AKtion September 2021

Konsumentenschutz 15

September 2021

Sittenwidrige Klauseln erfolgreich bekämpft Nicht weniger als 36 Vertragsklauseln eines Vermieters in Dornbirn hat die Arbeiterkammer erfolgreich abgemahnt. Für den Konsumentenschutz war dies leider nur die „Spitze des Eisbergs“.

COMPUTER- TIPP

von Oliver Fink, Leiter der EDV-Abteilung der AK Vorarlberg

Restic Bei diesem Programm handelt es sich um eine Open-Source- Backup-Lösung, die allerdings keine grafische Oberfläche hat. Dieses Programmmuss also im Command-Fenster ausgeführt werden. Laden Sie sich das Pro- gramm von der Homepage des Herstellers (https://restic.net/) herunter. Das Programmmuss nicht installiert werden. Um nun ein Backup auszuführen, muss zuallererst eine „Backupablage“ initialisiert werden. Das wird mit dem Befehl „restic.exe init c:\restic-ablage“ ausgeführt. (c:\ restic-ablage ist das Verzeich- nis, in dem die Backups abgelegt werden.) Mit dem Befehl „restic backup -r c:\restic-ablage c:\ Users“ wird ein Backup vom „c:\ Users“-Verzeichnis in das von uns initialisierte Restic-Backup- Verzeichnis „c:\restic-ablage“ erstellt. Mittels „restic.exe -r c:\restic- ablage restore latest --target c:\ Users-neu“ wird das letzte Back- up aus der „c:\restic-ablage“ in das Verzeichnis „c:\Users-neu“ zurückgespielt. Restic ist ein sehr komplexes Backup-Programm und kann noch vieles mehr – lesen Sie dazu in den DOCS auf der Homepage des Herstellers. ▸ Kontakt: oliver.fink@ak- vorarlberg.at Bahnstreik: Betroffene und ihre Ansprüche Von den drei Streiks der deut- schen Lokomotivführer inner- halb weniger Wochen sind auch viele Österreicher:innen als Fernreisende betroffen. Ab 60 Minuten Verspätung stehen ihnen unterschiedliche Entschä- digungen zu. Sie können über die Website der Deutschen Bahn in einem eigenen Formular geltend gemacht werden. ▸ Website: bahn.de Diesel: VW muss Minderwert ersetzen Der VKI geht für seine Sammel- klagen gegen VWdavon aus, dass sich die Gerichte in Österreich an einer Leitentscheidung des Deutschen Höchstgerichts orien- tieren werden. Dieses hat VW zur Zahlung von Schadenersatz ver- urteilt: Betroffene Käufer können ihr Fahrzeug behalten und von VWden Betrag ersetzt verlangen, um den sie das Fahrzeug zu teuer erworben haben. Kurz gemeldet … • Nach einer AK-Erhebung sind Erstausstattungen für Schüler in dieser Saison um sechs Prozent teurer als vergangenes Jahr. • In der Klimabilanz schneiden Stevia und andere Ersatzstoffe schlechter ab als Zucker.

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MIETRECHT. Viele Mieter sehen sich nach wie vor mit intransparen- ten, vorformulierten Mietvertrags- klauseln konfrontiert. Auch wenn das österreichische Mietrecht – zu- gegeben – kompliziert ist: Die Exper- tinnen und Experten des AK-Kon- sumentenschutzes stoßen immer wieder auf krasse Fälle, wo nicht nur ein kleines Detail zu beanstanden ist. Zu diesen Fällen gehören die Ver- tragsvorlagen der HVA Verwaltungs GmbH & Co KG in Dornbirn, die als Vermieterin auftritt. Der Inhalt ih- rer Mietverträge war aus Sicht des AK-Konsumentenschutzes gröblich benachteiligend, sittenwidrig und verstieß gegen geltendes Recht. Die Bundesarbeitskammer (BAK) hat 36 Klauseln der Mietverträge abge- mahnt. Bei 23 Klauseln gab sich die HVA einsichtig und gab eine Unterlas- sungserklärung ab. Die restlichen 13 Klauselnwollte sie weiter verwen- den. AK musste vor Gericht ziehen Daraufhin erhob die Bundesarbeits- kammer Unterlassungsklage. Erst bei einem Vergleich vor Gericht ver- pflichtete sich die Vermietungsge- sellschaft, auch diese restlichen 13 Klauseln nicht mehr anzuwenden und sich auch nicht mehr darauf zu berufen. „Nachdem insgesamt 36 Klau- seln gefallen sind, bleibt vom ur- sprünglichen Vertrag nicht mehr viel übrig“, sagt AK-Konsumenten- schützerin Dr. Ulrike Stadelmann. Wegweisend für ganze Branche Die meisten Mietverträge werden befristet abgeschlossen. Es bleibt deshalb abzuwarten, wie künftige Verträge gewerblicher Vermieter aussehen und ob die Branche insge- samt Lehren aus dem Fall zieht. Der AK-Konsumentenschutz wird auch in Zukunft ein strenges Auge auf die Einhaltung der mietrechtsrelevan- ten Bestimmungen haben. Ulrike Stadelmann: „Es wäre wünschens- wert, wenn Vorarlbergs gewerbliche

