Wenn du die Lehre unterbrechen oder die Arbeitszeit reduzieren musst
Das Leben ist bunt und voller Herausforderungen. Auch in besonderen Situationen solltest du dein Leben und deine Lehre unter einen Hut bringen können. Deshalb ist es in bestimmten Fällen möglich, die Lehre zu unterbrechen oder die Arbeitszeit zu reduzieren. Du setzt deine Lehre länger als 4 Monate in einem Jahr aus? Dann wird dir die Zeit, die über 4 Monate hinausgeht, nicht auf die Lehre angerechnet. Egal, ob die Zeit am Stück oder unterbrochen war. Diese Fehlzeiten musst du nachholen. In der Regel wird dafür ein Ergänzungslehrvertrag gemacht, damit du nach deiner Rückkehr abgesichert bist. Du musst dein Kind betreuen? Gesundheitliche Gründe hindern dich an einer Lehrausbildung mit einer Vollzeit-Arbeitswoche? Dein Betrieb stellt auf Kurzarbeit um? Dann kannst du eine Reduktion deiner Arbeitszeit vereinbaren – schau nach auf Seite 28.
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