Wohnen:
Inflationsbremse bei Mieten Für sämtliche Wohnungsmietverhältnisse ist in Zeiten hoher Inflation eine einheitliche Regelung zur Wertanpas- sung des Hauptmietzinses einzuführen. Die Mieten sollen nicht öfter als einmal im Jahr erhöht werden dürfen, die Erhöhung soll mit zwei Prozent gedeckelt sein. Das soll so lange gelten, bis es zu einer großen Mietrechtsreform kommt, die längst überfällig ist. Die rückwirkende Miet- erhöhung soll gesetzlich für alle Wohnungsmietverhält- nisse ausgeschlossen werden. Befristung Die Befristungsmöglichkeit für gewerbliche Vermieter sollte abgeschafft werden. Regelmäßige kurze Befristungen setzen Mieter unter Druck. Sie nehmen ihre Rechte weniger wahr und Umzüge sind kostenintensiv. Bestellerprinzip Die Einführung eines ordentlichen Bestellerprinzips muss endlich umgesetzt werden. So soll künftig lediglich der Erstauftraggeber des Maklers provisionspflichtig sein. Die bisherigen Provisionen der anderen Vertragsseite sollen ersatzlos entfallen. Mietrechtsreform Das Mietrecht muss grundsätzlich reformiert werden. Für Wohnungsmieten sollte ein einheitliches Mietrecht geschaffen werden mit fairen Regelungen für Mieter:innen und Vermieter:innen.
Wohnbauförderung. Eine massive Aufwertung des gemein- nützigen Wohnbaus sowie die Bindung von Baugeneh- migungen bei Wohnanlagen an die Auflage, einen Teil der Wohnungen zu den Konditionen des gemeinnützigen Wohnbaus zur Verfügung stellen zu müssen, könnte Abhilfe schaffen. Der öffentliche oder auch gemeinnützige Wohnungsmarkt, bestehend aus Gemeindewohnungen und Genossenschaftswohnungen, macht in Vorarlberg nur knapp 13,5 Prozent aus und liegt damit deutlich un- ter dem Österreichdurchschnitt von knapp 24 Prozent und an letzter Stelle im Bundesländervergleich. Der Rest ist den Marktpreisen ausgeliefert, welche in den letzten zehn Jahren explodiert sind. Die Vorgabe höherer Bau- nutzungsziffern kann ebenfalls ein wesentlicher Kosten- dämpfungsfaktor sein.
Umwidmungen besteuern – sozialen Wohnbau fördern!
Es braucht die Einführung einer Bewilligungspflicht für den Erwerb von Baugrund und deren Versagung für jene, die keinen direkten Wohnbedarf nachweisen können sowie eine Abschöpfung der Umwidmungsgewinne in Höhe von mindestens 30 Prozent. Diese Mehrwertabgabe würde enorme Mittel lukrieren, die dem sozialen Wohn- bau zugutekommen sollten. Ein Blick über die Grenzen hilft, denn in der Schweiz wird dieser Planungsmehrwert bereits erhoben. Wird Grünland in Bauland umgewidmet, steigt der Wert eines Grundstücks im Durchschnitt um das 26-Fache. Eineinhalb Quadratmeter Grünland werden in Österreich pro Sekunde in Bauland umgewidmet. Vor- arlberg hat allein von 2017 bis 2019 rund 510 Hektar an Naturfläche verbraucht. Bodenfonds! Ein Grundstückfonds des Landes zum gezielten Ankauf von Grundstücken für den sozialen Wohnbau und für kleine Unternehmen sollte zusammen mit viel stärkeren Anreizen bei der Wohnbauförderung für kostengünstiges Bauen sorgen. Das würde die enorme Kostenentwicklung des letzten Jahrzehnts einbremsen.
Eine Neugestaltung der Wohnbau- förderung ist längst überfällig!
Die Wohnbauförderung sollte Wohnungseigentum für Arbeitnehmer:innen günstiger machen. Das tut sie längst nicht mehr im erforderlichen Ausmaß. Heute wird nur noch jedes vierte Eigenheim mit einer Wohnbauförde- rung errichtet. Dabei zahlen alle Arbeitnehmer:innen ein Prozent ihres Bruttoeinkommens (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil 0,5 Prozent) für die Finanzierung der
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STANDORT–RATING 2023
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