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Das steht im Kollektivvertrag Der Kollektivvertrag regelt, wie in der jeweiligen Branche gearbeitet wird. Er enthält z. B. Bestimmungen zu: → Arbeitszeit → Mehrarbeit → Überstunden → Fristen, in denen du finanzielle Ansprüche geltend machen kannst Außerdem setzt er die Ansprüche von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fest: → Lehrlingseinkommen, Mindestlohn bzw. -gehalt → Überstundenentgelt, -zuschläge → Zulagen → Urlaubsgeld → Weihnachtsgeld Der Kollektivvertrag setzt die Mindestanforderungen fest. Diese Grenzen dürfen nicht unterschritten werden. Bessere Vereinbarungen für die Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmer sind natürlich möglich. Solche besseren Vereinbarungen solltest du immer schriftlich machen – z. B. wenn du mehr verdienst als im Kollektivvertrag vorgesehen ist – und zwar in deinem Lehrvertrag. Er baut auf dem Kollektivvertrag auf, geht aber mehr ins Detail.

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2025

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