Was ist der Betriebsrat eigentlich? Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Firma. Schon ab 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann ein Betriebsrat gewählt werden. Der Betriebsrat arbeitet eng mit der AK und der Gewerkschaft zusammen. Er ist dafür zuständig, die Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber der Geschäftsführung zu argumentieren und durchzusetzen bzw. zu verhan- deln. Damit ist er auch eine Art Schnittstelle zwischen Belegschaft und Chefetage. Folgendes zählt zu den Aufgaben des Betriebsrates: → Maßnahmen beantragen, die z. B. soziale Nachteile beheben → Mängel aufzeigen und ihnen entgegenwirken → Betriebsvereinbarungen verhandeln und abschließen → Kündigungen und Entlassungen begleiten Die Arbeitgeber:innenseite ist verpflichtet, den Betriebsrat in allen Belangen anzuhören, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffen. Zudem muss sie den Betriebsrat zu allen Entwicklungen informieren, die für die Belegschaft wichtig sind. Die AK und die zuständige Gewerkschaft helfen jederzeit dabei, die Wahl des Betriebsrats zu organisieren.
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