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Februar 2021 Homeoffice bleibt freiwillig und wird steuerlich begünstigt
WEIBERKRAM von Univ.-Prof. Irene Dyk-Ploss
Langzeitfolgen Dass Corona dieWirtschafts- entwicklung und in Zusammen- hang damit die Arbeitsmarkt- lage nachhaltig beeinträchtigt, liegt auf der Hand. Die beiden „Königswege“ aus der Krise, Homeoffice und Kurzarbeit, ent- puppen sich auf längere Sicht zu- mindest für die Arbeitnehmer als Irrwege mit Stolpersteinen. Ein Indiz dafür ist, dass die Arbeit- geberseite (78 Prozent zufrieden, nur 15 Prozent unzufrieden) dem Instrument Homeoffice eindeu- tigmehr abgewinnen kann als die betroffenenMütter und Väter (52 zu 20 Prozent), die unter der Mehrfachbelastung zuHause stöhnen. Die Kurzarbeit sichert zwar den Betrieben die Arbeitskräfte und den Arbeitskräften den Arbeits- platz, das reduzierte Einkommen sichert aber den Lebensunterhalt vor allemweiblicher Niedrig- lohnbezieher kaum. Und auch die Arbeitsplatzsicherheit ist trügerisch: Gerade inHandel und Gastronomie werdenmit Auslaufen der staatlichen Unter- stützung Betriebe und damit vor allemFrauenarbeitsplätze von der Bildfläche verschwinden. ▸ E-Mail: irene.dyk@jku.at
Österreicher im Homeoffice Erhebung im 3. Quartal 2020
BERUFSALLTAG. Von 3,5 Millio- nen Erwerbstätigen haben im drit- ten Quartal 2020 mehr als 700.000 im Homeoffice gearbeitet. Es dürf- ten im verschärften Lockdown, der vor Kurzem erst wieder gelockert wurde, noch deutlich mehr gewor- den sein. Deshalb war eine dauer- hafte Regelung des Homeoffice so notwendig. Eine, die über die Kri- senzeit hinaus gültig ist. Denn das wissen alle: Homeoffice wird Teil unserer Arbeitswelt bleiben. Und das haben Regierung und Sozial- partner ausverhandelt: Homeoffice bleibt freiwillig Anders als in Frankreich, Belgien, der Schweiz oder Deutschland bleibt Homeoffice in Österreich freiwillig. Niemand darf gezwungen werden. In Belgien etwa ist ein Heer von 1000 Kontrolleuren unterwegs und schaut unangekündigt in Unterneh- men vorbei. Verstöße werden mit Bußgeldern von bis zu 48.000 Euro geahndet. In Österreich kann Homeoffice nur im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern zustande kommen. Neu ist, dass Homeoffice schriftlich vereinbart werden muss. Zudem können Ar- beitgeber und Arbeitnehmer unter Einhaltung einer Ankündigungs- frist von einem Monat das Homeof- fice auch wieder beenden. So ein wichtiger Grund kann etwa vorlie- gen, wenn sich die Familienverhält- nisse oder die Wohnsituation beim Arbeitnehmer ändern. Das Arbeiten zu Hause erhält einen fixen Platz im Arbeitsverfas- sungsgesetz. Das ermöglicht kon- krete Vereinbarungen zu Fragen wie: ● Wer kann Homeoffice machen? ● In welchem Stundenausmaß? ● Welche Arbeitsmittel werden zur Verfügung gestellt? ● Welcher Aufwandersatz gebührt? Arbeitszeit und -ruhe gelten Die Bestimmungen des Arbeitszeit- gesetzes und des Arbeitsruhegeset- zes gelten in vollem Umfang auch im Homeoffice. Außerdem werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer künftig bei Unfällen in der eigenen Wohnung dauerhaft besser
Erleichtert zeigt sich AK-Präsident Hubert Hämmerle über die Re- gelung für das Home office. „Damit herrscht jetzt endlich Rechtssi- cherheit für die Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer“, sagt der AK-Präsident, der die Lösungskompetenz der Sozialpartner betont: „Nach der Kurzarbeit ist die ausverhandelte Regelung für das Home office ein neuerlicher Beweis dafür, dass die Sozialpartnerschaft ge- rade in Krisenzeiten von besonderemWert ist.“
2,72 Mio. keine Arbeit von zu Hause
700.900 Arbeit von zu Hause davon 302.500 wegen Corona 150.800 keine Angabe
3,57 Mio. Erwerbs- tätige
Nach Branchen in 1000, Auswahl
von zu Hause
Erwerbstätige gesamt
27 34 17 18 62 63 54 71
Erziehung/Unterricht
178
Information/Kommunikation
106
Handel
507
Finanzen
120
Gesundheit/Soziales
371
Bau
316
Kunst/Erholung
63
Hotels, Gastronomie
219
geschützt. Das betrifft auch die al- lermeisten Wegunfälle, etwa vom Homeoffice in die Arbeitsstätte, zu einem Arzttermin, zur Interessen- vertretung oder zur Kinderbetreu- ungseinrichtung. Nicht umfasst sind Wege aus dem Homeoffice, um Essen zu besorgen (Supermarkt, Ab- holstation). Arbeitsmittel und Entschädigung Arbeitgeber müssen Arbeitneh- mern grundsätzlich Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Verwenden Sie im Homeoffice eigene Mittel, steht Ihnen Aufwandersatz zu. Bei Verwendung eigener digita- ler Arbeitsmittel (Laptop, Handy, Internetkosten) ist künftig ein Kos- tenersatz zwingend vorgesehen. Ar- beitgeber können zudem weiterhin einen Beitrag für laufende Mehrkos- ten (Strom, Heizung) übernehmen. Diese Kosten können auch in Form einer Pauschale ersetzt werden. Verbesserungen im Steuerrecht Zahlungen der Arbeitgeber für Kos- ten im Homeoffice wie Pauschal- abgeltungen für digitale Arbeits- mittel oder freiwillige Zahlungen sind künftig im Rahmen eines Ho-
meoffice-Pauschales von drei Euro pro Tag, maximal 300 Euro im Jahr, steuer- und sozialversicherungs- frei. Die Kosten für ergonomisches Büromobiliar (etwa Drehstuhl, vor- zuweisen mittels Beleg) sind künf- tig mit bis zu 300 Euro pro Jahr ab- setzbar. Diese neuen Regeln gelten in den Jahren 2021 bis 2023, dann sollen sie evaluiert werden. Damit die Kosten für 2020 angeschafftes Mobiliar nicht verfallen, können Anschaffungen aus 2020 innerhalb des 300-Euro-Rahmens für 2021 ab- gesetzt werden! So weit die Neuerungen. Der Gesetzestext muss jetzt noch den Sozial- und Finanzausschuss des Parlaments passieren. Ein Beschluss im Nationalrat steht erst im April in Aussicht. Für das Begutachtungs- verfahren hat die Bundesregierung den Sozialpartnern vom 17. bis 19. Februar gerade mal zwei Tage ein- geräumt.
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