AKtion Oktober 2021

12 Konsumentenschutz 

Oktober 2021

Verkürzte Skisaison: Musterbrief des VKI Für Saisonkartenbesitzer nahm die Skisaison 2019/20 pandemie- bedingt ein jähes Ende. In der Folge weigerten sich zahlreiche Liftbetreiber, das Kartenentgelt anteilig zurückzuerstatten. Der VKI bietet einen kostenlosen Musterbrief an, um Forderungen geltend zu machen. ▸ Musterbrief: verbraucherrecht.at/ system/files/2021-04/Muster- brief_Skigebiete_0.docx Mehr Transparenz bei Zusatzgebühren Das deutsche Höchstgericht schiebt intransparenten Bu- chungsvorgängen einen Riegel vor: Reisevermittler müssen zusätzliche Service- und Gepäck- gebühren schon bei der Buchung bekannt geben. Kurz gemeldet … • Der „Happy Soya SOJA DRINK VANILLE“ ist irreführend, wie jetzt gerichtlich festgestellt: In demGetränk sind weder Vanille- bestandteile noch natürliches Vanillearoma enthalten. • Der Generalanwalt des Euro- päischen Gerichtshofs will auch bei der Vorverlegung eines Flugs ummehr als zwei Stunden, dass Konsumenten eine Entschädi- gung zusteht.

COMPUTER- TIPP

von Oliver Fink, Leiter der EDV-Abteilung der AK Vorarlberg

AntiDupl.NET Dieses Programm sucht nach doppelt vorhandenen und defek- ten Bilddateien auf Ihrem Com- puter. Die Software findet dabei auch ähnliche Bilder und zeigt in der Spalte „Difference“ den Unterschied der beiden Bilder in Prozent. Wird hier „0,00“ in Grün angezeigt, sind die beiden Bilder identisch. Das Programm kann von der Homepage des Herstellers (https://ermig1979. github.io/AntiDupl/english/ index.html) frei heruntergeladen werden. Es handelt sich – wie immer – umOpenSource. Es muss nur entpackt werden und kann direkt ausgeführt werden. Nach demÖffnen des Pro- gramms klicken Sie auf das Ordnersymbol „Open“ und fügen Ihre zu durchsuchenden Pfade ein. Mit einem Klick auf das Playsymbol wird das Durch- suchen gestartet. Je nachdem, wie viele Bilder Sie auf Ihrer Festplatte haben, dauert dieser Vorgang von wenigen Sekunden bis zu mehreren Minuten. Nun können Sie entscheiden, welche Ihrer Dubletten gelöscht werden sollen. ▸ Kontakt: oliver.fink@ak- vorarlberg.at

Folgenschwere S Es geht um diese Frage: Darf ein Unternehmen Geld für eine Leistung verlangen, hinter ein Betrugsversuch steckt, den das Unternehmen von vornherein vereiteln Im Frühjahr forderte die technisch besonders ausgeklügelte „DHL-Fake-SMS“-Masche auch in Vorarlber

SMS-BETRUG. ImInteressederKon- sumenten geht es neben 122,40 Euro auch ums Prinzip. Deshalb, so Konsu- mentenschützer Dr. Franz Valandro vonder AKVorarlberg, könnte der Fall durchaus in einemMusterprozess en- den. Der AK-Konsumentenschutz ist dazu bereit. Mit einer sogenannten Mahnklage gegen die Hutchison Drei Austria GmbH ist einAnfang gesetzt. Rufen wir uns kurz die Vorge- schichte in Erinnerung. Herbert Müller (Name von der Redaktion geändert) hat am 22. Mai eine ver- meintlich vom Paketdienst DHL verschickte SMS erhalten. Nach- demMüller immer wieder über DHL Pakete zugestellt erhält, dachte er sich nichts Böses, öffnete die SMS und klickte den Link darin an. Der Konsumente konnte nicht wissen, dass dahinter eine Betrugsmasche steckt: Das Aktivieren des Links in- stalliert eine Schadsoftware („Mal- ware“) auf dem Handy, die nun tau- sende SMS verschickt. Auf Kosten des Handybesitzers. Die AKtion warnte Ende Juni un- ter dem Titel „Ein teuflisches Ding“. Damals meldeten sich zahlreiche betroffene Vorarlberger Konsumen- ten. In einem besonders krassen Fall wollte der Mobilfunkbetreiber 4950,99 Euro. Nur Drei schaltet auf stur Während mit A1 und Magenta zu- friedenstellende Lösungen gefun- den werden konnten, schaltet Drei auf stur und beharrt auf der Zah-

