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3 Monate vorher seinem Dienstgeber schriftlich mitteilen. Die Karenz sollte allerdings nicht mehr als 4 Monate vor Antritt mitgeteilt werden, da ab diesem Zeitpunkt ein Kündigungsschutz besteht. Während der Karenz wird auf Antrag Kinderbetreu- ungsgeld vom Krankenversicherungsträger gewährt. Du musst zum Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst? Generell gilt: Während du Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst machst, kannst du nicht entlassen werden. Hast du deinen Dienst beendet, musst du innerhalb von 6 Tagen deine Lehre wiederaufnehmen. Tust du das nicht, kannst du entlassen werden. Besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz Sobald du einberufen bzw. zugewiesen wurdest, musst du deine Lehrberechtigte bzw. deinen Lehr- berechtigten darüber informieren. Genau ab diesem Zeitpunkt gilt dann auch dein besonderer Kündi- gungs- und Entlassungsschutz – bis einen Monat nach deinem Dienst. Dienst während der Weiterbeschäftigungszeit Du bekommst deine Einberufung während der Weiterbeschäftigungszeit? Dann wird deine Weiter- beschäftigungszeit stillgelegt, bis du deinen Dienst abgeleistet hast. Danach kehrst du wieder in deinen Betrieb zurück und beendest deine Weiterbeschäfti- gungszeit.

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