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Krank im Urlaub? Wenn du im Urlaub länger als 3 Tage krank bist, gelten diese Tage nicht als Urlaub! Allerdings musst du den Betrieb unverzüglich über deine Erkrankung informieren und brauchst unbedingt eine ärztliche Bestätigung. Was passiert, wenn mal ein Schaden passiert? Fehler können passieren! Jeder und jedem, in jedem Arbeitsbereich. Manchmal entstehen dadurch größere Schäden. Ob und in welchem Umfang für Schäden zu haften ist, muss im Einzelfall genau geprüft werden. Darum: Mach kein voreiliges Schuld- eingeständnis, bevor die Sache nicht geklärt ist. Für entschuldbare Fehler kann die Haftung ganz entfallen. Hast du aber einen Schaden oder eine Sachbeschädigung leicht oder grob fahrlässig oder gar mutwillig verursachst, musst du natürlich dafür entsprechend geradestehen! Darf dein Lehrbetrieb dir den Schaden einfach vom Lohn abziehen? Nein. Dein Lehrbetrieb darf dir nicht einfach einen entstandenen Schaden von deinem Lehrlingsein- kommen abziehen. Sollte das doch gemacht werden, oder solltest du von einem bevorstehenden Lohn- abzug informiert werden, dann sprich dich innerhalb von 14 Tagen dagegen aus. Am besten machst du das schriftlich. Damit muss dir dein Lehrbetrieb das einbehaltene Geld auszahlen. Besteht dein Lehrbetrieb dann aber darauf, dass du für den Schaden aufkommst, muss er seine Ansprüche vor dem Arbeits- und Sozialgericht einklagen. Das Gericht prüft dann, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Schadenersatz besteht.

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