→ Der Lehrberuf, der dir vermittelt wird → Beginn und Ende deiner Lehrzeit → Standort der Ausbildungsstätte
Den Vertrag müsst ihr beide – du und deine Lehr- berechtigte bzw. dein Lehrberechtigter – unter- schreiben. Du bist noch nicht 18? Dann muss auch deine gesetzliche Vertreterin bzw. dein gesetzlicher Vertreter unterschreiben. Lies dir den Lehrvertrag genau durch! Du solltest nichts unterschreiben, was dir nicht wirklich klar ist. Und wenn du eine Frage hast, dann frag nach! Gibt es Fristen für den Vertrag? Ja. Der Lehrvertrag sollte abgeschlossen werden, bevor du deine Lehre beginnst. Auf jeden Fall muss er innerhalb von 3 Wochen nach Start deiner Lehre vorliegen. Innerhalb dieser Frist muss dich dein Lehrbetrieb auch bei der Lehrlingsstelle als Lehrling anmelden. Nach der Eintragung durch die Lehrlings- stelle musst du auch eine Kopie erhalten. Wie viel Geld bekommst du? Natürlich verdienst du schon in deiner Lehre etwas. Die Höhe deines Lohns bzw. Gehalts ist berufs- abhängig und heißt bei dir als Lehrling Lehrlings- einkommen. In den meisten Berufen regelt das der Kollektivvertrag.
+ Nach drei Wochen noch keinen Vertrag unter- schrieben? Wende dich an die AK!
+ Die Wörter „Lohn“ und „Gehalt“ bedeuten das Gleiche
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2025
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