Vermieter zur Erhaltung seiner Beheizungsgeräte und Boiler in der Wohnung verpflichten. Kosten auf die Mieter überwälzt Neben vielen anderen Punkten (sie- he unten) machte auch folgender stutzig. Im Mietvertrag wurde aus- drücklich festgehalten, dass die mit der Vertragserrichtung beauftragte Anwaltskanzlei ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Ver- mieterin tätig sei. Trotzdemwurden die Kosten auf die Mieter überwälzt. Die HVA hat sich auch hierbei dem Unterlassungsbegehren unter- worfen. Was Folgen haben könnte. Stadelmann: „Nach unserer Rechts- ansicht scheint ein entsprechender Ersatzanspruch der Mieter auf Er- stattung dieser Kosten nicht aus- geschlossen. Dies wäre im Streitfall gerichtlich zu prüfen.“ ▸ Alle 36 beanstandeten Klauseln samt Erklärungen der Arbeiterkam- mer finden Sie auf unserer Website ak-vorarlberg.at

Vermieter sich an der Rechtspre- chung des Obersten Gerichtshofes orientieren und ihre Verträge an- passen.“ Beispiele einseitigen Interesses Im Fall der HVA Verwaltungs GmbH & Co KG waren es einerseits Formu- lierungen, durch die den Mietern nicht klar sein konnte, welche Be- lastungen auf sie zukommen kön- nen. Andererseits missachteten bestimmte Klauseln zwingende ge- setzliche Schutzbestimmungen. Ein paar wenige Beispiele. • Die Vermieterin nahm sich das Recht heraus, „aus wichtigem Grund" – wie beispielsweise bei Nichteinhaltung der Hausordnung! – „das Mietverhältnis ohne Einhal- tung eines Kündigungstermins und einer Kündigungsfrist“ aufzulösen. Sprich: von heute auf morgen einen Mieter auf die Straße zu setzen. Selbstverständlich dürfenWoh- nungsvermieter nicht einfach die Kündigungsschutzbestimmungen

Gewerbliche Vermieter soll-

ten sich an der Recht- sprechung des OGH orientieren.

Dr. Ulrike Stadelmann AK-Konsumentenberatung

des Mietrechtsgesetzes außer Kraft setzen. • Die Mieter hätten unter anderem „sanitäre Anlagen und Beheizungs- geräte [...] instand zu halten und ge- gebenenfalls zu erneuern“. Sprich: auf eigene Kosten. Dies widerspricht gesetzlichen Regelungen, die den

Mietverträge haben weitreichende Folgen für den Alltag: Bestimmungen und Klauseln hinterfragen!

Bankomat bockt, Bank blockt ab Automat gab zu wenig Geld aus – die kontoführende Bank blieb sämtliche Gegenbeweise schuldig

BARGELD. Der Vorarlberger, der sich erfolgreich an den Konsumen- tenschutz der AK Vorarlberg wand- te, ist schon jahrzehntelang Kunde der Bawag. Sein Konto wird dort bei der Konzerntochter „easybank“ ge- führt. Vor Kurzem hatte er Krach mit seiner Bank. Er wollte bei einem Bankoma- ten im Zimbapark 700 Euro behe- ben und gab die entsprechenden Angaben und Daten ein. Der Geld- automat, der von First Data Austria betrieben wird, spuckte jedoch nur

sen und verweigerte jegliche Ku- lanzzahlung an den Kunden. Daraufhin unterstützte die AK Vorarlberg den Konsumenten bei der Klage zur Geltendmachung sei- ner Ansprüche, und siehe da: „Nach Zustellung der Mahnklage hat die Bawag die eingeklagten 200 Euro samt Zinsen sehr rasch bezahlt“, be- richtet Markus Unterhofer: „Offen- bar hat die Bank damit kalkuliert, dass sich der Konsument nicht zu klagen traut. Diese Rechnung ist hier nicht aufgegangen.“

500 Euro aus. Der Kunde setzte sich sofort mit First Data Austria sowie mit seiner Hausbank in Verbindung. Alles vergeblich. Vorerst, denn die Bawag verbuchte ihm trotzdem eine Barauszahlung inHöhe von 700 Euro. Aufklärungsbedürftige Unterlagen Der AK-Konsumentenschutz hat daraufhin für den Kunden bei der Bawag interveniert und eine Kor- rektur bzw. Nachweise angefordert, die einen technisch fehlerfreien

Auszahlungsvorgang über die ab- gebuchte Höhe belegen. Die Bawag hat lediglich einen Journalausdruck vorgelegt und verweigerte eine Gut- schrift. Der Journalausdruck ent- hielt überdies Zahlenfolgen, die für AK-Konsumentenschützer Mag. Markus Unterhofer „zumindest aufklärungsbedürftig“ waren. Hin- reichende Erklärungen oder Unter- lagen zu den Auffälligkeiten hat die Bawag trotz eingehender Aufforde- rung nicht übermittelt. Stattdessen erklärte sie den Fall für abgeschlos-

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