starter kit

Wie geht‘s nach der Lehre weiter? Prinzipiell mit der Weiterbeschäftigungszeit, auch Behaltezeit genannt. Nach dem Ende deiner Lehrzeit kannst du noch für mindestens 3 Monate in deinem Lehrbetrieb weiterarbeiten. Das heißt: Deine Lehrberechtigte bzw. dein Lehrberechtigter muss dich in einem Arbeitsverhältnis – zumindest für den Zeitraum der Weiterbeschäftigungszeit – in deinem erlernten Beruf weiterbeschäftigen. Du hast nur die Hälfte deiner Lehrzeit in deinem aktuellen Lehrbetrieb verbracht? Dann reduziert sich deine Weiterbeschäftigungszeit auf 1,5 Monate. Manche Kollektivverträge verlängern die Weiter- beschäftigungszeit. Frag in der AK nach, ob das in deiner Branche der Fall ist. Während deiner Weiterbeschäftigungszeit kannst du – unter Einhaltung der geltenden Fristen und Termine – grundsätzlich kündigen. Dein Betrieb kann dich nur zum Ende der Weiterbeschäftigungszeit kündigen. Deine Firma bietet dir die Weiterbeschäftigungszeit als befristetes Arbeitsverhältnis an? Schau in diesem Fall ganz genau hin und lass dich beraten! Ein befris- teter Vertrag kann zu deinem Nachteil sein, z. B. hast du damit nicht die Möglichkeit, zu kündigen. Manchmal wird im Lehrvertrag bereits für die Weiter- beschäftigungszeit ein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart. Frage in diesem Fall bei der AK nach, wenn du nicht während der Weiterbeschäftigungszeit in deinem Lehrbetrieb bleiben möchtest. Wann beginnt die Weiterbeschäftigungszeit? Es gibt 2 Varianten, wann deine Weiterbeschäfti- gungszeit beginnen kann.

34

2025

Powered by