AKtion Jänner 2024

14 Konsumentenschutz 

Jänner 2024

COMPUTER- TIPP von Oliver Fink, Leiter der EDV-­ Abteilung der AK Vorarlberg

Ware bestellt, Vertrag unter­ zeichnet, schon angezahlt, und jetzt schlittert die Firma in die Pleite? Hier finden Sie kom­ pakt, was den Konsument:in­ nen bei einer Insolvenz zusteht.

Plattform Wärmepreise veröffentlicht Tarife Die Plattform Wärmepreise ver­ öffentlicht seit Ende 2023 die ersten Tarifdaten zu Wärme- und Kältetarifen für Endkundinnen und Endkunden. Seit Herbst 2023 haben verpflichtete Unter­ nehmen Informationen zu ihren Tarifen gemeldet. Bisher wurden 273 Tarife von 67 Unternehmen eingetragen. Aus Vorarlberg sind derzeit acht Anbieter abrufbar. Die Tarifübersicht wird laufend um Unternehmen, die bislang noch nichts übermittelt haben, aktualisiert. Damit können Konsument:innen ab sofort ihre eigenen Grundpreise und Arbeits­ preise mit anderen vergleichen. Das soll zu mehr Transparenz und auch zu sinkenden Wärmepreisen führen.Die Plattform wird von der Österreichischen Energieagentur im Auftrag des Bundesministe­ riums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betrieben. DigiKam Bei dieser Software handelt es sich um eine Fotoverwaltungs- software, die neben den Stan- dardfunktionen eine Vielzahl von Speziallösungen integriert hat. So gibt es zum Beispiel ein Modul zum Auffinden von dop- pelten bzw. ähnlichen Bildern, das wirklich sehr gut funktio- niert. Außerdem lassen sich die in Fotodateien enthaltenen Tags (wie zum Beispiel Aufnahme- datum oder Kamerahersteller …) bearbeiten. Das Ganze lässt sich natürlich auch automatisieren über all Ihre Dateien hinweg. Eine weitere interessante Funktion von DigiKam ist die Möglichkeit, Gesichter erkennen zu lassen und diese Personen zuzuweisen. Probieren Sie diese Software einfach mal aus. Wie immer handelt es sich auch bei DigiKam um OpenSource, es kann von der Homepage des Herstellers (https://www.digi- kam.org/) frei heruntergeladen werden. ▸ Kontakt: oliver.fink@ak- vorarlberg.at

Außer Spesen nichts gewesen?

ANSPRÜCHE. Bei einer Firmen­ insolvenz kümmern sich AK und Gewerkschaft darum, dass die Be­ schäftigten mit Sozialplan usw. or­ dentlich abgesichert werden. Aber auch Kund:innen haben Ansprüche. Gemeinsam mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) ha­ ben wir wichtige Informationen zu­ sammengetragen für den Fall, dass die Firma pleite geht, bei der Sie ge­ rade Waren bestellt haben. Wenn ich Gutscheine habe, sind die überhaupt noch etwas wert? Gutscheine von einem gefährdeten Unternehmen sollten Sie rasch ein­ lösen. Wenn die Firma zahlungsun­ fähig wird, nimmt sie ihre Gutschei­ ne nicht mehr an. Wer Gutscheine besitzt, muss seine Forderung dann beim Masseverwalter anmelden. Das kostet derzeit 25 Euro. Wie viel darf ich in einem Insolvenz- verfahren erwarten? Im günstigen Fall bekommen Schuldner – Firmen oder auch Kon­ sument:innen – vielleicht fünf, zehn oder 20 Prozent Ihrer Forderung zu­ rück. Das nennt man „Quote“. Eine Anmeldung der Forderung rentiert

Was ist die Unsicherheitseinrede? Wenn Kund:innen vereinbart ha­ ben, dass sie zuerst bezahlen und der Verkäufer die Ware erst danach liefern muss, haben Sie unter Um­ ständen doch noch eine Chance: die sogenannte Unsicherheitseinre­ de. Sie können Ihre Zahlung bis zur Sicherstellung der Gegenleistung verweigern, wenn es der Firma fi­ nanziell schlecht geht, die Lieferung deswegen gefährdet ist und Sie bei Vertragsabschluss nichts davon wussten. Aber Vorsicht: Kund:innen müssen eine objektiv begründete Sorge haben, dass die Firma nicht liefern kann, wenn sie die Bezah­ lung verweigern. Ein neuer Eigentümer übernimmt … Kauft eine Firma z. B. alle Anteile einer Einrichtungs GmbH, so bleibt diese GmbH bestehen, nur der Ei­ gentümer wechselt. Auf Ihren Ver­ trag – etwa für die neue Couchland­ schaft – hat das keinen Einfluss.

