AKtion September 2021

8 Politik und Arbeit 

September 2021

Pension gerettet

WEIBERKRAM von Univ.-Prof. Irene Dyk-Ploss

Ein gelernter Maler und Anstreicher aus Bregenz stellte schon 2018 bei der Pensionsversicherungsanstalt einen Antrag auf Invaliditätspension. Er hatte zeit seines Lebens fleißig gearbeitet. Jetzt machte das Herz nicht mehr mit. Rücken und Gelenke schmerzten bei jeder Bewegung. Aber die Pension wurde ihm verwehrt.

Vier-Tage-Woche… … imGespräch: von vielen befürwortet, aber aus höchst unterschiedlichenGründen unterschiedlich definiert. Geht es umFamilienfreundlichkeit, eine bessereWork-Life-Balance, das längereWochenende oder um mehr Arbeitsfreude und damit Produktionssteigerung? Das klingt alles sehr schön, aber es sind Zweifel an der Umsetzung angebracht. Worumgeht es? 4 mal 10 Stunden – ohne Über- stundenzuschläge? 4mal 9 oder 4mal 8 Stunden, also Arbeits- zeitverkürzung, mit oder ohne Lohnausgleich?Wo bleibt der mögliche 12-Stunden-Tag?Wird Teilzeitbeschäftigung vom4-Ta- ge-Modell erfasst? Und vor allem: Sind die privaten und öffentlichen Betreuungseinrichtungen für Kinder oder alte und behinderte Angehörige von berufstätigen Müttern (Eltern) auf solche neuen Konzepte vorbereitet? Oft scheitert die Chance auf Erwerbs- arbeit von Frauen schon am Fehlen von Kinderkrippen und denÖffnungszeiten vonHalb- tagskindergärten. Und hilfreiche Omas wollen vielleicht keine 10-Stunden-Tage, auchwenn es nur vier mal dieWoche ist. ▸ E-Mail: irene.dyk@jku.at

Die AK bekämpfte den Bescheid beim Landesgericht Feldkirch. Mehrere Gutachten aus verschiedenenmedizinischen Fachbereichen wurden eingeholt, letztendlich auch ein berufskundliches Sachverständigengutachten. Doch das Landesgericht fällte ein negatives Urteil. Also zog die AK vor das Oberlandesgericht in Innsbruck … und erhielt Recht! In Feldkirch wurde ein neuer berufskundlicher Sachverständiger bestellt, der zu dem Schluss kam, dass der Mann nicht mehr als Maler und Anstreicher arbeiten kann. Aufgrund dieses Gutachtens bot die Pensionsversicherungsanstalt demKläger eine Invaliditätspension rückwirkend an.

AK sichert Betroffenen mehr als 200.000 Euro OGH bestätigt zwei Jahre nach der Insolvenz von Alge Elastic Ansprüche auf betriebliche Pensionszusage.

LANV setzt sich für Grenzgänger ein

ERFOLG. Als vor zwei Jahren die Lustenauer Textilfirma Alge Elastic die Segel streichenmusste, wären 24 Mitarbeiter:innen auch beinah um Teile ihrer betrieblichen Pensions- vorsorge umgefallen. Aber die AK zog bis vors Höchstgericht und er- hielt Recht. Das bringt den Betroffe- nen nunmehr als 200.000 Euro. Kostenfreiheit wäre das Ziel Den Beginn des Jahres 2019 haben die 120 ehemaligen Mitarbeiter des Lustenauer Textilunternehmens Alge Elastic mit Sicherheit noch in Erinnerung. 96 Jahre Firmenge- schichtemündeten imKonkurs. Am Ende standen nach Eigenauskunft des Unternehmens 14,4 Millionen Passiva nur mehr Aktiva in Höhe von 7,8 Millionen Euro gegenüber und viele der betroffenen Arbeit- nehmer:innen vor einer ungewissen Zukunft. Dass die Jänner- und Fe- bruarlöhne wegen einer Panne der EDV verzögert und händisch ausbe-