auch Telekombetreiber bereits seit März 2021 vor dieser Betrugsma- sche, die Polizei Wien am 20. Mai über Twitter und Österreichs größ- te Tageszeitung („Krone“) zwei Tage darauf. Worauf sich der Anwalt Helgar Schneider beruft, ist die Entschei- dung 4 Ob 30/16i vom 15.6.2016. Da­ rin hat der OGHausdrücklich darauf hingewiesen, dass jene Leistungen, die unter Verletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten durch den Vertragspartner entstanden sind, nicht zu bezahlen sind. 1700 SMS wahllos nach Italien Herbert Müller hat die Rechnung von Drei über brutto 122,40 € für 1700 SMS an italienische Empfänger dennoch am 9. Juni 2021 erhalten. Für weitere 1210 an österreichische Empfänger übermittelte SMS wurde ihmnichts verrechnet, da diese Kos- ten imGrundpaket bereits enthalten waren. Insgesamt sind also von sei- nemHandy aus 2910 SMS verschickt worden. In den Monaten davor hat der Kläger praktisch nie ein SMS versandt. „Ein solches Nutzerverhal- ten war somit sehr ungewöhnlich“, hält Anwalt Schneider fest. Drei verdient sehr wohl daran Spannend könnte die Beurteilung durch das Gericht werden, inwie- weit Drei seinem Kunden ein X für ein U vorgemacht hat. Drei hat in einem Schreiben an Herbert Mül- ler erklärt: „An den betrügerisch

lung der von Konsumenten gar nicht initiierten SMS. Im Zusammenhang mit der nun eingebrachten Mahn- klage beim Bezirksgericht Feldkirch gegen Drei ist unter anderem der zeitliche Ablauf von Bedeutung. Herbert Müller hat die verhäng- nisvolle SMS am 22. Mai erhalten. Das war Pfingstsamstag und er war nicht der Einzige. AmDienstag nach Pfingsten kamen die ersten Anfra- gen und Hinweise beim AK-Konsu- mentenschutz an, wonach da „mit den SMS“ etwas nicht stimmen kön- ne. Beginnendmit dem 22. Mai wur- den auch der Polizei in Vorarlberg einschlägige Fälle angezeigt. Drei hätte schon vor dem 22.5.2021 entsprechende Sicher- heitsmechanismen einrichten kön- nen, mit denen ein solcher „auto- matischer Versand“ von tausenden SMS entdeckt und unterbunden wird. Wer verschickt schon 24 Stun- den lang alle paar Sekunden eine SMS an immer verschiedene Perso- nen? Solche Anomalitäten wären leicht erkennbar, argumentiert der von der AK Vorarlberg beauftragte Rechtsanwalt Helgar Schneider in der Mahnklage, „die nebenvertrag- lichen Schutzpflichten wurden also sehr wohl dadurch verletzt, dass die Beklagte trotz bekannter Gefahr keinen Schutzmechanismus einge- richtet hat“. Denn zu diesem Zeitpunkt war der Branche das Fake-SMS-Pro­ blem längst bekannt. So warnten in Deutschland Medien, Polizei sowie

„My World Austria“ zog Klage gegen AK zurück Unternehmen entgeht weiterer gerichtlicher Be- urteilung seines umstrittenen Geschäftsmodells.

RECHT. Verbot in Norwegen, Mil- lionenstrafe in Italien, stapelweise Urteile in Österreich gegen Lyoness Europe: Lyconet und Co. kommen mit ihrem Geschäftsmodell immer mehr in die Bredouille. Nun ist auch die im Naheverhältnis zu Lyconet stehende mWA My World Austria GmbH mit ihrer Klage gegen die AK Vorarlberg wegen einer kritischen Presseaussendung gescheitert. Wenige Stunden vor der ange- setzten Verhandlung wurde die Kla- ge zurückgezogen. „Diese Firmen wollen keine Urteile, sondern weiter Geld verdienen“, ist AK-Konsumen-

tenschützer Mag. Paul Rusching überzeugt. Die Klage gegen die AK Vorarlberg datiert vom 30. März 2020. Eingebracht von der My World Austria GmbH richtete sie sich gegen eine Presseaussendung vom 28. Fe­ bruar 2020. Darin warnte die AK Vorarlberg davor, sich auf das System Lyconet (zuvor Lyoness) einzulassen, bei dem es sich laut OGH um ein ver- botenes Pyramidenspiel handle. Die mWAMyWorldAustria GmbHwollte mit der Klage erreichen, dass der AK Vorarlberg solche Warnungen ge- richtlich verboten werden – ihr Ruf werde dadurchmassiv gefährdet.

BASISWISSEN RASCH ERKLÄRT

von Mag. Matthias Konzett AK-Konsumentenschutz

Abo-Fallen im Internet Achten Sie bei der Registrierung für Gratis-Angebote oder Gewinnspiele da- rauf, welches Geschäftsmodell dahintersteckt. Besonders aufzupassen lohnt sich, wenn Sie Ihre Kreditkarten- oder Bankdaten bekanntgeben sollen. Vorsicht ist auch geboten, wenn zunächst für eine kostenlose Basismitglied- schaft oder für ein 14-tägiges Testabo geworben wird. Viele unseriöse Anbie- ter behaupten dann, dass sich dieses Abo automatisch in eine kostenpflichti- ge Mitgliedschaft umwandelt. Anbieter von Online-Diensten müssen Sie klar und deutlich über die Kosten informieren, wenn Sie einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen. Nur dann müssen Sie auch bezahlen.

Rund zwölf Jahre hat es gedauert, nun erhält der Wunsch nach einheitlichen Ladekabeln Hand und Fuß. Die EU-Kommission stellte ihren Gesetzesvorschlag dazu vor. Es soll nur noch USB-C übrig bleiben. Ein Player aber sperrt sich weiter: der US-Gigant Apple.

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