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Wann kann dein Lehrbetrieb das Lehrverhätnis auflösen? → Während der dreimonatigen Probezeit – ohne Angabe von Gründen Deine Lehrberechtigte bzw. dein Lehrberechtigter kann auch aus wichtigen Gründen dein Lehrver- hältnis vorzeitig beenden, zum Beispiel: → Wenn du die Berufsschule schwänzt → Wenn du unerlaubt vom Arbeitsplatz weggegangen bist → Wenn du gestohlen hast → Wenn du sonstige Pflichtverletzungen trotz mehrmaliger Ermahnung begehst Auch dein Lehrbetrieb kann eine außerordentliche Auflösung („Ausbildungsübertritt“) zum Ende des 12. oder 24. Monats der Lehrzeit deines Lehrberufs bewirken. In diesem Fall muss deine Lehrberechtigte bzw. dein Lehrberechtigter besondere Bestim- mungen einhalten. Was braucht‘s zur Auflösung? Eine Auflösung muss immer schriftlich erfolgen. Egal wer sie veranlasst, egal ob es sich um eine vorzeitige, eine außerordentliche oder eine einvernehmliche Auflösung handelt. Hier findest du ein Formular für die vorzeitige Auflösung: https://vbg.arbeiterkammer.at/beratung/Lehrlinge- undJugend/Beendigung_Vorzeitige_Aufloesung.html

+ Ein Lehrverhältnis aufzulösen ist oftmals

eine heikle Sache: Informiere dich bei unseren Expertinnen: +43 (0) 50 258-2300

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