AKtion Oktober 2022

12 Konsumentenschutz

Oktober 2022

„Analyse“ für teu Die AK Vorarlberg warnt: Vor allem junge Social-Media-Nutzer :innen sind Opfer vo poppen. Eine Vorarlberger Konsumentin hat für eine nutzlose „Analyse“ von Wettan

BASISWISSEN RASCH ERKLÄRT

von Mag. Lisa Natter AK-Konsumentenschutz

Achtung bei SMS zu Paketsendungen! Es landen derzeit wieder viele gefälschte Nachrichten von Paketdienstleistern wie der Post oder DHL auf dem Handy. Diese Nachrichten stammen nicht wirklich von den angegebenen Paketdienstleistern! In diesen Nachrichten geht es um angebliche Informationen zu einem erwarteten Paket. Meist ist ein Link angeführt, der angeklickt werden soll, um mehr zu erfahren. Von diesem Link können unterschiedliche Gefahren ausgehen – die gängigs- ten zwei Betrugsmaschen sind: • Abo-Falle: Durch Anklicken des Links wird man auf eine gefälschte Seite – angeblich von der Post – weitergeleitet. Man wird dazu aufgefordert, einen kleinen Betrag für Zoll oder Sonstiges zu bezahlen, dadurch tappt man in die Falle und es wird monatlich ein Betrag vom Konto abgebucht. • Schadsoftware: Auf der gefälschten „Post-Website“ wird man dazu auf- gefordert, eine App herunterzuladen, mit der sich das vermeintliche Problem lösen lässt. In Wirklichkeit wird eine Schadsoftware auf das Gerät geladen. Am besten erkennt man die Betrugsmasche an folgenden Punkten: • Ein Link in einer SMS ist immer verdächtig. • Die Nachricht ist nicht plausibel (eventuell wurde nichts bestellt). • In manchen Fällen lautet der Absendername „Post“ – doch lassen Sie sich davon nicht beirren: Kriminelle können angezeigte Namen und Nummern manipulieren. Rückerstattung von Horrorzinsen Universal Versand, Otto, Quelle – wortgleich fand sich eine Klausel, die bei Teilzahlung Zinsen von bis zu 21,7 % bewirkte. Zu viel, der Konzern lenkt ein.

VERSANDHANDEL. Der Verein für Konsumenteninformation hat sich mit Otto und Quelle über die Rück- erstattung zu viel verrechneter Zinsen bei Teilzahlungsvereinba- rungen geeinigt. Konsument:innen erhalten die zu Unrecht bezahlten Zinsen zurück. Ausschlaggebend dafür war ein Gerichtsurteil gegen Universal-Versand, eine Österreich- Tochter des Hamburger Otto-Kon- zerns (die AKtion berichtete). Die zum Unternehmen gehören- den Versandhändler Otto und Quel- le hatten die gleichen Klauseln wie Universal-Versand verwendet und angeboten, eine Teilzahlungsver- einbarung abzuschließen und den Kaufpreis in monatlichen Raten zu bezahlen. Auf Basis der AGB wurden

Teilzahlungskosten von 1,65 Prozent Zinsen verrechnet – pro Monat. Die unwirksame Klausel hat zur Folge, dass laut Rechtsansicht des VKI keine gültige Teilzahlungsver- einbarung vorliegt und Universal- Versand bei Teilzahlungskaufver- trägen nur die gesetzlichen Zinsen von jährlich 4 Prozent verlangen darf. Die am Vergleich teilnehmenden Otto- und Quelle-Kunden:innen er- halten für Kaufabschlüsse vor dem 30.8.2020 die zu Unrecht verrech- neten Zinsen für bis zu 7 Jahre (Zeit- raum 17.3.2022 bis 1.1.2015) zurück. Der konkrete Rückerstattungs- anspruch hängt von der Höhe der Ratenzahlungen sowie der Lauf- zeit der Teilzahlungsvereinbarung ab. So beträgt bei einem Teilzah- lungskauf von 1000 Euro mit einer Teilzahlungsvereinbarung über 3 Jahre der Rückerstattungsbetrag

Milliardengeschäft Sportwetten: Ein „Analyse-Tool“ verspricht mehr und höhere Gewinne.

