Zudem kannst du dein Lehrverhältnis einseitig vorzeitig „außerordentlich auflösen“ („Ausbildungsübertritt“): → Mit einer Frist von einem Monat → Zum Ende des 12. oder 24. Monats der Lehrzeit deines Lehrberufs Eine vorzeitige Auflösung ist ein extremer Schritt mit erheblichen Folgen. Informiere dich vorher gut und lass dich von uns beraten! Du kannst dein Lehrverhältnis aber auch einver- nehmlich mit deiner bzw. deinem Lehrberechtigten auflösen. Das heißt: Ihr beendet dein Lehrverhältnis gemeinsam. Die Initiative dazu kann natürlich schon von dir ausgehen. Von deinem Lehrbetrieb aber auch. Wenn ihr euch dazu entscheidet, brauchst du vor der schriftlichen Vereinbarung über die Auflösung ein Beratungsgespräch bei der AK oder dem Arbeits- und Sozialgericht zu diesem Thema. Die AK oder das Gericht bestätigt dir dann schriftlich, dass ihr dieses Gespräch hattet („Belehrungsbestätigung“). Nimm unbedingt Kontakt mit der AK auf, bevor du deinem Betrieb eine einvernehmliche Auflösung des Lehrverhältnisses zusagst.
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2025
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