12 Konsumentenschutz und Steuer
September 2022
Die AK hilft, die T Laufende Preiserhebungen der Arbeiterkammer bestätigen das Gefühl der Konsum nur einen abstrakten Teil der teuren Wirklichkeit. Die Regierung versucht mit dem Es besteht aus vielen einzelnen Maßnahmen. Die AK Vorarlberg hilft, dabei den ve
BASISWISSEN RASCH ERKLÄRT
von Mag. Markus Unterhofer AK-Konsumentenschutz
Achtung bei Ein- oder Zweifamilienwohnhäusern! Große Vorsicht ist bei der Anmietung von Wohnungen in Gebäuden geboten, wo es nicht mehr als zwei Wohnungen bzw. Geschäftslokale gibt (wobei Räu- me, die durch einen Ausbau des Dachbodens neu geschaffen wurden oder werden, nicht mitzuzählen sind). Hier gibt’s keinen Kündigungs- und Befristungsschutz für Mieter:innen! Der oder die Vermieter:in kann daher einen unbefristeten Mietvertrag prin- zipiell grundlos mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten kündigen. Selbst einen befristeten Mietvertrag könnte der oder die Ver- mieter:in vorzeitig – wiederum grundlos – kündigen, wenn das so vereinbart wurde. Zudem sind auch Mietvertragsbefristungen unter drei Jahren möglich. Grob zusammengefasst ist daher größte Vorsicht bei der Anmietung von Ein- oder Zweifamilienwohnhäusern angebracht! Wesentlich höhere Zusatzrente möglich Konsumentenschützer wiesen nach, dass die Ge- nerali eine für Konsumenten ungünstigere Berech- nung anwendete. Der OGH hob die Klausel auf.
TEURER ALLTAG. Die multiple Krisensituation treibt praktisch alle Prei- se in seit Jahrzehnten nicht mehr gekanntem Ausmaß in die Höhe. In unterschiedlichen Be- reichen drängt sich der Verdacht auf, dass der oh- nehin exorbitanten Preis- steigerung noch „nach- geholfen“ wird. Telefone bei der AK laufen heiß Die Bundesregierung reagiert auf die hohe In- flation mit einem Anti- Teuerungspaket. Die AK bewertet es teilweise positiv. Obwohl die vielen Einmalzahlungen gerade für kleine Einkommen wenig nachhaltig sind, helfen sie zumindest kurzfristig gegen die Teu- erung. Die Telefone bei der Arbeiterkammer lau- fen heiß. „Die Menschen wissen nicht genau, was sie vom Staat alles be- kommen können“, sagt AK-Steuerrechtsexpertin Eva-Maria Düringer: Das Anti-Teuerungspaket der Regierung bestehe aus vielen einzelnen Maß- nahmen, es sei schwierig, den Überblick zu behal-
Eltern mit kleinen Ein- kommen von 450 € auf 550 € erhöht. Dieser Ab- setzbetrag muss über die Arbeitnehmerveranla- gung Anfang 2023 bean- tragt werden. Außerordentliche Einmalzahlung Bei einer Gesamtpension zwischen 1200 € und 1800 € erhalten Pensio- nist:innen im September 2022 einmalig eine steu- er- und sozialversiche- rungsfreie Zahlung von 500 €. Bei Pensionen da- runter und darüber greift eine Einschleifregelung, wobei die Einmalzah- lung bei niedrigen Pen- sionen bis zu 960 € bei 14,2 % der jeweiligen Pen- sion liegt und bei Pensio- nen zwischen 1800 € und 2250 € sukzessive auf Null absinkt. Klima- und Anti-Teue- rungsbonus Die zwei zentralen finan- ziellen Unterstützungen für Konsument:innen sind 2022 zu einer Maß- nahme zusammenge- fasst. 1. Privathaushalte sollen durch den soge- nannten Klimabonus entlastet werden, auch
ten. Damit Ihnen keine der Unterstützungsleis- tungen entgeht, hat die AK Vorarlberg hier eine Übersicht über die bereits per Gesetz umgesetzten Maßnahmen zusam- mengestellt. Erhöhung der Familien- leistungen Bereits im August 2022 wurde den Bezieher:in- nen von Familienbeihilfe eine einmalige Sonder- zahlung von 180 € pro Kind ausgezahlt. Der Fa- milienbonus Plus wird schon (rückwirkend) für das gesamte Jahr 2022 auf 2000 € pro Kind bzw. 650 € für Kinder über 18 Jahre erhöht. Wenn der Familienbonus Plus bereits in der Lohnver- rechnung berücksichtigt wird, hat der Arbeitgeber nach Möglichkeit den höheren Familienbonus Plus für die Vormonate bis spätestens 30. Sep- tember 2022 durch Auf- rollung zu berücksichti- gen. Anderenfalls ist der höhere Familienbonus Plus über die Arbeitneh- merveranlagung Anfang 2023 zu beantragen. Parallel dazu wird der Kindermehrbetrag für
weil die Regierung mit der geplanten CO 2 -Be- preisung ab Oktober selbst die Inflation an- heizt. 2. Gleichzeitig mit dem Klimabonus kommt der Anti-Teuerungsbo- nus. Statt wie vorgesehen regional gestaffelt mit 100 bis 200 Euro wird der Klimabonus 2022 einheitlich auf 250 € pro
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Wir brau- chen regu-
