treffpunkt 02/2024

WIR BRAUCHEN: bessere Rechte für Beschäftigte! 3V

SOZIALRECHT

Teufel im Detail

„Das muss sich ändern und dafür kämpfe ich“, sagt Pflegeassistentin LISI WOLF.

Schwerarbeit muss neu definiert werden.

Die Definition des Schwerarbeitsmo­ nats verwehrt den meisten Beschäf­ tigten in Gesundheits- und Pflegebe­ rufen die Schwerarbeitspension. 2000 Kilokalorien müssen Männer pro Arbeitstag verbrauchen, 1.400 sind es bei Frauen. Der Teufel steckt im Detail: Als Schwerarbeitsmonat gilt es nur dann, wenn dieser Kalorienverbrauch an zumindest 15 Tagen im Monat erbracht wird, da die Regelung auf einem Acht-Stunden-Arbeitstag basiert. Einen solchen gibt es in Pflegeberufen aber kaum. Hier sind Zwölfer-Radln üblich und die erlauben maximal dreizehn Dienste. Zugang erleichtern! Schon im Vorjahr forderte das Arbeitnehmer:innenparlament der AK Niederösterreich einstimmig, dass der monatliche Kalorienverbrauch unabhängig von der Anzahl der geleisteten Arbeitstage genügen muss. Kritisiert wurde überdies, dass psychische Belastungen zu wenig und Mehrfachbelastungen gar nicht berücksichtigt werden. Und dass reine Nachtarbeit ausgeschlossen wird. Unterm Strich heißt das: Die Beschäftigung in Gesundheits-, Pflege-, und Betreuungsberufen muss künftig als Schwerarbeit anerkannt werden können! (pp)

Eine Frage des Respekts Trotz schwerer Arbeit: Eine Verordnung verwehrt Beschäftigten in der Pflege den Zugang zur Schwerarbeitspension.

I n fünf Jahren ist Lisi Wolf 60, hat 540 Versicherungsmonate beisam- men, genug Kalorien verbrannt und die psychische Belastung ist per Gutachten bestätigt, um in Schwerarbeitspension gehen zu können: „Ich werde trotzdem mindestens zwei Jahre länger arbeiten müssen.“ Der Kalorienverbrauch muss 15-mal pro Monat gegeben sein. Die Praxis in der Branche basiert jedoch auf 12-Stunden-Diensten, womit nur dreizehn Arbeitstage möglich sind. Ungerecht „Das ist ungerecht, so werden wir nie in Schwerarbeitspension gehen kön-

nen“: Viermal stand Lisi Wolf bereits vor dem Arbeits- und Sozialgericht, um sich mit der Pensionsversicherungsan- stalt (PVA) um die Anerkennung von Schwerarbeitszeiten zu matchen. Sie gibt nicht auf und empfiehlt Betroffe- nen, hartnäckig zu bleiben: „Vielleicht bewegt das die Verantwortlichen zum Umdenken, das wäre ein Akt des Res- pekts für die ganze Berufsgruppe.“ Im Falle eines Wechsels des Arbeitge- bers rät sie, sich sofort die Nachweise über die geleisteten Arbeitszeiten aus- händigen zu lassen, denn: „Nach zehn Jahren wird’s kompliziert.“ (pp)

Achtung im Korridor! Die aktuelle Schutzklausel verhindert Verluste bei fast allen, die heuer in Pension gehen. Aber es gibt eine Ausnahme: die Korridorpension. Hier kann es zu starken Einbußen kommen, wenn die Voraussetzungen nicht schon 2023 erfüllt waren. Fragen Sie unbedingt bei der AK Niederösterreich nach, um eine Lösung zu finden: T 05 7171-22000 .

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Erklär-Podcast „Wie war das?“

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