AKtion Mai 2024

6 Soziales und Bildung 

Mai 2024

Wochengeld, wenn es schon Kinderbetreuungsgeld gibt?

SOZIALRECHT. Frau M. hat am 10.10.2022 ihren Sohn Max geboren und das Kinderbetreuungsgeldkonto bis 851 Tage ab der Geburt (= 6.2.2025) beantragt. Bis zum 9.10.2024 bean- sprucht Frau M. eine Eltern-Karenz. Aufgrund einer erneuten Schwan- gerschaft mit dem voraussichtli- chen Geburtstermin des Kindes am 9.8.2024 hat Frau M. bei der Arbei- terkammer vorgesprochen, um sich zu erkundigen, ob sie für dieses Kind Anspruch auf Wochengeld vom So- zialversicherungsträger hat. Im Rah- men der Beratung stellte sich heraus, dass Frau M. vor der Geburt von Max bereits erwerbstätig gewesen ist und somit damals auch einen Anspruch auf Wochengeld gehabt hat. Auf- grund der neuerlichen Schwanger- schaft beginnt der Mutterschutz am 14.6.2024, somit noch während der Karenz und des Kinderbetreuungs- geldbezuges für Max. Frau M. hat somit auch ab diesem Zeitpunkt wie- der Anspruch auf Wochengeld in der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes. Fallstricke es gibt, wenn das zweite Kind kommt. Der fiktive Fall von Frau M. zeigt, welche

Diesbezüglich ist aber zu beachten, dass der Anspruch auf Kinderbetreu- ungsgeld für Max ab 14.6.2024 ruht. Dies bedeutet, dass der verbleibende Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für Max von 14.6.2024 bis 6.2.2025 mit einem Betrag in der Höhe von ca. 4015 Euro grundsätzlich verloren ge- hen würde. Nach den gesetzlichen Bestimmun- gen kann aber beim Kinderbetreu- ungsgeldkonto die beantragte An- spruchsdauer einmal pro Kind bis spätestens 91 Tage vor dem Ablauf der ursprünglich beantragten An- spruchsdauer verlängert bzw. ver- kürzt werden. Das Kinderbetreu- ungsgeld wird in einem solchen Fall neu berechnet und dies führt ent- weder zu einer Nachzahlung oder zu einer Rückzahlung von Kinderbe- treuungsgeld. Frau M. wurde somit seitens der Arbeiterkammer geraten, die An- spruchsdauer des Kinderbetreu- ungsgeldes für Max auf den 14.6.2024 zu verkürzen. Dadurch erhält Frau M. rückwirkend ein höheres Kinder- betreuungsgeld für Max mit einer entsprechenden Nachzahlung und ein höheres Wochengeld für das wei- tere zu erwartende Kind.

Können Mütter Wochengeld beziehen, wenn sie bereits Kinderbetreuungsgeld be- kommen? Foto: Valua Vitaly / stock.adobe.com

Expert:innen diskutierten die Ausbildung mit Zukunft

Die Lernhilfe der AK ist sehr beliebt. Foto: Jürgen Gorbach / AK

Ausbilder:innen in Betrieben, Pädagog:innen, Schü- ler:innenvertreter:innen und die Politiker:innen Eva Hammerer (Grüne), Manuela Auer (SPÖ), Johannes Gasser (Neos) und Veronika Marte (VP) widmeten sich in der AK Vorarlberg der Frage: Wie sieht Ausbildung mit Zukunft in Vorarlberg aus?

dass Schüler:innen ihre eigenen Inte- ressen und Talente erkennen und ver- folgen können. „Gute Bildung macht aus, dass Schüler:innen sich in ihren Stärken weiterentwickeln können“, so die Landesschülervertreterin. „In unserem jetzigen Schulsystem lernen die Schüler:innen, wie sie zu denken haben, aber nicht, wie sie sich auf sich selbst konzentrieren. So gesehen ver- hindert Schule aktuell, zu lernen.“ An der Diskussion nahmen zu- dem PINA-Institutsleiter Martin Fellacher und AK Bildungsexperte Alexander Bechtold teil. Auch AK Präsident Bernhard Heinzle war vor

Interessent:innen können noch freie Plätze für die kostenlose Lernhilfe in den kommenden Sommer- ferien ergattern. Lehramtsstudierende geben den Schüler:innen der Sekundarstufe I dann Nachhilfe. Lernhilfe: Jetzt noch freie Plätze!

ENTWICKLUNG. Heute schon an morgen zu denken, zahlt sich aus – besonders wenn es um so zukunfts- trächtige Themen wie Ausbildung geht. In AK Vorarlberg und PH Vor- arlberg kamen für die von Egbert Amann-Ölz initiierte Diskussions- Veranstaltung „Ausbildung mit Zu- kunft“ verschiedene Bildungs-Ak- teur:innen zusammen. Einer davon ist Stefan Ruppa- ner. Der Leiter der mit dem Deut- schen Schulpreis 2019 gekrönten Gemeinschaftsschule im deutschen Wutöschingen erzählte von seinen

persönlichen Erfahrungen mit prak- tischer Schulentwicklung, Inklusion und gemeinsamem Lernen. Selbst- bestimmtes fächerübergreifendes Lernen oder eine Altersmischung sind dort Teil des Erfolgsrezeptes. „Unterricht ist allen Übels Anfang“, so Ruppaner. „Schulen sollten von Orten des Lehrens zu Orten des Ler- nens werden.“ „Schule verhindert Lernen“ Einen Einblick aus nächster Nähe lieferte Landesschülervertreterin Noemi Christa. Für sie ist es wichtig,

Ort und bekräf- tigte die Forde- rung nach einer gemeinsamen Schule der 10- bis 14-Jährigen: „Da- mit würde man Eltern und Schü- ler:innen Sorgen,

BILDUNG. Vom 8. Juli bis zum 6. September bietet die AK erneut kostenlose Unterstützung beim Ler- nen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik an. Schülerinnen und Schüler der Mittelschule und der AHS-Unterstufe sind herzlich ein- geladen. Individuelle Einzelstunden werden von Lehramtsstudierenden angeboten, es gibt keine Gruppen- kurse. Eltern und Studierende kön- nen die Termine direkt vereinbaren, auch über die gesamten Sommerfe- rien hinweg. Mit Wissen und Empathie Mit fachkundiger Anleitung und gro- ßem Einfühlungsvermögen gelingt

es regelmäßig, Unsicherheiten zu be- seitigen, Fragen zu beantworten und Ängste abzubauen. Die Lernunter- stützung der AK zielt nicht auf stures Auswendiglernen ab, sondern legt den Schwerpunkt auf individuelles Lernen ohne Druck. Dadurch entsteht ein Umfeld, das gute und langfristige Wissensaneignung ermöglicht. Termine werden vor Ort verein- bart, es können auch mehrere Fächer gleichzeitig gebucht werden. Abhän- gig vom aktuellen Wissensstand er- stellen die Kinder einen individuellen Lernplan für sich.

B. Heinzle

Schülervertreterin Noemi Christa im AK Interview. Fotos: Thiebault / AK; L. Hämmerle

Druck und Ängste beim ersten Schul- übertritt ersparen. Ziel wäre eine gemeinsame Schule, die auf die in- dividuellen Stärken und Interessen der Kinder und Jugendlichen eingeht und so spürbar zu Chancengerech- tigkeit und sozialer Durchmischung beiträgt.“

▸ Alle Statements der Teilnehmer:innen gibt es auf dem AK Blog.

▸ Die Anmeldung zur AK Lernhilfe ist online möglich.

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