Person gesetzt. Kinder unter 18 Jahren im sel- ben Haushalt bekommen die Hälfte. Noch einmal 250 € pro Person will der Bund als Teuerungsaus- Gehälter müssen deutlich steigen! Hubert Hämmerle AK-Präsident lierte Preise, wo es nötig und möglich ist. Noch wichti- ger: Die Löhne und
VERSICHERUNGSKLAUSEL. Die Generali Versicherung AG (kurz: Generali) bietet unterschiedliche Versicherungsprodukte an, unter anderem auch Erlebens- und Ab- lebensversicherungen mit einer Rentenwahlklausel. Bei diesem Produkt können die Versicherungs- nehmer:innen bei Ablauf der Versi- cherung wählen, ob es zu einer ein- maligen Auszahlung des Kapitals kommt oder stattdessen eine Privat- pension (= laufende Rentenzahlun- gen) ausbezahlt werden soll. Generali muss neu berechnen In Bezug auf die Rentenzahlung ver- wendete die Generali eine Klausel, welche es ihr erlaubte, zur Berech- nung der Rente die Rechnungs- grundlagen zum Zeitpunkt der Rentenwahl zu verwenden, also am Ende der Laufzeit der Versicherung. Diese Klausel beanstandete der VKI in einem Verbandsverfahren, und der Oberste Gerichtshof (OGH) hob
die Klausel wegen Intransparenz auf. Daraus ergibt sich nach Ansicht des VKI, dass die Renten betroffener Konsument:innen neu berechnet werden müssen. Dies ist möglich, wenn bei Abschluss der Versiche- rung ein Richtwert über die zu er- wartende Rente angegeben worden ist. In diesen Fällen haben die be- troffenen Konsument:innen nach Rechtsansicht des VKI Anspruch auf eine Startrente, für die die verwen- dete Berechnungsgrundlage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses herangezogen wird. Ein Beispiel: In einem dem VKI vorliegenden Fall wurde dem Ver- sicherungsnehmer eine Startrente von 84,81 Euro angeboten. Nach den Berechnungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss steht ihm jedoch eine Startrente in Höhe von 165,77 Euro zu – rund das Doppelte! Frist läuft am 30.9. ab Der VKI bietet allen betroffenen Konsument:innen an, sich einer kostenlosen Sammelintervention – im Auftrag des Sozialministeriums – anzuschließen. Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme sind • eine Lebensversicherung mit Rentenwahlklausel bei der Generali abgeschlossen zu haben, • UND bereits eine Rentenzahlung gewählt zu haben • ODER eine Rentenzahlung wählen zu wollen. In diesem Fall muss das vertraglich vereinbarte Ende der Beitragszahlungen bzw. das Leistungsdatum erreicht wor- den sein und eine Auskunft über das vorhandene Deckungskapital vorliegen. ▸ Die kostenlose Anmeldung beim VKI ist bis spätestens 30.9.2022 möglich: verbraucherrecht.at/ generali
Finanzielle Hilfe für Schulstart SCHULE. Der Schulbeginn stellt viele Familien vor hohe finanziel- le Belastungen. Die Konsumen- tenschützer:innen der AK Ober- österreich haben die Preise für Schulsachen genau unter die Lupe genommen. Basis für die Erhebung waren Schulartikellisten für die 1. Klasse Volksschule sowie für die Mittelschule. Der Warenkorb für ei- ne:n Erstklässler:in kostet demnach von 56 Euro mit günstigen Produk- ten bis 105 Euro mit Markenartikeln. Bei Mittelschüler:innen ist mit Aus- gaben zwischen 78 und 176 Euro zu rechnen. Die Preise und damit auch die gewaltigen Preisunterschiede sind in Vorarlberg in etwa gleich. Es gibt von verschiedenen Sei-
ten Unterstützungen. Ist eine Fa- milie auf Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe angewiesen, erhält sie pro schulpflichtigem Kind heuer 120 Euro für Schulartikel aus dem Pro- jekt „Schulstartklar!“. ▸ Die Übersicht an Förderungen und Unterstützungen finden Sie auf auf vbg.arbeiterkammer.at/akblog
Ein großer Unterschied, ob wie in einem Fall 84 oder 165 Euro jeden Monat an Zusatzrente anfallen.
Die AK Vorarlberg fasst alle Hilfen zusammen, damit der Start ins neue oder erste Schuljahr nicht am Geld scheitert.
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Rückenwind für alle Teilnehmer:innen der anhängigen 16 Sammelklagen, die der VKI auch im Auftrag der Arbeiterkammer im Herbst 2018 eingebracht hat: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt, dass es sich beim sogenannten „Thermofenster“ um eine unzulässige Abschalteinrichtung für Kraftfahrzeugen handelt.
Entscheidender denn je: Wie viel kostet der Treib fürs Auto? Mit dem www.spritpreisrechner.at der E-Control können Sie sich jederzeit darüber informieren, wo die fünf günstigsten Tankstellen Ihrer Nähe sind.
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