treffpunkt 02/2024

PFLEGE

SO HOLEN SIE SICH HILFE!

Ältere Angehörige zu pflegen kann oft belastend sein. Doch es gibt Hilfe. Lernen Sie Ihre Möglichkeiten kennen!

Text: Carina Karas, presse@aknoe.at

M anchmal kündigt es sich langsam an, dass die Eltern bald auf Hilfe angewiesen sein werden. Und manchmal ist von einem Tag auf den anderen nichts mehr, wie es war. Zeit für Pflege Wenn ein naher Angehöriger schwer stürzt und von jetzt auf gleich viel Be- treuung benötigt oder wenn die lang- jährige Betreuungsperson unverhofft ausfällt, kann Pflege zum Vollzeitjob werden. Für solche Notlagen gibt es Pflegekarenz und Pflegeteilzeit. Dazu vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeit- geber schriftlich, dass Sie für bis zu drei Monate in Karenz gehen oder die Stunden reduzieren. Während dieser Zeit steht Ihnen Pflegekarenzgeld zu. Voraussetzung ist, dass Pflegegeld der Stufe 3 oder höher zuerkannt wurde. Bei Demenzerkrankten und Kindern reicht Stufe 1. Ist eine Person akut pflegebedürftig geworden, gibt es ein beschleunigtes Pflegegeldverfahren binnen zwei Wochen. So kann auch

hier Pflegekarenz möglich sein. Übri- gens: Wenn im Betrieb mindestens fünf Personen dauerhaft beschäftigt sind, haben Sie sogar einen Rechtsanspruch auf vier Wochen Pflegekarenz. Mit diesem zeitlichen Puffer können Sie die nötigen Schritte für die Betreuung Ihrer Angehörigen setzen oder kurzfristige Ausfälle überbrücken. Geld für Pflege Seit Juli 2023 gibt es den Angehörigen- bonus in Höhe von 125 Euro pro Monat. Wenn Sie nahe Angehörige ab der Pflegegeldstufe 4 selbst in häuslicher Umgebung pflegen und Sie im letzten Jahr durchschnittlich weniger als 1.500 Euro netto pro Monat verdient haben, können Sie ihn beantragen – und zwar bei der Stelle, die auch das Pflegegeld für Ihre Angehörigen auszahlt. Pension für Pflege Müssen Sie wegen des Pflegeaufwands im Job Stunden reduzieren oder ihn gar an den Nagel hängen? Dann nutzen Sie die für Sie kostenlose Selbst- bzw. Weiterversicherung für pflegende

Angehörige. Dabei übernimmt der Staat die Pensionsbeiträge für Sie. Die Person, die Sie zu Hause (!) pflegen, muss mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen. Den Antrag stellen Sie bei der PVA. Verlieren Sie keine Zeit, denn: Das geht nur zwölf Monate rückwir- kend. Übrigens: Wenn Sie die Selbst- oder Weiterversicherung nutzen, bekommen Sie den Angehörigenbonus automatisch ausbezahlt – auch wenn Sie mehr als 1.500 Euro pro Monat verdienen!

AK-TIPP

Die AK berät in Sachen Pflegegeld. Sie kontrolliert auf Wunsch, ob die Einstufung richtig ist. Und prüft bei abgelehnten Bescheiden, ob sie kostenlosen Rechtsschutz für eine Klage gewähren kann.

Noch Fragen? Telefonische Beratung unter der AK-Hotline 05 7171-22000 (Mo bis Fr von 8 bis 16 Uhr).

Viele weitere Infos, etwa nähere Details zum Angehörigenbonus, finden Sie unter noe.arbeiterkammer.at/pflege

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