AKtion Jänner 2024

Konsumentenschutz 13

Jänner 2024

Das neue Jahr hat kaum begonnen, da stehen schon Änderungen ins Haus, die den Konsument:innen das Leben leichter machen: Mieter:innen in mehrgeschoßigen Altbauten erfahren Entlastung (im Ländle freilich irrelevant), die Autobahn-Vig­ nette gibt’s neu auch für einen Tag, Weine und Weinbauerzeugnisse werden nun ausführlicher gekennzeichnet, die EU setzt den Digital Services Act (DSA) in Kraft, und im Herbst sollte das Ärgernis des Kabelsalates endgültig Geschichte sein. WAS 2024 AUF DIE KONSUMENT:INNEN ZUKOMMT Für Hass soll kein Platz sein im Netz

BASISWISSEN RASCH ERKLÄRT von Dr. Thomas Käferböck, LL.M. Eur., BA Konsumentenschutz der AK Vorarlberg

Achtung: Zerbrochene, verbogene oder anderweitig entstellte Schlüssel nicht wegwerfen! Schnell ist es passiert! Einmal nicht achtsam genug, und der Wohnungsschlüssel ist verbogen oder zerbrochen. Häufig werden funktionsunfähige Schlüssel dann einfach weggewor- fen. Wozu soll er auch aufbewahrt werden? Er kann ja ohnedies nicht mehr verwendet werden … Irrtum! Die Entsorgung kann sich als kostspieliges Unterfan- gen herausstellen. In Mietverträgen finden sich nämlich häu- fig Klauseln, wonach der oder die Mieter:in bei Schlüsselverlust für den Austausch der Schließanlage aufzukommen hat. Aber auch ohne entsprechende Klausel wird der oder die Mieter:in nach allgemeinen schadenersatzrechtlichen Kriterien meist zum Handkuss kommen. Darum: Bewahren Sie funktionsunfähige Schlüssel auf! – Hier- durch kann die Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung durch Dritte entkräftet werden. Der oder die Vermieter:in kann Ihnen dann grundsätzlich lediglich die Kosten für den Schlüs- seltausch in Rechnung stellen. Datenroaming: AK erwirkte Sperre Auch Magenta bietet Kundschaft nun Schutz vor sündteuren Roaminggebühren

DIGITAL SERVICES ACT. Ab 17. Februar 2024 muss die EU-Verord­ nung über digitale Dienste (Digital Services Act / DSA) angewendet wer­ den. Deren Regeln sollen die Grund­ rechte von Nutzer:innen im digita­ len Raum umfassend schützen. Die EU will damit vor allem dem Hass im Internet seine Bühne nehmen. Wie soll das gehen? Facebook, X, TikTok, Google und viele ande­ re digitale Plattformen werden in die Pflicht genommen. Sie müs­ sen künftig genau prüfen, was auf ihren Plattformen passiert, sonst drohen hohe Geldstrafen. Die EU-Verordnung trifft insbeson­ dere soziale Netzwerke, Online- Marktplätze und Suchmaschinen.

Sie gilt nicht nur innerhalb der EU, sondern für alle Anbieter mit „we­ sentlicher Verbindung zur Union“. Anbieter ohne EU-Niederlassung müssen einen gesetzlichen Ver­ treter in einem Mitgliedstaat be­ nennen, der als Ansprechperson für Behörden und Nutzer:innen zur Verfügung steht und gegebenenfalls auch für Verstöße gemeinsam mit dem Anbieter haften kann. Besonders scharf wurden die

ERFOLG. Erinnern Sie sich noch? Einer der größten Erfol­ ge der AK Vorarlberg war 2012 die Einführung einer Ober­ grenze für Roaming-Kosten. Anlass bot der Fall des lan­ desweit bekannt gewordenen Stubener Skilehrers Willi M., der 2011 von seinem Handy­ betreiber eine Rechnung von 25.000 Euro erhielt. Der Ski­ lehrer hatte von einem Gast ein Handy bekommen und unbeabsichtigt Daten ver­ braucht. Sein Tarif hatte aber keine Daten inkludiert. Teure Grenzfälle Bis heute ist Handy-Roaming ein Thema geblieben. Kunst­ stück: Wie leicht gerät man ins Schweizer Netz, und dann wird es richtig teuer. Der AK Konsumentenschutz hat längst erwirkt, dass die

Vorschriften für große Internet- Plattformen formuliert. Brüssel nennt sie „Gatekeeper“ und meint damit solche mit mindestens 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzern in der EU, sie stehen künftig unter besonderer Aufsicht. Wein: Was wirklich drin ist

großen Netzbetreiber A1 und Drei ihren Kund:innen die Möglichkeit einräumen, ihr Handy für das Datenroaming außerhalb der EU-Zone sper­ ren zu lassen. Lediglich bei Magenta Telekom biss die AK mit Anfragen ihrer Klient:in­ nen in Bezug auf eine Roa­ mingsperre lange auf Granit. Das hat sich nun geändert. Unternehmenssprecher Christian Traunwieser ver­ sicherte dem AK Konsumen­ tenschutz zur Jahreswende, dass es nun „möglich ist, Roa­ mingdienste kostenfrei über unsere Magenta-Service-Line sperren zu lassen, unsere Mitarbeiterinnen und Mit­ arbeiter helfen dabei gerne“. Magenta-Kund:innen könn­ ten „die Roaming-Einstellun­ gen aber auch persönlich am Smartphone ändern“.

