Konsumentenschutz 13
November 2024
Kika: Gutscheine werden jetzt nicht mehr angenommen KIKA. Nach der Eröffnung des Kika/Leiner-Insolvenzverfah- rens vergangene Woche werden in den Filialen des Möbelhauses keine Gutscheine mehr ange- nommen. Wer nun noch offene Gutscheine hat und Geld zurück- bekommen möchte, muss den offenen Betrag als Insolvenzfor- derung anmelden. Was mit An- zahlungen für größere Anschaf- fungen wie Küchen passiert, ist noch offen. Für die Anmeldung einer For- derung fallen Gebühren in Höhe von 25 Euro an. Bei kleinen For- derungen ist daher zu bedenken, ob sich eine Anmeldung aus- zahlt oder nicht – nicht zuletzt, da Kund:innen nicht den vollen Betrag, sondern nur die im Ver- fahren festgelegte Quote zurück- bekommen. Gläubiger:innen können Forderungen bis zum 10. Jänner 2025 anmelden. Das Möbelhaus Kika/Leiner hat be- reits zum zweiten Mal in zwei Jahren Insolvenz angemeldet.
Schenken macht das Herz weit. Aber es sollte die finan- ziellen Möglichkeiten nicht überstrapazieren oder gar an Betrüger:innen scheitern. Foto: Roman Odintsov / pexels.com
Damit Weihnachtsgeschenke Freude machen Im Einkaufstrubel der Vorweihnachtszeit haben auch Betrüger:innen Hochkonjunktur
KONSUMENTEN- SCHUTZ
▸ So erreichen Sie uns: Telefon 050/258-3000 zum Ortstarif oder 05522/306-3000, E-Mail konsumentenberatung@ak- vorarlberg.at, Fax 050/258-3001. Unsere Kontaktzeiten sind von Montag bis Donnerstag, 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr, sowie am Freitag 8 bis 12 Uhr.
● Beachten Sie die Lieferfristen. Achtung: Phishing-Mails
SCHLAU EINKAUFEN. Umfragen lassen den Handel hoffen: Frau und Herr Österreicher wol- len heuer wieder mehr Geld für Weihnachts- geschenke ausgeben. Die AK liefert die nötigen Tipps und Tricks fürs erfolgreiche Weihnachts- shopping ohne böse Überraschungen. Vorsicht Fake-Shops! Online einzukaufen ist ja so bequem! Aber es birgt auch Risiken. Worauf Sie bei Online- Shops unbedingt achten sollten: ● Immer aufs Impressum anschauen – wo „sitzt“ das Unternehmen? ● Wenn Zahlung nur per Vorkasse oder Nachnah- me möglich ist, verzichten Sie besser auf den Kauf. ● Seien Sie misstrauisch bei Rabatten von 30 Prozent oder mehr – vor allem bei gefragten und sehr aktuellen Produkten. ● Recherchieren Sie unbedingt im Internet vor dem Kauf – Rezensionen und Kundener- fahrungen helfen dabei sehr. ● Vorsicht bei ausländischen Shops ● Was viele nicht wissen: Bei Online-Shops besteht grundsätzlich 14 Tage lang ein Rück- trittsrecht
empfiehlt sich, Gutscheine schnell einzulösen, denn wenn der Gutscheinaussteller in Konkurs geht, sind die Gutscheine meist wertlos. Rückgabe- und Umtauschrecht ● Beim Online-Shopping gibt es zwar ein 14-tägiges Rücktrittsrecht (Achtung: Es gibt Ausnahmen!), im stationären Handel gibt es je- doch kein gesetzliches Rückgabe- oder Um- tauschrecht . Zwar wird dies von den Händlern vielfach freiwillig eingeräumt, gesetzlich vor- gegeben ist es jedoch nicht. Auch wird dann meist nur ein Gutschein ausgestellt. Das Geld gibt es üblicherweise nicht zurück. ● Das Geschenk hat Mängel? Da greift die Ge- währleistung. Aber Achtung: Davon zu unter- scheiden ist die Garantie. Letztere ist eine frei- willige Leistung des Herstellers oder Händlers, während man auf die Gewährleistung einen gesetzlichen Anspruch hat.
