Familie und Beruf 5
November 2024
Noch in Karenz und erneut schwanger? Das bedeutete bislang mit- unter Probleme beim Wochengeld. Fotos: Pixabay / pexels.com (KI-erweitert); Jürgen Gorbach / AK
Eine erfreuliche Nachricht für alle werdenden Mütter in Karenz: Die bisherige „Wochengeld- falle“ ist endlich Geschichte. Sonderwochengeld: Ende der „Wochengeldfalle“
zwar ein Wochengeld erhalten haben, das aber unter der Höhe des Sonderwochengeldes liegt“, erläutert AK Expertin Lilian Schreiber. Auch rückwirkend möglich Besonders interessant: Die Re- gelung gilt rückwirkend ab dem 1. September 2022. Kamst du nach diesem Stichtag aber noch während deiner Karenz in den Mutterschutz? Dann kannst du rückwirkend noch bis zum
30. Juni 2025 einen Antrag stel- len – auch wenn dein zweites Kind bereits auf der Welt ist. Die Antragstellung erfolgt bei deinem zuständigen Kran- kenversicherungsträger, bei- spielsweise der ÖGK oder BVAEB. Gerade bei Altfällen könnte sich ein Antrag durchaus lohnen.
dem Mutterschutzgesetz be- findest und zum Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes kein reguläres
FAMILIE. Stell dir vor: Du bist in Karenz mit deinem ersten Kind und wirst erneut schwanger. Bis- lang gab es Wochengeld für das zweite Kind nur dann, wenn du zum Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes noch im Bezug des Kinderbetreuungsgeldes für das erste Kind warst. Viele
Mütter fielen durch dieses Ras- ter und bekamen für das zweite Kind kein Wochengeld. Hilfe für besondere Fälle Das neue Sonderwochengeld springt genau in solchen Fällen ein. „Du hast Anspruch darauf, wenn du dich in Karenz nach
Wochengeld be- ziehen kannst. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Beschäfti-
L. Schreiber
gungsverbot ein individuelles oder allgemeines ist. Zudem gibt es in besonderen Fällen eine Vergleichsrechnung für alle, die
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AK Elternkalender macht Elternzeit zum Kinderspiel
Schwanger – und nun? Neben der Freude (und dem Bauch) wachsen auch die organisatorischen Herausforderungen. Werdende Eltern sehen sich mit einem Wust an Fristen, Formularen und recht- lichen Regelungen konfrontiert. Gut, dass es eine clevere Lösung gibt: den AK Elternkalender.
SCHWANGERSCHAFT. Wenn ein Kind kommt, stehen nicht nur viele Veränderungen an – sondern auch eine große Menge Termine, Fristen, Regelungen und Formulare. Viele Eltern fühlen sich von den bürokra- tischen Anforderungen regelrecht erschlagen. Hier setzt der digitale AK Elternkalender an, der Müttern und Vätern als verlässlicher Navigator durch den Paragrafendschungel dient. Kostenlos und individuell Das Besondere: Der kostenlose Ser- vice lässt sich individuell an die persönliche Situation anpassen. Nutzer:innen können zwischen an- onymer und personalisierter Nut- zung wählen. Wer sich registriert, erhält maßgeschneiderte Erinne- rungen per SMS oder E-Mail – vom ersten Ultraschalltermin bis zum Ende der Elternteilzeit. Auch andere Bezugspersonen lassen sich einbin- den, was die partnerschaftliche Auf- teilung der Elternzeit erleichtert. Wann muss ich meinem/meiner Arbeitgeber:in die Schwangerschaft
melden? Wie funktioniert die Tei- lung der Karenz? Was hat es mit dem Papamonat auf sich? Der digitale As- sistent hat auf alle diese Fragen eine Antwort parat. Über eine übersicht- liche Zeitleiste können sich Eltern orientieren und wichtige Unterlagen wie Musterbriefe oder Broschüren herunterladen. Informative Videos erklären komplexe Sachverhalte verständlich. Höchste Datenschutzstandards Die mobile Version ermöglicht den Zugriff von unterwegs – natürlich unter Beachtung höchster Daten- schutzstandards. Der Elternzeitka- lender nimmt werdenden Eltern die administrative Last von den Schul- tern. So können sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: die Vor- freude auf ihren Nachwuchs. Und der formelle Teil der Elternschaft wird tatsächlich zum Kinderspiel.
▸ Den AK Elternkalender gibt es online auf der AK Website.
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