nur der Mehrbetrag, die ersten 13.981 Euro bleiben steuerfrei. Die Steuererklärung lohnt sich Die Arbeitnehmerveranlagung zu machen, lohnt sich besonders, wenn neben dem Studium nicht ganzjährig gearbeitet wird. Dann können eine Steuergutschrift und damit bares Geld winken. Übri- gens: Mit ihrem Nebenjob sind Student:innen AK Mitglied und können den kostenlosen AK Steu- erservice nutzen. Steuererklärung für Eltern Wer bereits ein Kind hat, kann dop- pelt von der Arbeitnehmerveranla- gung profitieren. Denn es gibt eine Negativsteuer für Alleinverdie- Studierende machen in der Regel finanziell keine großen Sprün- ge. Da liegt es nahe, das eigene Budget mit einem Nebenjob aufzu- polstern. Dabei gibt es einiges zu beachten.
ner:innen oder Alleinerzieher:in- nen mit Kind – immerhin mindes- tens 572 Euro. Werbungskosten absetzen Bei einem Verdienst über 13.981 Euro können Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Das sind etwa Studiengebühren, Bü- cher, Laptop, Öffi-Ticket … Sicher ist sicher Wer unter der Geringfügigkeitsgren- ze von 518,44 Euro monatlich ver- dient, kann sich für 73,20 Euro frei- willig bei der ÖGK versichern. Und: Rund die Hälfte kann bei der Steuer- erklärung zurückgeholt werden. Jobben auf Honorarbasis Wer per Werks- oder freiem Dienst- vertrag arbeitet, muss bei Einnah- men über 12.816 Euro eine Ein- kommenssteuererklärung an das Finanzamt liefern. Um bei einer Prüfung alles parat zu haben, soll- ten über das ganze Jahr Belege für Ausgaben gesammelt werden. Familienbeihilfe verlängern Familien können für studierende Kinder auch dann noch die Fami- lienbeihilfe bekommen, wenn die Kinder älter als 18 Jahre, aber jünger als 24 bzw. 25 Jahre sind. Das sind mindestens 149,70 Euro pro Monat und studierendem Kind.
Für 28 Jahre fehlten die Zuschläge, für 25 Jahre waren die Ansprüche aber schon verjährt – sonst wäre die Nachzahlung viel höher gewesen. Foto: Jeswin Thomas / Pexles
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der Steuer
Unterlagen findet sich online zum Download. Webinare zum Thema Wer selbst mehr über das Thema er- fahren und sich dahingehend wei- terbilden will, kann an den AK Steu- er-Webinaren teilnehmen, die auch heuer wieder ab Ende Februar statt- finden. Darin erklären die AK Steu- erexpert:innen alles Wissenswerte zum Thema Steuern und beleuch- ten auch besondere Sachverhalte. Die Webinare finden zwischen dem 29. Februar und dem 28. März statt. Es lohnt sich aber, sich für den AK Newsletter anzumelden, um so kei- ne Veranstaltung zu verpassen.
5 AK Webinare zum Steuerausgleich 2023 Alles, was man für die Arbeitnehmer veranlagung wissen muss.
Die AK Steuerexpertinnen informieren:
→ Krankheitskosten 21.03.2024 → Häufige Fehler 28.03.2024
→ Steuerrecht kompakt 29.2.2024 → Werbungskosten 7.3.2024 → Familie 14.3.2024
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