Kund:innen ein sogenanntes Aus­ sonderungsrecht geltend machen. Ihr Geld fließt dann nicht in die In­ solvenzmasse, sondern aus diesem Sonderkonto. Und wenn ich nun bezahlt, aber mei- ne Ware nicht erhalten habe? Die Ware ist noch nicht geliefert worden und Sie als Kund:in haben eine Anzahlung geleistet? Hier kann der/die Masseverwalter:in wählen: an Stelle der insolventen Firma den Vertrag mit Ihnen zu erfüllen, die Leistung zu erbringen und das rest­ liche Geld von Ihnen zu fordern – oder aber vom Vertrag zurückzutre­ ten. Das Insolvenzgericht gibt dafür eine Frist vor. Erklärt sich der/die Masseverwalter:in bis dahin nicht, geht das Gericht davon aus, dass er vom Geschäft zurücktritt. Wenn das Unternehmen noch nicht in Konkurs und die Ware aus­ ständig ist, kann die Kundschaft die Notbremse ziehen. Sie kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Fir­ ma nicht zum vereinbarten Termin liefert. Hat der oder die Kund:in den Preis bezahlt, bekommt er oder sie das Geld zurück.

sich also erst bei einem höherwerti­ gen Gutschein.

Sollte man bei „Gefahr in Verzug“ noch Anzahlungen leisten? Nein. Bei drohender Insolvenz soll­ ten Sie den gesamten Preis erst dann bezahlen, wenn Sie die Ware erhalten haben. Auch wenn die Fir­ ma Druck macht: Kund:innen sind gesetzlich nicht zur Anzahlung ver­ pflichtet – es sei denn, sie haben sich vorher vertraglich dazu verpflichtet, aber die AK empfiehlt dringend, so einen Passus herauszuverhandeln. Wie erfahre ich überhaupt, ob eine Firma insolvent ist? Das wird in der „Ediktsdatei“ ( edik- te.justiz.gv.at/edikte ) online ver­ öffentlicht. Gläubiger:innen müs­ sen von sich aus aktiv werden, um an einem Insolvenzverfahren teilzu­ nehmen. Was ist ein Sonderkonto? Es kann sein, dass das Unternehmen die Anzahlungen der Kund:innen getrennt von andern Konten ver­ bucht hat: Wenn klar dokumentiert ist, welche:r Konsument:in welche Anzahlung getätigt hat, können die

▸ Bei Fragen wenden Sie sich unter ak-vorarl- berg.at an den Konsu- mentenschutz der AK Vorarlberg.

Österreich sagt Spoofing den Kampf an Spoofing bedeutet nichts weniger als den Diebstahl der Identität – ab Herbst soll damit Schluss sein

BETRUG. Spoofer verwenden ge­ fälschte Identitäten, um Empfän­ ger:innen davon zu überzeugen, dass eine Nachricht, Website oder ein Anruf von einer vertrauenswür­ digen Quelle stammt. Mein bester Freund ruft an? Von wegen! Doch ab September sollen zumindest Anrufe mit gekaperten Telefonnummern unterbunden werden. Dann müssen Betreiber verdächtige Rufnummern überprüfen und gegebenenfalls unterdrücken. Wenn sicher ist, dass es sich um Spoofing handelt, kann der Anruf unterbunden werden. Die österreichischen Telekomanbieter müssen nun bis zum Herbst die ent­ sprechenden technischen Voraus­ setzungen schaffen. Eine entsprechende Anti-Spoo­ fing-Verordnung wurde Ende De­

▸ Die Plattform bietet die Tarif- übersicht unter waermepreise.at

Die Anzeige von Telefonnum- mern unklarer Herkunft wird künftig unterdrückt.

zember 2023 veröffentlicht. Sie schafft die rechtliche Basis, dass in Österreich in Zukunft die Telefon­ nummer nur mehr dann angezeigt wird, wenn der Anruf tatsächlich von der Telefonnummer stammt, teilte die Rundfunk- und Telekom- Regulierungs-GmbH (RTR) mit. Betreiber müssen nachrüsten Die Verordnung sieht vor, dass ös­ terreichische Betreiber bei Anrufen aus dem Ausland mit österreichi­ schen Telefonnummern eine Veri­ fizierung der Telefonnummer vor­ nehmen müssen. Ist das unmöglich, wird die Anzeige der Telefonnum­ mer am Display unterdrückt. Ist si­ chergestellt, dass ein sogenannter Spoofing-Fall vorliegt, kann der An­ ruf überhaupt unterbunden werden.

Klaus Stein­ maurer, Geschäfts­ führer der RTR für den Fachbereich Telekommu­ nikation und

Auflösung des Rätsels von Seite 11

A K N E E L P E N S I O N

K A N T I N E R R E N T E

S V E A N X H B O M B E

A R B E I T E N I O B U D

G I E R S C H B I O L E K

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U R L A S P E N S U M

B E I S E L Z M O R T E

E N T A L G A L T O N A

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Post, ist zuversicht­ lich, dass die meis­ ten Mobilfunkanbieter

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schon vor September im Sinne des Kundenservice ihre Systeme angepasst haben werden.

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Lösung: Arbeitszeit ARBEITSZEIT

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