Darfst du Überstunden machen? Eigentlich nein – solange du noch keine 18 Jahre alt bist. Machst du trotzdem Überstunden, müssen sie dir aber auf jeden Fall zusätzlich bezahlt werden. Als Überstunden gilt alles, was über die zulässige Arbeitszeit von 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche hinausgeht. Ausnahme: Durchrechnungs- zeitraum nach Kollektivvertrag. Was das genau ist, erfährst du im Abschnitt „Wie viele Stunden musst du arbeiten?“ Wie werden Überstunden abgegolten? Für jede Überstunde bekommst du deinen Stunden- lohn plus einen Überstundenzuschlag von 50 Prozent deines Stundenlohns. Wenn du 18 Jahre alt bist, gelten für dich die Über- stundenregelungen für Erwachsene. Dein Überstun- denzuschlag muss sich dann nach dem niedrigsten im Betrieb bezahlten Facharbeiterinnen- bzw. -arbeiterlohn oder Angestelltengehalt richten. Normalerweise sollte die Bezahlung der Überstunden automatisch erfolgen. Passiert das nicht, musst du sie schriftlich einfordern. Wie lange du dafür Zeit hast, steht im Kollektivvertrag. Dein Lehrbetrieb bietet dir statt der Bezahlung einen Zeitausgleich für deine Überstunden an? Wenn du damit einverstanden bist, kannst du dieses Angebot annehmen. Ein Überstundenzuschlag steht dir auch in diesem Fall zu. Schreib jeden Tag ganz genau auf, wie lange du arbeitest: Also Arbeitsbeginn und -ende sowie die Pausen. Nur so kannst du sicher sein, dass du alles bezahlt bekommst, was dir zusteht.
+ Erkundige dich: Manche Kollektivverträge sehen höhere Zuschläge vor + Für 4 Überstunden stehen dir 6 Stunden Zeitaus- gleich zu!
+ Nutze den AK Arbeitszeit- kalender für Lehrlinge
18
2025
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