AKtion März 2023

Politik und Arbeit 5

März 2023

ANDORT-RATING 2023 ch kleinere Stück Kuchens r österreichischem Durchschnitt. „Und das in einer Situation, in der ie aktuelle Teuerung noch stemmen sollen“, kritisiert AK-Präsident und fordert ausgleichende Gerechtigkeit.

(Un)Leistbarkeit eines Eigenheims in Vorarlberg ohne Erbe oder Schenkung

Nur die obersten 5 bis 10 Prozent der Einkommenshaushalte könnten sich ein durchschnitt- liches Einfamilienhaus (145 m² zu rund 780.000 Euro) leisten, wenn sie • bereits mit 25 Jahren zu den Top-Verdiener:innen gehören und für zehn Jahre jährlich 30 Prozent ihres Einkommens sparen und • dann einen Kredit mit maximaler Laufzeit (30 bis 35 Jahre) aufnehmen, um knapp unter einer Rückzahlungsquote von 40 Prozent ihres Einkommens zu bleiben. Die obersten 20 bis 25 Prozent der Einkommensverdiener:innen könnten sich unter diesen Bedingungen gerade einmal eine Durchschnittswohnung (90 m² für 503.000 Euro) finanzieren.

Der Medianhaushalt könnte sich unter denselben Bedingungen (maximale Sparquote und maximale Finanzierung) nur 70 Prozent einer Durchschnitts- wohnung finanzieren bzw. müsste über 50 Jahre strikt sparen, um überhaupt für eine Kreditfinan- zierung in Frage zu kommen.

Fazit Ohne Schenkung oder Erbe ist der Traum eines – kleinen – Eigen- heimes für über 80 Prozent der Vorarlberger:innen überhaupt nicht möglich. Sogar die Bestverdiener:innen müssen sich ein Leben lang hoch verschulden, um ein Eigenheim zu finanzieren!

Modell einer Vermögenssteuer Eine Vermögenssteuer mit einem hohen Freibetrag von zwei Millionen Euro würde nur das reichste Prozent – das sind 40.000 Haushalte – betreffen. Bis dahin wird keine Vermögens- steuer bezahlt. Allfällige Vermögenssteuern sind nur von dem Nettovermögen, das die Zwei-Millionen-Euro-Grenze übersteigt, zu bezahlen. Schulden werden abgezogen. Ab zwei Millionen Euro bis 10 Millionen Euro wird jährlich ein Prozent an Vermögenssteuern für alles, was diesen Wert übersteigt, fällig. Ein Beispiel: Horst hat ein Haus im Wert von 1,2 Millionen, eine Wohnung um 700.000 Euro und Barver- mögen von 600.000 Euro und er hat keine Schulden. Das entspricht einem Nettovermögen von 2,5 Millionen Euro. Zwei Millionen sind frei, der Steuerbetrag errechnet sich von den verbleibenden 500.000 Euro. Davon bezahlt er jährlich ein Prozent, also 5000 Euro. Eine Steuer mit Freibetrag von zwei Millionen Euro betrifft nur 40.000 Haushalte in ganz Ös- terreich, das bedeutet, nur das oberste Prozent der Vermögenden bezahlt in diesem Beispiel überhaupt Vermögenssteuern.

kürzlich erschienene Studie der österreichischen Natio- nalbank zur Insolvenzent- wicklung in Österreich zeigt, dass die staatlichen Hilfspro- gramme einerseits zu einem Anstieg der Liquidität und andererseits sogar zu einer Verbesserung der Eigenka- pitalstruktur beigetragen haben. Somit scheint es, als wären diese Maßnahmen großteils nicht für die Exis- tenzsicherung der Unterneh- men notwendig gewesen“, stellt AK-Direktor Rainer Ke- ckeis fest. Zusätzlich sind die Gewinne der Unternehmen

zu. Bis zu einem Drittel aller Haushalte in Vorarlberg sind mittlerweile durch Wohn- kosten überbelastet, die noch steigenden Strompreise werden sich erst in den kom- menden Monaten deutlich bemerkbar machen. Die Hilfsleistungen auf Bundes- und Landesebene erweisen sich als wenig treff- sicher. Viele staatliche Unter- stützungsleistungen wurden an Unternehmen ausbezahlt, dies hat sich besonders wäh- rend der Corona-Krise und auch bei den Energiekosten- zuschüssen gezeigt. „Eine

stabiler als angenommen und legten laut WIFO zu. Wer soll das bezahlen? All die staatlichen Maßnah- men müssen bezahlt wer- den. Die kürzliche Senkung der Körperschaftssteuer von 25 auf 24 Prozent im Jahr 2023 und eine weitere Sen- kung auf 23 Prozent im Jahr 2024 verschieben die Abga- benlast weiter auf die Arbeit- nehmer:innenseite. Und das, obwohl die Beschäftigten schon bisher 80 Prozent der ganzen Steuerlast geschul- tert haben.