Viel Murks in der T Von 12 Produkten bleiben 3 übrig, die man guten Gewissens empfehlen kann. Der Rest schützt nicht ausreichend vor Karies oder enthält Titandioxid.

KINDERZAHNPASTA. Eine we- sentliche Voraussetzung für die Kariesprophylaxe ist eine ausrei- chende Menge an Fluorid. Die Emp- fehlung von Fachgesellschaften für Produkte für Kinder von null bis sechs Jahre lautet auf 1000 ppm (parts per million, Teile pro Mil- lion) Fluorid. Im gemeinsamen Test von „Konsument“, der Zeitschrift des Vereins für Konsumentenin- formation VKI, und der deutschen Stiftung Warentest fielen sieben von zwölf Zahnpasten durch, weil sie entweder zu wenig oder gar kein Fluorid enthalten. Zwei weitere Zahnpasten ent- halten Titandioxid, das die Euro- päische Behörde für Lebensmittel- sicherheit (EFSA) als nicht mehr sicher einstuft: Es sei nicht auszu- schließen, dass es erbgutschädi- gend wirke. Seit August 2022 ist Titandioxid (E 171) als Zusatzstoff

in Lebensmitteln verboten. In Kos- metika ist es als Farbstoff mit dem Code CI 77891 weiterhin erlaubt, obwohl es überflüssig ist. Vor- sichtshalber raten die Tester von Pasten mit dem Pigment ab. Letztlich bleiben von zwölf Produkten drei empfehlenswerte übrig. Neben dem Testsieger von Elmex sind dies die Zahnpasten von Mentadent und Oral-B. Letzte- re wird nicht mehr produziert, ist aber noch teilweise im Handel er- hältlich. Wirksamkeit nicht belegt Blend-a-med, Dentalux von Lidl und SensiDent von Müller enthal- ten nur rund die Hälfte der emp- fohlenen Fluoridmenge. Das wurde genauso mit „nicht zufriedenstel- lend“ bewertet, als wäre gar kein Fluorid enthalten. Das ist bei vier Anbietern der Fall, darunter die

viel beworbene Karex für 7,90 Euro pro 100 Milliliter von Dr. Wolff. Sie enthält Hydroxylapatit. Dabei soll es sich laut Tubenaufschrift um einen „der Natur nachgebildeten Inhaltsstoff“ handeln. Die Wirk- samkeit von Hydroxylapatit ist allerdings wissenschaftlich nicht ausreichend belegt und muss durch Studien besser abgesichert werden. Hersteller reagierten Erfreulich ist, dass die Anbieter of- fenbar beim Thema Zink auf Kritik reagiert haben. Im Test von 2016 wurden Zahnpasten abgewertet, die das Spurenelement enthielten. Im aktuellen Test sind alle Produk- te zinkfrei. Einige Anbieter ließen auch wissen, dass sie daran arbei- ten, Titandioxid nicht mehr einzu- setzen. ▸ Alle Details zum Test auf www. konsument.at (kostenpflichtig)

beispielsweise ca. 260 Euro. Frist läuft am 20.11.2022 ab

Der VKI bietet allen betroffenen Konsument:innen an, sich dem kos- tenlosen Vergleich anzuschließen. Voraussetzung ist, vor dem 30. Au- gust 2020 einen Kauf mit Teilzah- lungsvereinbarung bei Otto bzw. Quelle abgeschlossen zu haben. Die kostenlose Anmeldung beim VKI erfolgt bis spätestens 20.11.2022, entweder über die Website des VKI (vki.at), per E-Mail an aktion-otto- quelle@vki.at oder per Post an VKI- Abteilung Recht, Linke Wienzeile 18, 1060 Wien.

Zu viel bezahlte Zinsen an den Otto-Konzern: VKI einigte sich für die Betroffenen mit Otto.

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Die Datenerfassung für Direktwerbung bei Flixbus ist unzulässig. Einer entsprechenden Unterlassungsklage des Vereins für Konsu­ menteninformation (VKI) gab das OLG Wien statt. Bei einer Buchung werden Kund:innen informiert, dass die obligatorische Eingabe der E-Mail-Adresse auch dazu dient, ihnen Angebote zuzuschicken.

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