Einkommen
Reallohnentwicklung steht in keinem Verhältnis zur Entwicklung der Lebenshaltungskosten!
→ Zumutbarkeitsbestimmungen verbessern, nicht verschärfen!
In Vorarlberg ist die Verteilung von Lohneinkommen und unternehmerischen Gewinnen (Lohnquote) ungleicher als in anderen Bundesländern verteilt. Eine gewinn- und produktivitätsorientierte Lohnpolitik muss sich am mittelfristigen Wachstum der realen gesamtwirtschaft lichen Arbeitsproduktivität und an der Teuerung des letzten Jahres orientieren (Benya-Formel). In Anbetracht der herausragenden Stundenproduktivität (1. Platz im Bundesländervergleich) haben sich die Beschäftigten einen fairen Anteil am Wachstum verdient. Mindestlohn 1.700 Euro netto durchsetzen und Sozialleistungen krisenfest und treffsicher gestalten! Ein gesetzlich verankerter Mindestlohn von 1.700 Euro netto bei Vollzeit ist notwendig, um der Stagnation der Löhne in Niedriglohnbranchen entgegenzuwirken und Beschäftigten in prekärer Arbeit zu helfen. Gerade in den Berufen der zuletzt lautstark gefeierten Systemer halter:innen braucht es eine angemessene Entlohnung.
Statt einer Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmun- gen, um Arbeitslose noch mehr unter Druck zu setzen, sollte eine Reform der Arbeitslosenversicherung den Fokus haben, nur noch in gute Beschäftigungen zu ver- mitteln. Die Vermittlungsdauer sollte höchstens gleichge- stellt sein, aber nicht wichtiger als Kriterien wie Arbeits- bedingungen und Nachhaltigkeit der Beschäftigung. Nach einer Phase der Arbeitslosigkeit sollte der Wiedereinstieg (mindestens) da anschließen, wo man ausgestiegen ist. Ein Ausnützen von Asylberechtigten muss außerdem ver- hindert werden!
→ Qualifizierungsoffensive – konjunkturunabhängig!
Der wirtschaftliche Strukturwandel erfordert einen Rechtsanspruch auf sozial gut abgesicherte und umfas- sende arbeitsmarktbezogene Aus- und Weiterbildung mit einer eigenständigen Wahl des Ausbildungsinhaltes auf Grundlage einer Bildungsberatung für Arbeitsuchende und Beschäftigte. Die kurzfristige konjunkturelle Situa tion darf auf die Verwendungsbestimmungen und die Dotierung des AMS-Qualifikationsbudgets keine Auswir- kungen haben. Es braucht ein nicht konjunkturabhängi- ges AMS-Bildungsbudget für die Förderung von Arbeits- losen, die sich während der Arbeitslosigkeit weiterbilden, und die konsequente Umsetzung von themenspezifischen Stiftungen (Umwelt, Verkehr, Pflege usw.).
FORDERUNGEN DER AK VORARLBERG
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