treffpunkt 02/2024

GUTE ARBEIT

Bis 18 in der Pflicht

LEA AIGNER hat jetzt eine Lehrstelle, bei der alles passt.

Das muss Ihr Kind erfüllen.

Die Mutter einer 16-Jährigen sucht Rat bei der AK: Ein halbes Jahr lang verrichtete ihre Tochter Tätigkeiten als Hilfsarbeiterin. Begonnen hat sie im Betrieb als „Praktikantin“ mit dem Versprechen, später einen Lehrvertrag zu bekommen. Stattdessen wurde sie gekündigt. Weil es die Ausbildungs­ pflicht bis 18 gibt, hat die Mutter jetzt Angst vor einer Verwaltungsstrafe. Angst vor Strafe Die gesetzliche Ausbildungspflicht bis 18 regelt seit 2017, dass alle Personen unter 18 Jahren nach Erfüllung der Schulpflicht eine Ausbildung zu absolvieren haben. „Wir konnten der besorgten Mutter die Zweifel nehmen. Verwaltungsstrafen sind die letzte Stufe nach einem längeren Prozess und werden nur verhängt, wenn alle vorherigen Schritte nicht greifen“, sagt die AK-Bildungsexpertin Carina Korherr. Praktikum zählt Damit erfüllt Ihr Kind unter 18 die Ausbildungspflicht: Schule, Praktikum, Lehre, überbetriebliche Ausbildung oder Teilqualifizierung, Schulungen des AMS, Nachholen des Pflichtschul­ abschlusses, Maßnahmen für Jugendliche mit Assistenzbedarf. (pp)

Anders als geplant Lea Aigner peilt ihren Lehrabschluss als Tischlerin an. Eine überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) macht’s möglich.

Z wanzig Minuten täglich pendelt Lea Aigner (20) mit dem Auto von zu Hause in die Lehrwerkstätte von Transjob in Wieselburg. Und das gern, schließlich hat sie ein klares Ziel vor Augen: Im Herbst geht’s zur Lehrab- schlussprüfung. Ihr ursprünglicher Ausbildungsplan war aber ein ganz an- derer: „Ich wollte eigentlich Optikerin werden. Es hat sich jedoch herausge- stellt, dass dieser Beruf doch nicht ganz das Richtige für mich war. Deshalb beendete ich das Lehrverhältnis.“ Umgesattelt Das AMS schickte sie zur Berufsorien- tierung – mit dem Ergebnis, dass sie zur Tischlerin geeignet sei. „Das hat vor allem meine Eltern gefreut, die eine Tischlerei als Familienbetrieb führen.“ Ein Ausbildungsplatz war in der ÜBA Transjob in Wieselburg bald gefunden: „Ich habe mich hier sofort wohl gefühlt und schon nach dem ersten Schnup- per-Tag meinen Lehrvertrag unter-

schrieben“, sagt Lea. Gute Leistungen in der Berufsschule und die rasche Entwicklung ihrer handwerklichen Fä- higkeiten unterstreichen, dass sie sich richtig entschieden hat: „Besonders cool fand ich die zwei Praxis-Wochen auf Montage im steirischen Werk der Firma Umdasch.“ Ausgezeichnet Für ihre Gesamtperformance und ihr Engagement bei der Ausbildung wurde Lea Aigner heuer von der AK Niederösterreich und dem ÖGB NÖ als einer von sechs Lehrlingen mit dem Josef-Staudinger-Preis ausgezeichnet. Er wird seit 2008 für außergewöhnliche Leistungen und nach strengen Kriteri- en an Lehrlinge in ÜBA-Einrichtungen vergeben. (pp)

Tipp: Eine Liste mit allen Angeboten finden Sie hier.

CARINA KORHERR: „Strafen sind das allerletzte Mittel.“

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