Wenn Grenzgänger:innen nach kurzer Beschäftigung in Liechten- steinwieder inÖsterreich arbeiten, wird ihr Sparkapital aus der zwei- ten Säule von der Pensionskasse (PK) auf ein Sperrkonto überwie- sen. Der Gesetzgeber gibt es nur frei, wenn ● das Kapital geringer ist als ein Jahresbeitrag des Versicherten; ● die Person denWirtschafts- raum Liechtenstein-Schweiz end- gültig verlässt und für die Risiken Alter, Tod und Invalidität nicht obligatorisch in der Rentenversi- cherung versichert ist; ● die Person selbstständigwird und für Alter, Tod und Invalidität nicht obligatorisch in der Renten- versicherung versichert ist. Beträgt das PK-Vermögen etwas mehr als einen Jahresbeitrag, bleibt es dennoch meistens blockiert und wird von den Bankgebühren auf- gefressen. Fredy Litscher, Sekretär der Liechtensteinische Gewerk- schaft LANV, kritisiert: „Beim letzten uns bekannten Fall hat die Bank vom Guthaben in Höhe von 4500 Schweizer Franken innerhalb eines Jahres Gebühren von 620 Franken verrechnet. Die Idee des Gesetzgebers, mit diesem Geld ein würdevolles Leben imAlter zu füh- ren, wird so ad absurdumgeführt.“ Der LANV setzt sich deshalb dafür ein, dass die zu tiefe Grenze von einem Jahresbetrag merklich angehoben wird sowie die Bankge- bühren reduziert werden. ▸ Arbeiten Sie in Liechtenstein? Dann werden Sie Mitglied beim LANV. Denn in Liechtenstein gibt es keine Arbeiterkammer! Weitere Informationen unter www.lanv.li.

zahlt werden mussten, besserte die Stimmung nicht. Und die Branche bot wenig Zukunft. AK Vorarlberg und AMS taten alles, damit die Rechte der Beschäf- tigten gewahrt blieben. Da ging es um Abfertigungen, Urlaubsersatz- leistungen und Überstunden. Und um eine betriebliche Pensionszusa- ge, die Alge Elastic mit bestimmten Arbeitnehmer:innen abgeschlossen hatte. Was würde aus diesen Gel- dern werden? Da ging es um viel. Von 24 Betroffenen wandten sich 19 an die AK, mit der Bitte, sie zu ver- treten. Zur Absicherung gedacht Warum war das nötig? Zur Absiche- rung der Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer aus der betrieb- lichen Pensionszusage hatte die Alge Elastic GmbH einen Lebens- versicherungsvertrag mit der Uniqa abgeschlossen. Die Firma war Versi- cherungsnehmerin, die versicherte

Zwei Jahre nach dem Konkurs des Lustenauer Textilunternehmens Alge Elastic konnte die AK nun Ansprüche von Mitarbeiter:innen in Höhe von über 200.000 Euro sichern.

Person der jeweilige Arbeitnehmer. Die Rechte und Ansprüche aus die- ser Lebensversicherung wurden bis zu einer bestimmten Versiche- rungssumme zugunsten des Arbeit- nehmers verpfändet. Als die Firma nun schließen musste, gingen die Meinungen auseinander: Sollte den Arbeitnehmern nur der sogenannte Unverfallbarkeitsbetrag nach dem Betriebspensionsgesetz ausbezahlt werden, wie es der Masseverwalter im Sinn hatte? Dann wären das für alle Betroffenen 131.972,62 Euro brutto gewesen. Oder, wie die AK forderte, der Rückkaufswert aus dem verpfändeten Lebensversiche- rungsvertrag – diese Summe beläuft sich brutto auf 335.166,73 Euro. Eine „betriebliche Übung“ Ein Musterverfahren im Auftrag eines Arbeitnehmers gewann die AK in erster Instanz. Das Beru-

fungsgericht hob dieses Urteil zwar auf, das Höchstgericht aber hat nun den Standpunkt der AK bestätigt. Der OGH berücksichtigte, dass die Alge Elastic GmbH schon in der Vergangenheit bei Überschreitung des Unverfallbarkeitsbetrages den Rückkaufswert an ausscheidende Arbeitnehmer ausbezahlt hatte. Die Richter leiteten daraus eine betrieb- liche Übung ab. Alle betroffenen Ar- beitnehmer hätten darauf vertrauen dürfen, zumal die Firma nie einen Vorbehalt geäußert hat. Im Auftrag der AK Vorarlberg ging Rechtsanwältin Mag. Fatma Is- lekoglu erfolgreich vor Gericht. Den betroffenen 24 Beschäftigten hat sie zwei Jahre nach Firmenende so zu Gerechtigkeit verholfen. Ihnen wird nun um insgesamt über 200.000 Euro mehr ausbezahlt, als ihnen ur- sprünglich in Aussicht gestellt wor- den war.

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Ihr wollt euch weiterbilden? Und die Eröffnung der Schaf- farei nicht versäumen? Über den Newsletter der AK erfährt ihr frühzeitig alles über das AK-Stipendium, Events und vieles mehr. ▸ vbg.arbeiter- kammer. at

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