Standort-Rating 2024 AK Vorarlberg

Wohnen

Inflationsbremse bei Mieten Für sämtliche Wohnungsmietverhältnisse ist in Zeiten hoher Inflation eine einheitliche Regelung zur Wertanpas- sung des Hauptmietzinses einzuführen. Die Mieten sollen nicht öfter als einmal im Jahr erhöht werden dürfen, die Erhöhung soll mit zwei Prozent gedeckelt sein. Das soll so lange gelten, bis es zu einer großen Mietrechtsreform kommt, die längst überfällig ist. Die rückwirkende Miet- erhöhung soll gesetzlich für alle Wohnungsmietverhält- nisse ausgeschlossen werden. Befristung Die Befristungsmöglichkeit für gewerbliche Vermieter sollte abgeschafft werden. Regelmäßige kurze Be­ fristungen setzen Mieter:innen unter Druck. Sie nehmen ihre Rechte weniger wahr und Umzüge sind kostenintensiv. Bestellerprinzip Auch bei der Vermittlung von Kaufverträgen sollte das Bestellerprinzip eingeführt werden. Käufer:innen sind zumeist nicht die Erstauftraggeber:innen, zahlen aber in der Regel die Provision, die sich nicht an der erbrachten Dienstleistung bemisst, sondern ausschließlich am Wert der Immobilie. Ihnen kommt dabei kein Verhandlungs- spielraum mehr zu. Jedenfalls sind die Höchstsätze für Vermittlungshonorare angesichts der weit über dem VPI gestiegenen Immobilienpreise zu reduzieren. Mietrechtsreform Das Mietrecht muss grundsätzlich reformiert werden. Für Wohnungsmieten sollte ein einheitliches Mietrecht geschaffen werden mit fairen Regelungen für Mieter:innen und Vermieter:innen.

zahlen alle Arbeitnehmer:innen ein Prozent ihres Brutto­ einkommens (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil 0,5 Prozent) für die Finanzierung der Wohnbauförderung. Eine massive Aufwertung des gemeinnützigen Wohnbaus sowie die Bindung von Baugenehmigungen bei Wohnan­ lagen an die Auflage, einen Teil der Wohnungen zu den Konditionen des gemeinnützigen Wohnbaus zur Verfü- gung zu stellen, könnte Abhilfe schaffen. Der öffentliche oder auch gemeinnützige Wohnungsmarkt, bestehend aus Gemeindewohnungen und Genossenschaftswohnun- gen, macht in Vorarlberg nur knapp 13,5 Prozent aus und liegt damit deutlich unter dem Österreichdurchschnitt von knapp 24 Prozent und an letzter Stelle im Bundes- ländervergleich. Der Rest der Mieter:innen ist den Markt- preisen ausgeliefert, die in den letzten zehn Jahren explo- diert sind. Die Vorgabe höherer Baunutzungsziffern kann ebenfalls ein wesentlicher Kostendämpfungsfaktor sein.

Umwidmungen besteuern – sozialen Wohnbau fördern!

Es braucht die Einführung einer Bewilligungspflicht für den Erwerb von Baugrund und deren Versagung für jene, die keinen direkten Wohnbedarf nachweisen können, so- wie eine Abschöpfung der Umwidmungsgewinne in Höhe von mindestens dreißig Prozent. Diese Mehrwertabgabe würde enorme Mittel lukrieren, die dem sozialen Wohn- bau zugutekommen sollten. Ein Blick über die Grenzen hilft, denn in der Schweiz wird dieser Planungsmehrwert bereits erhoben. Wird Grünland in Bauland umgewidmet, steigt der Wert eines Grundstücks im Durchschnitt um das 26-Fache. Eineinhalb Quadratmeter Grünland werden in Österreich pro Sekunde in Bauland umgewidmet. Vor- arlberg hat allein von 2017 bis 2019 rund 510 Hektar an Naturfläche verbraucht. Bodenfonds! Ein Grundstückfonds des Landes zum gezielten Ankauf von Grundstücken für den sozialen Wohnbau und für kleine Unternehmen sollte zusammen mit viel stärkeren Anreizen bei der Wohnbauförderung für kostengünstiges Bauen sorgen. Das würde die enorme Kostenentwicklung des letzten Jahrzehnts einbremsen.

Eine Neugestaltung der Wohnbau- förderung ist längst überfällig!

Sie sollte Wohnungseigentum für Arbeitnehmer:innen günstiger machen. Das tut sie längst nicht mehr im er- forderlichen Ausmaß. Heute wird nur noch jedes vierte Eigenheim mit einer Wohnbauförderung errichtet. Dabei

116

STANDORT–RATING 2024

Powered by