USB-C-ANSCHLUSS. Bis Ende 2024 müssen neue Mobilgeräte auf dem EU-Markt über einen USB-C-Anschluss fürs Laden ver­ fügen. Neue Geräte können dann mit oder ohne Ladegerät gekauft werden. Das spart viel Ärger, Geld und Abfall.

WEIN. Riecht gut, schmeckt gut, aber was ist eigentlich drin? Da erfüllt das Jahr 2024 eine langjährige Forderung des AK Konsumentenschutzes: Bei Ge­ tränken mit mehr als 1,2 Volumsprozent Alkohol führt der Gesetzgeber eine Kennzeichnungspflicht für Zutaten und Nährwerte ein. Weine, die nach dem 8.12.2023 hergestellt werden, dürfen nur noch mit einer vollständigen Zu­ tatenliste und Nährwerttabelle nach der Lebensmittelinformationsverord­ nung ins Regal. Energiegehalt und Allergene müssen auf dem Etikett stehen, die anderen Pflichtinformationen dürfen über einen QR-Code abrufbar sein.

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OGH erklärt Klauseln von Lyconet für gesetzwidrig

ERFOLG. Der Oberste Ge­ richtshof (OGH) hat insge­ samt 47 Klauseln der in Graz ansässigen Vertriebsfirma Lyconet Austria GmbH für ge­ setzwidrig erklärt. Bei einigen Vertragsklauseln hat der OGH auch eine gröbliche Benach­ teiligung von Verbraucherin­ nen und Verbrauchern fest­ gestellt. Nach Rechtsansicht des Verein für Konsumenten­ information (VKI) folgt nun aus der rechtskräftigen Ent­ scheidung, dass betroffene Lyconet-Verträge unwirksam sind und Verbraucher:innen

deshalb ihre geleisteten Zah­ lungen zur Gänze zurückfor­ dern können. Schon 2020 hat die AK Vorarlberg vor den Gewinn­ versprechungen des „Lyo­ ness-Klons“ Lyconet gewarnt, da das Geschäftsmodell an ein Schneeballsystem erin­ nert. Das Multi-Level-Marke­ tingsystem versprach quasi Reichtum über Nacht. Nach unzähligen kritischen Berich­ ten, Warnungen und Verur­ teilungen ist Lyconet in Vor­ arlberg heute nicht mehr von Bedeutung.

die Arbeitnehmer:innenveranla- gung: Die Negativsteuer ist die Sum­ me der SV-Rückerstattung in Höhe von 55 Prozent, maximal 421 Euro, und des Verkehrsabsetzbetrages in Höhe von maximal 684 Euro bzw. bei Anspruch auf das Pendlerpauschale maximal 726 Euro. Sie verringert sich bei höherem Einkommen einschlei­ fend auf 0 und wird automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung be­ rücksichtigt. Die maximale Negativsteuer beträgt 1105 Euro. Bei Anspruch auf das Pend­ lerpauschale beträgt die maximale

l Homeofficepauschale

n für eren t ge­ onat­ tzbe­

Negativsteuer 1147 Euro. ● Arbeitsmittel: Bei Anschaffungs­ kosten für Arbeitsmittel wie Werk­ zeug, Laptop u. Ä. in Höhe von bis zu 1000 Euro sind 60 Prozent der Kosten im Kalenderjahr der Zahlung absetz­ bar. Bei Anschaffungskosten über 1000 Euro sind 60 Prozent der Kosten auf drei Jahre verteilt absetzbar. Die folgenden Absetzbeträge haben sich nicht verändert: l Familienbonus+ l Mehrkindzuschlag l Kindermehrbetrag

Die Steuerexpert:innen der AK Vor­ arlberg stehen gerne für persönliche oder telefonische Beratungen unter der Telefonnummer 050/258-3105 zur Verfügung.

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▸ Steuerservice Nutzen Sie auch auf unserer Website ak-vorarlberg.at den kostenlosen AK Steuerservice für AK

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Ver- rige für

Mitglieder zur Durchführung Ihrer Arbeitnehmer:innenveranlagung.

Bad Ischler Nudelsalz wird in handliche Drops gepresst. Damit soll das Abmessen beim Salzen von Nudelwasser wegfallen. Die Packung reicht für 20 Mal gesalzenes Nudelwasser. Dass in den Drops nichts weiter steckt als reguläres österreichisches Siedesalz,

tut dem Preis keinen Abbruch: „Nudelsalz“ ist ganze 12 Mal teurer als das reguläre Produkt. Deshalb wählten Konsument:innen via Foodwatch diese besondere Innovation auch zum „Werbeschmäh des Jahres 2023“. Infos unter www.foodwatch.org

te-Apps fürs Smartphone lassen sich Fahrzeuge steuern. Die nützlichen nnen aber ein echtes Sicherheitsrisiko darstellen. Dann nämlich, wenn Benutzer:innen der App nicht automatisch entkoppelt wurden und somit den m Fahrzeug behalten. Dann kann es schon sein, dass der Gebrauchtwagen auf t oder unerwartet aufleuchtet, warnt der ÖAMTC. Mehr unter www.oeamtc.at

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