• Horst ist nur einer von 1700 Haushalten in Vorarlberg. • 99 Prozent der Bevölkerung würden gar nichts bezahlen.

Laut Studien haben die top 10 Prozent der Vermögensverteilung eine jährliche Rendite von über 6 Prozent auf ihr Gesamtvermögen. Sie liegen damit deutlich über dem Durchschnitt der Bevölkerung. Es ist also davon auszugehen, dass nach Abzug der Vermögenssteuer aus unse- rem Beispiel das Vermögen der reichsten Haushalte trotzdem weiter steigt, allein aufgrund der Verzinsung. Diese Variante der Vermögensteuer würde dem Staat jährlich ca. 5 Milliarden Euro bringen. Als Vergleich: Die gesamte Lohnsteuer, die alle Erwerbstätigen im Jahr 2021 bezahlt haben, betrug 30 Milliarden Euro! Eine Variante der Vermögenssteuer könnte aufkommensneutral gestaltet werden. Das be- deutet: Die gesamten Steuereinnahmen bleiben gleich und die eingenommenen 5 Milliarden Euro der Vermögenssteuer könnten anderswo entlastet werden. Beispielsweise könnten die Abgaben auf Arbeitseinkommen wie die Lohnsteuer um 5 Milliarden Euro gesenkt werden.

Den 187.700 Arbeiter:innen und Angestell- ten in Vorarlberg würde das eine jährliche Entlastung von ca. 770 Euro pro Person bringen. Während 99 Prozent der Haushal- te keine Vermögenssteuer zahlen, würde der Großteil der Haushalte in diesem Bei- spiel eine merkliche Entlastung erfahren. Die Erwerbstätigenquote in Vorarlberg liegt 2021 bei 76,2 Prozent der Erwerbs- fähigen im Alter von 15 bis 64 Jahren. Es würden also mehr als drei Viertel aller Vor- arlberger:innen im erwerbsfähigen Alter eine solche Entlastung erfahren. Bezieht man sowohl Kinder als auch Pensionist:in- nen mit ein, würde in diesem Beispiel jede:r zweite Vorarlberger:in jährlich um ca. 770 Euro steuerlich entlastet.

UMDENKEN. Die Steuer- und Abgabenlast in Österreich ist generell ungleich verteilt: Steuern auf Kapital bzw. Ver- mögen und dessen Einkom- men sind auch im internatio- nalen Vergleich sehr niedrig, dafür ist die menschliche Ar- beit hoch belastet. So waren im Jahr 2016 von 151,4 Mil- liarden Euro Steuern und Ab- gaben 80 Milliarden Euro Ar- beitnehmer:innenentgelte. Damit werden fast 81 Prozent aller Steuern und Abgaben von Arbeitnehmer:innen und Konsument:innen finanziert. Auch im Vergleich zu an- deren OECD-Staaten liegt Ös- terreich mit 1,3 Prozent des Steueraufkommens aus Ver- mögen deutlich unter dem Denn hat man bislang in Österreich über Umvertei- lung diskutiert, dann hat sich das immer nur auf den Sektor der Arbeitnehmer:innen be- zogen. Hier wurde von oben nach unten und oft auch in die umgekehrte Richtung verteilt. Nie aber wurden an- dere Geldquellen angezapft, wurden Vermögende oder reiche Erben in die Pflicht ge- nommen. Eine Vermögens- steuer mit einem hohen Frei- betrag von zwei Millionen Euro würde nur das reichste Prozent, das sind 40.000 Haushalte, betreffen. Das ak- tuelle System ist hingegen darauf ausgerichtet, Arme ärmer und Reiche reicher zu machen. Steuerlast gerecht verteilen Durchschnitt von 5,7 Prozent. Das war nicht immer so: 1965 kamen noch vier Prozent des Steueraufkommens aus Ver- mögensbesteuerung. Umdenken notwendig „Diese Entwicklungen ver- langen ein Überdenken der aktuellen Steuer- und Wirt- schaftspolitik“, fordert AK- Direktor Rainer Keckeis. So würden beispielsweise eine progressive Vermögenssteu- er und Erbschaftssteuer zur Entlastung der allermeisten Haushalte und des Budgets beitragen, Einkommen könn- ten steuerlich entlastet wer- den. Damit würde schluss- endlich auch der Kuchen gerechter verteilt.

Fazit Eine Vermögenssteuer mit Freibetrag von zwei Millionen Euro würde 99 Prozent der Vorarlberger:innen überhaupt nicht betref- fen, könnte aber bei aufkommensneutraler Umsetzung (Senkung Lohnsteuer) eine Lohnsteuerentlastung von ca. 770 Euro jährlich für alle erwerbstätigen Personen in Vorarlberg bringen – das sind über 76 Prozent aller Personen im erwerbsfähigen Alter!

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