Besonders gefälschte E-Mails oder SMS-Nach- richten von Versanddienstleistern haben der- zeit wieder Hochsaison. Das gilt es unbedingt zu beachten: ● Unerbetene E-Mail-Anfragen zur Eingabe persönlicher Daten ignorieren ● Anhänge, insbesondere Dateianhänge mit Endungen wie .exe, .bat, .com oder .vbs, niemals öffnen! ● Unbekannte Links ignorieren und nicht öff- nen ● Überhaupt ist erhöhte Vorsicht geboten: Gau- ner:innen geben sich als Spendensammler:in- nen aus oder treten gar im offiziellen Gewand der Post auf. Unseriöse Gewinnspiele locken überall. Immer gilt: Vorsicht und im Zweifels- fall Hände weg und keine Daten übermitteln! Gutscheine und ihre Gültigkeit Gutscheine sind generell 30 Jahre lang gültig. Eine Verkürzung ist zwar möglich, aber nur mit einem triftigen Rechtfertigungsgrund. Es
Drogerieprodukte viel zu teuer PREISE. Teures Pflaster Öster- reich: Konsument:innen zahlen für ein und dasselbe Drogeriepro- dukt im Schnitt um 28 Prozent mehr als in Deutschland. Beson- ders krass: Hansaplast-Pflaster kosten bei uns um schmerzhafte 126 Prozent mehr, Syoss-Sham- poo um haarsträubende 45 Pro- zent mehr. Das zeigt ein aktueller AK Preismonitor bei 91 vergliche- nen identen Drogeriewaren An- fang Oktober bei zehn Online- Super- und Drogeriemärkten in Österreich und Deutschland. Autsch! Die Preise der Pflas- ter tun wirklich weh.
▸ Umfassende Informationen gibt es auf unserer Website unter „Einkauf und Recht“.
Gibt es beim Rücktritt von Fi- nanzvermittlungs- und Finanz- sanierungsverträgen einen Haken? Achtung: Es gibt eine wichtige Aus- nahme vom Rücktrittsrecht! Wenn Sie nämlich angeben, dass mit der Erfüllung der Dienstleistung sofort begonnen werden soll, dann entfällt dieses Widerrufsrecht! Auf diesen Entfall weisen die Finanz- sanierungsunternehmen nämlich gerne hin und verweigern Ihnen das gesetzliche Rücktrittsrecht. Die konkreten Bestimmungen in § 18 des FAGG lauten: Werden Dienstleistungen inner- halb der Rücktrittsfrist vollständig erbracht, entfällt das Rücktritts- recht, sofern Sie die Ausführung ausdrücklich (bei Auswärtsge- schäften auf Papier oder dauerhaf- tem Datenträger) verlangt haben und dazu vom Unternehmen aufgefordert wurden und sofern
Sie bei dieser Gelegenheit auch bestätigt haben, dass Sie bei voll- ständiger Erfüllung das Rücktritts- recht verlieren. Hinweis: Für den Fall, dass die Dienstleistung mangelhaft er- bracht wurde (z. B. Verstoß gegen das Maklergesetz bei der Ver- mittlung), könnte argumentiert werden, dass die Vermittlung nicht vollständig iSd § 18 Abs. 1 Zi 1 FAGG erbracht wurde und daher der Rücktrittsauschluss nicht erfüllt ist. Die AK hat erfolgreich die Klauseln in den Verträgen der Finanzdienst- leister Debitoria und A-Z Finanz- management GmbH angefochten. Bei Debitoria waren 38 Vertrags- klauseln unzulässig, bei der A-Z Finanzmanagement GmbH sogar 42 Vertragsklauseln. Über beide Unternehmen wurde inzwischen das Konkursverfahren eröffnet. Aktuelle Informationen
zu den Verfahren wie z. B. die An- meldefrist für Forderungen finden Betroffene in der Insolvenzdatei online. ▸ Links zu den Insolvenzdateien von Debitoria (l.) und A-Z Finanz- management GmbH (r.)
im Hintergrund der offene Saldo eines Kredites kräftig in die Höhe schießen kann. Es ist ratsam, mit verringerten Raten zumindest die anfallenden Zinsen abzudecken. Ich habe einen Vertrag für eine Finanzsanierung unterschrie- ben. Kann ich aussteigen? Sie haben bei im Fernabsatz ge- schlossenen Verträgen nach dem Fernabsatz- und Auswärtsgeschäf- te-Gesetz das Recht, von einem Vertrag zurückzutreten.Sie haben ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ab Vertragsabschluss. Achtung: Bei der Finanzsanierung schließen Sie in der Regel einen Vermittlungs- vertrag ab, der zum Gegenstand hat, dass Sie zu einem Finanzsa- nierungsunternehmen vermittelt werden, bei dem Sie den eigent- lichen Finanzsanierungsvertrag unterschreiben. Sie unterschreiben also in der Regel zwei Verträge!
Auflösung des Rätsels von Seite 11
E C K D A T E N M E L S A
C R U S O E N T L E T A L
D E S C L E E R E N B E
S H U E W T M O N D A E N
W E N D I F
I R R T U M G E S T E L L E
G U E T E R W I N N I P E G
N S P U N I E R N H E
D T H A I N N R E G
L I R E B A F I V E E
I U E R I W
R O T A O E W
P E I L G U T S D L K
O C M H E L V E T I E N
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J R A T L O S L U D
Christian Prantner
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Lösung: Produktivität PRODUKTIVITAET
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