Kostet die Prüfung etwas? Ja. Aber: Trittst du während deiner Lehrzeit oder in der Weiterbeschäftigungszeit erstmals an, muss dir deine Lehrberechtigte bzw. dein Lehrberechtigter die Prüfungsgebühr zurückzahlen. Auch die Prüfungsmaterialien muss dir dein Lehr- betrieb beim ersten Antreten kostenlos zur Verfügung stellen. Du trittst zum 2. oder 3. Mal an? Dann bist du von der Prüfungsgebühr und den Kosten für die Prüfungs- materialien befreit. Allerdings darfst du davor keinen Prüfungstermin ohne triftigen Grund versäumt haben. Wie bereitest du dich am besten vor? Zusätzlich zu deiner Lehre gibt es begleitende Kurse, die dich ganz gezielt auf die Lehrabschlussprüfung vorbereiten. Die Kurse sind auf deinen Lehrberuf abgestimmt und vermitteln dir genau das, was du wissen musst. Wenn du z. B. als zukünftige Frisörin bzw. zukünf- tiger Frisör einen Vorbereitungskurs besuchst, wirst du sehr viel praktisch üben. Wenn du dagegen eine kaufmännische Lehre machst, wirst du im Kurs einige Geschäftsfälle durchspielen. Frag bei den Bildungsinstituten nach, welche Kurse es gibt. Ob du eine finanzielle Förderung für einen Kurs bekommen kannst, erfährst du bei uns und der Lehrlingsstelle. Unabhängig von einem begleitenden Kurs hilft dir bestimmt auch deine Ausbilderin bzw. dein Ausbilder bei der Vorbereitung! Frag nach. Sie bzw. er kann dich bei deinem Probestück unterstützen und dir wichtige Tipps geben!
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2025
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