Baby und Lehre? Wenn du schwanger bist, gelten auch für dich die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes. Alle dort enthaltenen Bestimmungen dienen dem Schutz deiner Gesundheit und der deines Babys. Was musst du am Anfang tun? Zuerst musst Du deine Lehrberechtigte bzw. deinen Lehrberechtigten von deiner Schwangerschaft informieren und eine ärztliche Bestätigung mit dem errechneten Geburtstermin vorlegen. Arbeiten während der Schwangerschaft und Stillzeit In der Schwangerschaft und Stillzeit läuft deine Lehre weiter. Unabhängig von deinem Alter dürfen keine Überstunden geleistet werden. Die gesetzliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden darfst du nicht überschreiten ebenso darfst du pro Tag auf keinen Fall länger als 9 Stunden arbeiten. Mutterschutz Der Mutterschutz beginnt in der Regel 8 Wochen vor der Geburt und endet frühestens 8 Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit gilt für dich ein absolutes Beschäftigungsverbot. Das heißt, du darfst keinerlei Arbeitsleistung erbringen. Statt deines Lehrlings- einkommens erhältst du ein Wochengeld vom Krankenversicherungsträger. Für schwangere Arbeitnehmerinnen und Mütter gilt ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Der Entlassungsschutz ist auch für dich als Lehr- ling relevant. Während deiner Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Geburt darfst du daher nicht entlassen werden.
+ Das Mutterschutzgesetz enthält eine Vielzahl von Bestimmungen. Lass dich unbedingt von deiner AK beraten! Im AK Elternkalender findest du wichtige Infos. vbg.arbeiterkammer.at – Rechner – AK Eltern- kalender
+ Zum Papamonat schaut nach auf:
vbg.arbeiterkammer.at – gib einfach im Suchfeld ein: Papamonat
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2025
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