Du bist minderjährig? Dann müssen deine gesetzlichen Vertreter einer Auflösung durch dich zustimmen. Was musst du nach der Auflösung unbedingt tun? Zu allererst zum Arbeitsmarktservice (AMS) gehen! Denn seit 2017 gibt es eine Ausbildungspflicht. Sie schließt an die Schulpflicht an und geht bis zum 18. Geburtstag. Auch wenn du deinen 18. Geburtstag schon hinter dir hast, solltest du gleich nach der Auflösung zum AMS gehen. Denn du hast bei Erfüllen der entsprechenden Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld – sobald du dich beim AMS gemeldet hast. Du hast vor der Auflösung deinen Urlaub nicht aufgebraucht? Dann hast du Anspruch auf Urlaubsersatzleistung: Du bekommst deinen Resturlaub finanziell abge- golten. Die Urlaubstage aus den vergangenen Jahren, die du nicht aufgebraucht hast, werden in vollem Umfang ausbezahlt. Urlaubsanspruch aus dem laufenden Jahr zählt anteilsmäßig (aliquot) im Verhältnis zu deiner Dienstzeit und deinem Jahresurlaub. Urlaub, den du genommen hast, wird natürlich abgezogen.
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2025
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