Welche Gründe gibt es? → Du kannst aus gesundheitlichen Gründen deine Ausbildung in der vollen täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit nicht absolvieren. → Du betreust während deiner Ausbildung dein Kind. Hier kannst du deine Arbeitszeit aber nur bis 31. Dezember des Jahres – in dem dein Kind in die Schule eintritt – reduzieren. Maximale Reduktion In diesen beiden Fällen darf deine gesetzliche oder kollektivvertragliche Arbeitszeit bis auf die Hälfte reduziert werden. Dein Ausbildungsziel muss für dich aber auch bei der verminderten Arbeitszeit erreichbar sein. Kann dein Lehrverähltnis dadurch verlängert werden? Ja, aber dabei gilt: → Bei einem Lehrverhältnis darf die Dauer der Lehrzeit um bis zu 2 Jahre verlängert werden. → Bei einem Lehrverhältnis mit verlängerter Lehrzeit darf die Gesamtdauer der verlän- gerten Lehrzeit zusätzlich um bis zu einem Jahr verlängert werden. → Bei einem Ausbildungsverhältnis mit Teil- qualifizierung darf die Gesamtdauer der Ausbildungszeit 4 Jahre nicht übersteigen.
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