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Du musst ein nahes Familienmitglied pflegen? Auch als Lehrling hast du Anspruch auf Pflegefrei- stellung, wenn jemand bei dir in der Familie dringend deine Hilfe braucht. Der Anspruch besteht dann, wenn die Pflege tatsächlich notwendig ist und nicht durch eine andere geeignete Person übernommen werden kann. Sollte der Fall bei dir eintreten, dass du jemanden pflegen musst, lass dich unbedingt beraten! Am besten von deiner AK, dem Betriebsrat oder deinem Jugendvertrauensrat. Personen, für die du Pflegefreistellung bekommst Pflegefreistellung bekommst du nur für Menschen, mit denen du nahe verwandt bist oder mit denen du in einem gemeinsamen Haushalt lebst. Als nahe Verwandte gelten: → Eltern → Großeltern → Ehefrau, Ehemann → Eingetragene Partnerinnen bzw. Partner → Lebensgefährtin bzw. Lebensgefährte → Leibliche Kinder, Wahl- und Pflegekinder

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