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Hast du eine 5-Tage-Woche? Als minderjähriger Lehrling ja. Denn als Lehrling hast du Anspruch auf 2 aufeinanderfolgende Tage Freizeit pro Woche, den Sonntag miteingeschlossen. Die Wochenfreizeit muss spätestens am Samstag um 13 Uhr beginnen. Du musst am Samstag arbeiten? Dann hast du Anspruch darauf, den folgenden Montag freizube- kommen. In die Berufsschule musst du an so einem Montag aber schon. Dafür musst du aber einen anderen Tag in dieser Woche freibekommen. Je nach Branche gibt es hier einige Ausnahmen zur Wochenfreizeit, z. B.: Teilung der Wochenfreizeit aus organisatorischen Gründen Sonderregelungen für Samstagnachmittag im Handel Wieviel Urlaub hast du im Jahr? Ganze 5 Wochen. Das sind 25 Arbeitstage bzw. 30 Werktage, wenn man die Samstage mitzählt. Natürlich musst du deinen Urlaub nicht am Stück nehmen, sondern kannst ihn übers Jahr verteilen. Auf jeden Fall musst du deine einzelnen Urlaubstage und Urlaubszeiten immer mit deiner bzw. deinem Lehrberechtigten absprechen. Und das frühzeitig. Wenn du einfach so wegbleibst ohne Zustimmung zu deinem Urlaubswunsch, riskierst du deine Lehrstelle. Du bist unter 18? Dann hast du Anspruch darauf, zwischen dem 15. Juni und dem 15. September 2 Wochen am Stück Urlaub zu bekommen. Vereinbare vor allem einen längeren Urlaub so früh wie möglich mit deiner bzw. deinem Lehrberech- tigten. Nur so stehen die Chancen gut, dass du auch wirklich zu deinem Wunschtermin frei haben kannst. Denn deine Urlaubszeit muss ja auch mit dem Urlaub der anderen abgestimmt sein.

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