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In Ausnahmefällen können diese beiden Werte ein bisschen überschritten werden. Aber nur, wenn du diese Mehrstunden in der folgenden Zeit wieder ausgleichst. Du kannst also zum Beispiel am Mittwoch länger als 8 Stunden arbeiten, um am Freitag früher Schluss zu machen. Im Kollektivvertrag kann auch erlaubt sein, dass Lehrlinge innerhalb einer Woche länger als 40 Stunden arbeiten. Aber: Über einen längeren Zeitraum hinweg darfst du nicht über eine durch- schnittliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden kommen. Dieser Zeitraum heißt Durchrechnungszeit- raum. Wie lange er ist, legt der Kollektivvertrag fest.

Was sind die Obergrenzen? Die Obergrenzen sind nach Alter gestaffelt. Wenn du unter 16 Jahre bist: → 9 Stunden am Tag → 45 Stunden in der Woche

Wenn du das 16. Lebensjahr vollendet hast – also ab deinem 16. Geburtstag: → Inklusive Vor- und Abschlussarbeiten: 9,5 Stunden am Tag → Inklusive Reisezeiten: 10 Stunden am Tag → 45 Stunden in der Woche Wenn du 18 Jahre bist, gelten für dich die Bestim- mungen für Erwachsene. Sie regelt das Arbeitszeit- gesetz.

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